Widerspruch gegen Bewerbung, nicht angenommen in Öffentl. Dienst
Kann mir bitte jemand einen Rat geben. Gibt es sowas wie Widerspruch gegen nicht Annahme nach einer Bewerbungsgespräch. Ich bin Quereinsteigerin für das Lehramt an Gymnasien mit fundierten Qualifikationen. Das Bewerbungsgespräch an einer IGS ist gut abgelaufen, jedoch erhielt ich eine mündliche Absage durch die Sekretariat. Den Grund der Ablehnung habe ich bereits zweimal telefonisch nicht einholen können. Jetzt bin ich dabei nochmal das schriftlich zu machen und halbwegs nochmal mich zu bewerben, das heißt meine positiven Seiten hervorzuheben und einen Empfehlungsschreiben, von einer früheren Arbeitsstelle wo ich als Vertretungslehrerin gearbeitet habe, anzuheften. Zuvor an einer Anderen KGS Schule wurde die Ablehnung per E-Mail damit begründet, dass ich Klausuren grammatisch nicht richtig korrigieren könnte. Danke für euren Rat
5 Antworten
Lies deinen Text noch einmal durch..................Es wurde einem/einer anderen BewerberIn der Vorzug gegeben, das ist doch völlig normal. Das Sekretariat muß keine Auskunft über den Grund der Ablehnung geben.
Ablehnungen müssen nicht begründet werden. Ein Einspruch hätte nur Sinn, wenn gegen das Allgemeine Diskiminierungsgesetz verstossen wurde. Bei Dir fehlten aber die wahrscheinlich die fachlichen Voraussetzungen. Da lohnt kein Einspruch, nur nettes! Nachfragen, woran es gescheitert ist, um sich darin zu verbessern. Eine zweite Bewerbung auf diese Stelle sehe ich aber als aussichtslos an.
Du hast zwar einen fachlichen Hochschulabschluss, aber es fehlt die pädagogische Ausbildung incl. Referendariat.
eine bewerbungs ablehnung muss meines wissens nach nicht begründet werden. und durch aufdringliches fragen und wiederspruch ändert das auch nichts daran. und selbst wenn willst du da arbeiten, wo du dir deinen platz (eingeklagt) hast, und deine kollegen dich gar nicht wollen?
ich bin auf der Suche sehr intensiv, vielleicht klappt ja was
wäre ein kampf gegen windmühlen.
du kannst doch niemanden zwingen, dich einzustellen.
hast du denn das zweite staatsexamen?
danke......ich habe mich beworben als Quereinsteigerin mit fachlich fundierten Qualifikationen mit Hochschulabschluss und noch zusätzlich weitere Qualifikationen wie Z.B. PC-Lehrerin
hört sich so an, als hättest du nicht mal das erste.....
pc-lehrerin? dafür kriegste nichts.
Also wenn ich deine Frage so lese, ist das mit dem grammatikalisch nicht richtig korrigieren können zutreffend. Hast wirklich einige Fehler drin, das sollte einer Lehrerin nicht passieren. Widerspruch einzulegen ist da sinnlos.
danke dir.......hier ich habe meinen Fehler gefunden. Ich korrigiere: "nach einer Bewerbungsgespräch" falsch....richtig ist so: "nach einem Bewerbungsgespräch"............ich danke mir : - )......ohne Fehler gäbe es keine Lehrer!!!! Es lebe der Fehler!
Vielen Dank für deinen Beitrag. Wie kommst du darauf, deine Worte:"Bei Dir fehlten aber die wahrscheinlich die fachlichen Voraussetzungen." ? lg