bezieht sich noch auf den Fall :
https://www.gutefrage.net/frage/inkassobuero-hat-einen-anwalt-eingeschaltet-muss-ich-beides-bezahlen?foundIn=user-profile-question-listing
Die Forderung ist in meinen Augen unberechtigt da ich die Ware nie erhalten habe . Der Versandhandel wurde informiert und hat dann ein Inkasso eingeschaltet . diesem habe ich widersprochen . Daraufhin schrieb mich ein Vertragsanwalt an , auch diesem Widersprach ich .
Beschwerde wurde gestellt an die Zuständigen Stellen .
Dann wurde ein Mahnbescheid erlassen welchem ich ebenfalls Widersprach.
Gestern ein schreiben ich solle den Wiederspruch zurücknehmen und sie legten die Vollmacht bei .
Die Vollmacht ist eine wohl Generalvollmacht für alle Fälle seit 2013 .