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Bundestag: Sitzverteilung bei 598 Sitzen?

Hallo,

in der Berufsschule befassen wir uns aktuell mit der Sitzverteilung im Bundestag und dem neuen BWahlG. Wir sollen dabei in unterschiedlichen Gruppen verschiedene Modelle erarbeiten etc.

Meine Gruppe hat das Thema, dass der Bundestag eine gesetzlich feste Größe von 598 Sitzen hat. Es ist also so, wie früher mal. 299 Direktmandate und 299 Sitze über die Landeslisten. Ausgleichs- und Überhangmandate gibt es in unserem Modell nicht. Eine 5%-Klausel und eine Grundmandatsklausel bei 3 Direktmandaten ist vorgesehen.

Ich meine, bis zur Reform, als die Überhang- und Ausgleichsmandate eingeführt wurden, war das doch so, oder?

Allerdings kommen wir bei dem Modell nicht ganz zurecht.

Hintergrund war ja, dass es Ausgleichsmandate und Überhangmandate gab, um die Zweitstimmenergebnisse der Parteien zu wahren, wenn mehr Direktmandate gewonnen wurden, als prozentual Sitze zur Verfügung standen.

Angenommen, das neue BWahlG würde es so, wie oben geschrieben vorsehen: 598 feste Sitze, 299 durch Erststimme und 299 über Landesliste. 5-%-Hürde, Grundmandatsklausel. Keine Überhang- und Ausgleichsmandate - würde dieses Prinzip in der Praxis funktionieren? Was gäbe es für Vor- und Nachteile?

Meine Gruppe hängt nämlich bei der Frage, wie die prozentuale Aufteilung dann aussehen würde. Wir haben eine Beispielwahl mit folgenden Ergebnissen konzipiert:

  • A-Partei: 0 Wahlkreise, 5,3 % Zweitstimme
  • B-Partei: 173 Wahlkreise, 31,2 %
  • C-Partei: 0, 6,6 %
  • D-Partei: 27, 13,4 %
  • E-Partei: 0, 8,5 %
  • F-Partei: 60, 19,1 %
  • G-Partei: 33, 5,8 %
  • H-Partei: 6, 10,1 %.

Hier zeigt sich ja schon, dass die B-Partei bei 173/299 Wahlkreisen 58,0 % der 299 Sitze bekommen würde und dann ja nochmal 93/299 Sitzen durch die 31,2 %. Demnach hätte diese Partei ja 266 von 598 Sitzen, was fast 45 % entsprechen würde.

Wäre so ein Wahlsystem bzw. so eine Sitzverteilung für euch gerecht? Wie würdet ihr die Sitzverteilung im Bundestag vornehmen?

Regierung, Bundestag, Bundestagswahl, Demokratie, Partei, Wahlen, Wahlrecht, Koalition

Unverständliche konstituierende Sitzung Thüringer Landtag?

Hi, ich hätte paar Fragen zur konstituierenden Sitzung im Thüringer Landtag letzten Donnerstag. Bitte beantwortet die Frage genau und verständlich, da ich mich echt schlecht mit politik auskenne, darüber aber in der Schule ein Referat halten muss.

  1. Wenn die AFD in Thüringen theoretisch, wie sie geplant hatte, Muhsal als ihre 1. Kandidatin gestellt hätte - ohne die ganzen Turbulenzen und die Anträge der anderen Parteien - hätten die anderen Parteien doch später sowieso dagegen stimmen und ihre eigenen, nicht radikalen, Kandidaten wählen können oder? Wieso wollten sie unbedingt von Anfang an auch einen Kandidaten nominieren? Was war der Grund für ihren eisernen Willen die Geschäftsordnung zu ändern?

Ich habe nur die Theorie mitbekommen, dass sie Angst hätten, dass die AfD so lange argumentieren würde, dass sie das alleinige Vorschlagsrecht hätte (s. Geschäftsordnung des Thüringer Landtags §2, Absatz 2*), bis sie keine Kandidaten mehr hätten.. Also alle Kandidaten zur Wahl stellen einen nach dem anderen, jeden für ... 3 (?) Wahlgänge, bis eben keiner von denen die Mehrzahl im Parlament gewinnen konnte.

*

Aberrr : Ich habe mir das Interview mit Torben Braga* angeschaut und da hat er gesagt "meine Fraktion beabsichtigt es nicht sämtliche unserer Mitglieder zur Wahl des Präsidenten vorzuschlagen und somit die Sitzung künstlich in die Länge zu ziehen. Das wäre unvernünftig." (So ähnlich zumindest)

* Bericht aus Erfurt – vor der ersten Plenarsitzung des neuen Thüringer Landtages: Torben Braga (AfD)

D.h. die Sorge wäre doch unbegründet... Sie hätten doch einfach die AfD Muhsal vorschlagen lassen können und wenn diese es nicht geschafft hätte, dann das exklusive Vorschlagsrecht der AfD erlöschen lassen und dann die anderen Parteien König vorschlagen lassen.. Wieso nicht?

