Eine Zahnarztrechnung wurde nicht fristgerecht gezahlt.Inkassobüro wurde beauftragt.Telefonisch würde ich von IB kontaktiert,da dessen Schreiben zu denen zurückgekommen ist.Diese wollten erfragen ob meine Adresse korrekt ist.Ich habe angegeben ich würde die Forderung an den Gläubiger zahlen und bat um Unterlassung von weiterer telefonischer Kontaktaufnahme.Gezahlt habe ich an den Gläubiger inkl 3€ für Zinsen und Mahngebühren.Anschließend bekam ich einige Schreiben vom IB welche die Inkassogebühren verlangten.Zudem kam ein Brief per Nachname welchen ich unterschrieben sollte und die Inkassogebühren auf diese Weise zahlen sollte.Dies habe ich verweigert.

Nun kam ein gelber Brief.Mahnbescheid vom Amtsgericht.Schaut wie folgt aus.

Hauptforderung: zinsrückstände 0,52€

Inkassogebühren: 56,00

Verfahrenskosten: 57,00

Nebenforderungen: Mahnkosten 5,00€Auskünfte 7,76€Inkassokosten 64,26€

Gesamtsumme: 190,54€

=> Als Antragssteller ist übrigens der Zahnarzt angegeben und das Inkassobüro als Prozessbevollmächtigter. <=

Sind diese Inkassogebühren erstattungsfähig?Ich habe dem Bescheid vollständig widersprochen.Gibt es BGH Urteile dazu?

Vielen Dank :)