Fahrerflucht: Anklage wurde fallen gelassen durch einmal zahlung! Darf die versicherung trotzdem die zahlung verweigern?
Hallo zusammen,
Ich bin vor einiger zeit einem geparktem auto drauf gefahren, hab dies aber nicht bemerkt.
Darauf hin habe ich einen brief von der polizei erhalten, den beantwortete ich und nach einiger zeit kam auch wieder ein schreiben zurück in dem stand: wenn eine einmal zahlung in höhe von 400 euro geleistet werden würde, würde man das verfahren "fahrerflucht" einstellen.
Das hab ich dann auch gemacht.
Jetzt sagt meine versicherung, ich nenn sie mal KUH, dass sie den schaden in höhe von 4000 euro nicht zahlen werden da ich fahrerflucht begangen habe aber das verfahren ist doch eingestellt worden das heißt ich wurde ja NICHT schuldig gesprochen.
Darf meine versicherung das???
Vielen lieben dank im vorraus und Lieben gruß Kevbrauchthilfe!