Widerspruch gegen Bewerbung, nicht angenommen in Öffentl. Dienst

5 Antworten

Lies deinen Text noch einmal durch..................Es wurde einem/einer anderen BewerberIn der Vorzug gegeben, das ist doch völlig normal. Das Sekretariat muß keine Auskunft über den Grund der Ablehnung geben.

Eva100029 
Fragesteller
 05.07.2012, 11:53

danke

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Ablehnungen müssen nicht begründet werden. Ein Einspruch hätte nur Sinn, wenn gegen das Allgemeine Diskiminierungsgesetz verstossen wurde. Bei Dir fehlten aber die wahrscheinlich die fachlichen Voraussetzungen. Da lohnt kein Einspruch, nur nettes! Nachfragen, woran es gescheitert ist, um sich darin zu verbessern. Eine zweite Bewerbung auf diese Stelle sehe ich aber als aussichtslos an.

Eva100029 
Fragesteller
 05.07.2012, 11:52

Vielen Dank für deinen Beitrag. Wie kommst du darauf, deine Worte:"Bei Dir fehlten aber die wahrscheinlich die fachlichen Voraussetzungen." ? lg

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salome77  05.07.2012, 17:22
@Eva100029

Du hast zwar einen fachlichen Hochschulabschluss, aber es fehlt die pädagogische Ausbildung incl. Referendariat.

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eine bewerbungs ablehnung muss meines wissens nach nicht begründet werden. und durch aufdringliches fragen und wiederspruch ändert das auch nichts daran. und selbst wenn willst du da arbeiten, wo du dir deinen platz (eingeklagt) hast, und deine kollegen dich gar nicht wollen?

Eva100029 
Fragesteller
 05.07.2012, 11:59

stimmt

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Eva100029 
Fragesteller
 05.07.2012, 12:02
@Eva100029

ich bin auf der Suche sehr intensiv, vielleicht klappt ja was

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wäre ein kampf gegen windmühlen.

du kannst doch niemanden zwingen, dich einzustellen.

hast du denn das zweite staatsexamen?

Eva100029 
Fragesteller
 05.07.2012, 11:58

danke......ich habe mich beworben als Quereinsteigerin mit fachlich fundierten Qualifikationen mit Hochschulabschluss und noch zusätzlich weitere Qualifikationen wie Z.B. PC-Lehrerin

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evalona  05.07.2012, 20:27
@Eva100029

hört sich so an, als hättest du nicht mal das erste.....

pc-lehrerin? dafür kriegste nichts.

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Also wenn ich deine Frage so lese, ist das mit dem grammatikalisch nicht richtig korrigieren können zutreffend. Hast wirklich einige Fehler drin, das sollte einer Lehrerin nicht passieren. Widerspruch einzulegen ist da sinnlos.

Eva100029 
Fragesteller
 05.07.2012, 11:54

korrigiert du mich bitte?

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Eva100029 
Fragesteller
 05.07.2012, 12:33
@Eva100029

danke dir.......hier ich habe meinen Fehler gefunden. Ich korrigiere: "nach einer Bewerbungsgespräch" falsch....richtig ist so: "nach einem Bewerbungsgespräch"............ich danke mir : - )......ohne Fehler gäbe es keine Lehrer!!!! Es lebe der Fehler!

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