Formulierung Widerspruchsverfahren?

7 Antworten

Der Widerspruch ist zulässig => Gegen den angefochtenen Bescheid ist Widerspruch eingelegt worden, der form- und fristgemäß eigegangen ist, ein Widerspruchsrecht hat (formal) auch bestanden.

Der Widerspruch ist unbegründet => Der Widerspruch hat in der Sache keinen Erfolg.

Im Verwaltungsrecht erfolgt bei Rechtsbehelfen (wie dem Widerspruch) immer eine Prüfung auf zwei Stufen.

Auf der ersten Stufe wird die Zulässigkeit geprüft, also ob zum Beispiel Fristen gewahrt wurden. Bei dir war der Widerspruch zulässig.

Auf der zweiten Stufe wird dann die Begründetheit geprüft. Der Widerspruch ist dann begründet, wenn der ursprüngliche Bescheid rechtswidrig war. Im Regelfall muss das Jobcenter hierbei den gesamten Vorgang noch einmal überprüfen. Das Jobcenter ist jetzt der Ansicht, dass der ursprüngliche Bescheid rechtmäßig war.

Wenn du der Ansicht bist, dass das Jobcenter hierbei falsch liegt, dann kannst du gegen den Widerspruchsbescheid Klage erheben.

Das bedeutet, dein Widerspruch ist dem Grunde nach zulässig, du hattest also das Recht gegen den Bescheid einen Widerspruch einzulegen, dein Widerspruch hat aber keinen Erfolg, weil das Jobcenter ihrer Meinung nach korrekt entschieden hat, der Widerspruch wurde also als unbegründet abgelehnt !

Nun bleibt dir wahrscheinlich nur noch die Klage vor dem Sozialgericht.

Das bedeutet, dass dein Widerspruch ansich rechtens ist, deine Begründung jedoch entweder nicht zutrifft oder nicht vollständig überzeugend ist.

Das heißt wohl, dass der Widerspruch generell gelten kann, bei dir aber "der" Sachgrund dazu fehlt. Sprich: dein Widerspruch wird abgelehnt, da der Widerspruchsgrund bei dir nicht zutrifft.