ALG II, Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren entsprochen

2 Antworten

Der Brief ist sozusagen die Antwort auf deinen Widerspruch. Du bekommst noch einen zweiten Brief in dem dir das vorenthaltene Geld zugesichert/zugewiesen wird. Dazu sollte kein erneuter Antrag nötig sein außer dir sind noch Kosten entstanden die du erstattet haben möchtes z.B. für einen Rechtsanwalt. Eigentlich müßte bei jedem Bescheid ein Rechtshinweis enthalten sein das du gegen den Bescheid Einspruch erheben kannst.

HelpJamie 
Fragesteller
 29.11.2014, 20:35

Vielen Dank. Also muss ich jetzt erstmal auf den zweiten Brief warten?! Im Bescheid stand der Rechtshinweis, daraufhin reichte ich ja Widerspruch ein.

Hallo,

das Amt ist Deinen Argumenten gefolgt, Sanktionen wurden also zu unrecht verhängt. Damit bekommst Du auch eine Nachzahlung der einbehaltenen Mittel. Beantragen und belegen musst Du nach dem Anschreiben nur Mittel die du aufgewendet hast um den Einspruch zu formulieren und einzureichen.

HelpJamie 
Fragesteller
 29.11.2014, 20:33

Vielen Dank für die Antwort :-) Für den Widerspruch brauchte ich ja lediglich ein Blatt Papier, etwas Tinte, einen Umschlag und die Briefmarke. Das ist nicht erwähnenswert, im Gegensatz zur eingehaltenen Summe.