Meine Tochter hat die Erstausstattung für Möbel genehmigt bekommen. Im Bescheid steht folgendes: "..Bei Privatverkäufen werden keine Quittungen anerkannt. Es ist ein Kaufvertrag vorzulegen, welcher den vollständigen Namen und Anschrift des Verkäufers sowie die Bezeichnung des verkauften Artikel enthält. Dieser Vertrag ist von Käufer und Verkäufer rechtsverbindlich zu unterschreiben."
Hat das irgendeine rechtliche Grundlage? Bei einem Kauf von Gewerblichen wird mir eine Rechnung/Kaufvertrag erstellt (darauf kann ich ja auch bestehen). Aber PRIVATPERSONEN?? Können die sich nicht auf den Schutz ihrer privaten Daten berufen? Den Kühlschrank hat sie schon mal wegen dem Hinweis des Verkäufers auf Datenschutz nicht kaufen können.
Kann mir jemand sagen, wo ich im SGB z. B. die Grundlage für diese Forderung finde?
(Anrufen und beim Jobcenter direkt fragen geht nicht - man kann nur telefonisch mit dem Servicecenter "plaudern". Einen Termin in der Leistungsabteilung ist frühestens in 3 Wochen mgl. und die Nachweise über einen Kauf sollen schon bis 09.3. vorgelegt werden.)