Erkennungsdienstliche Behandlung erlaubt?
Hallo, als ich heute von der Arbeit nach hause kam hatte ich ein Brief von der Polizei an meiner Tür klemmen, dass sie heute mein Haus durchsucht haben und sie mich auffordern in ca. einem Monat zur Erkennungsdienstlichen Behandlung zu erscheinen. Als ich mir den Brief durchlas entdeckte ich auch den Grund. Mein Nachbar, mit dem ich mich schon seit einer Weile im Streit befinde, hat mich Angezeigt auf seinem Grundstück angeblich ein Leergutkasten gestohlen zu haben. Das soll wohl zwei mal geschehen sein, er hat das wohl auch auf Videobeweis. Ich habe weder Post von der Polizei bekommen, noch dufte ich mich zu den Anschuldigen äußern oder geschweigeten das Videobeweismaterial einsehn. Ist das rechtens? Ich bin nur geringverdiener und kann mir eigentlich kein Anwalt leisten.. Aber meine Freundin meinte, dass es immer schlecht ist bei der Polizei erfasst zu sein. Noch dazu kommt, dass ich nichts geklaut habe! Kann mir jemand weiterhelfen?
6 Antworten
Du brauchst nicht zu dieser "erkennungsdienstlichen Behandlung" erscheinen. Wenn die dich abholen, fahr mit. Dein Nachbar darf nicht in deinen Garten filmen. Zeig ihn deswegen an. Wenn du nichts geklaut hast, erstatte Anzeige wegen Falscher Anschuldigung. Auf keinen Fall so etwas gefallen lassen. Du kannst dich zu den Anschuldigungen äussern, da ja auch ein Aktenzeichen vermerkt ist, oder? Schreib einfach, dass du das nicht getan hast.
Eine ED-Behandlung ist sicherlich nicht so toll. Du bist dann bei der Polizei erfasst. Wenn jemand aus deinem Bekanntenkreis oder Dein Chef oder sonst wer mal bei der Polizei sein sollte, weil bei ihm eingebrochen wurde oder so etwas, dann schauen die sich da Mappen mit Bildern von mutmaßlichen Tätern an. Da könntest Du dann auch dabei sein! Wenig Geld hin oder her, mit sowas sollte man nicht spaßen. Also geh zu einem Anwalt, am Besten einem Fachanwalt für Strafrecht und Der soll den Termin absagen und Akteneinsicht beantragen. Dann musst Du nicht zur Polizei und so bekommst Du erstmal Einblick in die Akte und was gegen Dich vorliegt. Dann kannst Du Dich auch über den Anwalt äußern, ist in Deinem Fall definitiv das Beste!
Das klingt aber alles sehr merkwürdig!
Die Polizei erwirkt doch keinen richterlichen Beschluss, um Deine Wohnung zu durchsuchen, wegen zwei Kästen Leergut im Wert von nicht mal 10 EUR!
Und ohne richterlichen Beschluss hätte die Deine Wohnung nicht durchsucht!
Und... wenn die Polizei Dein haus durchsucht, kündigt sie das vorher natürlich nicht an - wäre ja sinnlos, wenn Du gewarnt wärst und etwaiges Diebesgut noch schnell verschwinden lassen könntest...
Zudem ist es merkwürdig, dass Du erst in einem Monat erkennungsdienstlich behandelt werden sollst - irgendwas ist an Deiner Story krumm...
dein Nachbar hat ja auch nicht ganz rechtens gehandelt - wenn du es warst kann es sich um falsche Verdächtigung oder unter Umständen um eine Verleumdung handeln. Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt suchen. bist du nicht irgendwie Rechtsschutzversichert?
Wegen einer Kiste Leergut, wird keine Wohnung aufgebrochen und durchsucht. Das steht in keinem Verhältnis zueinander. Also, was soll der Mist? Was willst Du damit bezwecken?