Pferdehaltung auf dem Dorf/Wohngebiet // Gewerbe
Mein Nachbar kam vor 7 Jahren. Damals wurde ihm noch 2 Pferde zugesprochen. Für private Zwecke.
Das Haus war als Wohnhaus ausgelegt. Und auch der Garten nicht für Pferde geeignet.
Der Garten wurde in eine Allwetterkoppel umgebaut.
Er hat nun auf eigene Faust seine Pferdebesitzanzahl vergrößert. Zu Bestzeiten standen auf seiner Allwetterkoppel, die eigentlich für 2 Pferde geeignet ist, 11 Pferde. Erlaubt waren ihm damals 2 Stück.
Er hat nun die Fläche, und seine Pferde nun ebenfalls gewerblich genutzt. (Man kann dort den Kutschführerschein erwerben bzw. die Pferde von eben diesen Leuten für die Kutschen einfahren lassen)
Situation: der Pferdemist wurde nicht weggebracht, kein Ablauf für Unrat, diese 11 Pferde sehr viel Staub aufgewirbelt haben an warmen Tagen auf ihrer Allwetter-Staub-Koppel, die Geruchs- und Fliegenbelästigung kaum auszuhalten war/ist. Auch der Unrat, den die Tiere bei der Ausfahrt verlieren schön auf der Straße liegen bleibt. Und das alles mitten im Ort.
Was ich nun nicht ganz verstehe, wo denn hier auch die Gerechtigkeit liegen mag. Denn dieser Herr Nachbar hat auf eigene Faust, ohne jegliche Zustimmung von Nachbarn, Stadt oder Bauamt seine Pferdeanzahl vergrößert (von 2 auf über 10 bzw. mehr), diese gewerblich genutzt (wie auch einige Wohnungen, die er als Gästezimmer vermietet für die Leute, die Anreisen um sein Gewerbe in Anspruch zu nehmen) und hat auf eigene Faust sein Grundstück umgebaut (ohne Baugenehmigung), sowie Pferdeboxen angebaut.
Nach Beschwerden und Unterschriftenaktionen gegen die Haltung der Tierehat er einen Bauantrag in der Stadt für den Umbau des Grundstücks eingereicht.
Mit dem ersten Schreiben der Stadt wurden die direkten Nachbarn des Pferdebesitzers angeschrieben. Weitere Schreiben beinhalteten dann auch endlich die umliegenden Nachbarn, nachdem auch schon ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde wegen der übermäßigen Tierhaltung. Man solle Einspruch einlegen, wenn man mit diesem Bauvorhaben nicht zufrieden ist. Wir als direkte/indirekte Nachbarn der Straße haben dieses Schreiben also erhalten und wie Widerspruch eingelegt. Das Bauvorhaben wurde abgelehnt. Die Härte ist jetzt nur, dass dieser mein Herr Nachbar nun schon zum 3 Mal das das allerselbe Bauvorhaben bei der Stadt eingereicht hat, und wir nun schon zum 3tMal Widerspruch einlegen mussten. Dadurch, dass einer aus der Straße seinen Rechtsanwalt wegen der übermäßigen Tierhaltung (anstatt 2 mehr als 10 Stück) eingeschaltet hat – hat dieser mein Pferdebesitzer-Nachbar noch nicht mal eine Strafe bekommen, dass er sich dem allem widersetzt und mehr als 10 Tiere hält und dies auch noch gewerblich nutzt, nein, dieser Herr hat die Haltung der hohen Menge zwar verboten bekommen und nur 2 genehmigt, allerdings muss er die Mehr-Pferde bis im Jahr 2015 „abschaffen“, und darf so lange die Pferde noch halten und dies auch alles noch bis dahin gewerblich nutzen. Erst 2015 müssen die Pferde reduziert werden und dürfen ausschließlich für private