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2.Frage: Mir hat jmd auf discord geschrieben "Bis halt alle aus der Fraktion [AfD] durch drei Wahlgänge gesegelt sind." Bedeutet das, dass weil die AfD das exklusive Vorschlagsrecht hat, dass jeder der 32 AfD Abgeordneten 3 Wahlgänge bekommt? Aber was ist der Sinn dahinter? Wenn er/sie im 1.Wahlgang nicht die Mehrzahl bekommt, bekommt er/sie es im 2.Wahlgang doch zu 100% wieder nicht.. wieso sollten die wählenden A. ihre Meinung einfach so ändern?

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3. Würde jeder Abgeordnete der AfD dann theoretisch 2 oder 3 Wahlgänge bekommen? Ich habe mir mehrere Quellen angeschaut und in denen wird immer zwischen den 2 Zahlen umher geschwankt.. :/

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Falls mehr Fragen aufkommen, editier ich das oder stell eine neue Frage, ich freue mich äußerst auf eure Antworten und Theorien :) Bitte bestmöglichst mit euren Quellen, danke!

LG Mayu

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Regierung, Bundestag, CDU, Demokratie, Die Grünen, Partei, Rechtsextremismus, SPD, Thüringen, Wahlen, Wahlrecht, AfD, Koalition, Landtagswahl

Die Wahl 2024 in Brandenburg

Die Wahl 2024 in Brandenburg und die Prozentzahl (29,2 % AfD), stellt unser verbrieftes, demokratisches Wahlrecht, für mich einmal mehr infrage, ob dieses nicht zwingend einer Reform bedarf.

Für moderne Menschen (Weltbürger), unabhängig davon wo auch immer sie Leben auf dieser Welt, dürfte globales Denken und Handel kein großes Problem mehr machen. Allerdings ist hierbei ganz klar, Intellekt vor Intelligenz zu sehen!

Von daher sollte, auch vor dem Hintergrund der großen, vor uns allen liegenden, globalen Herausforderungen, jegliches, wie auch immer, nationalgeprägtes, eingetrübtes, ja teils stark unterbelichtetes Gedankengut vieler, auf der Müllhalte der Menschheitsgeschichte landen!

Somit wäre es m.E. wichtig, sich einmal folgendes vor Augen zu führen.

Für die unterschiedlichen Aufgaben, innerhalb der Kultur- und Gesellschafts-kreise weltweit, ist es per Gesetzt zwingend erforderlich, für die jeweilige Tätigkeit bzw. deren Ausführung eine entsprechende Berechtigung zu erlangen.

Bspw. muss jeder, der ein motorisiertes Fahrzeug fahren will, eine entsprechende Prüfung ablegen, um danach einen Führerschein zu erhalten. Ein Bäcker muss, so wie andere Handwerker auch, um Brötchen zu backen, eine entsprechende Prüfung ablegen…

Dies wiederum gilt für alle, mehr oder weniger relevanten Betätigungen, von denen wir, vom gesunden Verstand her, überzeugt sind, dass diese ausschließlich von ausreichend geschulten Personen, wahrgenommen und ausgeführt werden sollten.

Jedoch das jeweilige `Kreuzchen` bei einer Wahl zu machen, welches letztendlich neben teils desaströsen Ergebnissen alle möglichen Konsequenzen für Staat und Gesellschaft beinhaltet, ja mit sich bringen kann, wurde bisher anscheinend als nicht besonders gesellschaftsrelevant eingeordnet.

Von daher meine Frage

: Sollten wir, als moderne, zukunftsorientierte, verantwortungsbewusste, mit gesundem Verstand ausgestattete Weltbürger, hier einmal über eine einzuführende Prüfung nachdenken? Eine Prüfung, deren Ergebnis ein s.g. Zertifikat in Form eines Wahlberechtigungsscheines hervor bringt!

Wie so etwas gehen soll? Welche Kriterien hierbei zwingend infrage kommen? Aus welchen Personen innerhalb der jeweiligen Gesellschaft das Komitee bestehen sollte, welches diese Kriterien formuliert und bestimmt? Diese Fragen und so mach andere, da bin ich mir sicher, sind nicht gerade einfach zu beantworten, ja zu lösen… dennoch lohnt es sich, so finde ich, einmal darüber nachzudenken!©09/2024 PRV

                     

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Politik, Regierung, Demokratie, Philosophie, Wahlrecht

Kann es sein, dass für die USA die nächste Präsidentenwahl zur Schicksalsfrage werden wird?

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Nur Michelle Obama könnte Donald Trump als demokratische Kandidatin im Kampf um die US-Präsidentschaft klar schlagen, zeigt eine aktuelle Umfrage. Doch Obama will gar nicht in die Politik.

Knapp ein Drittel der US-Demokraten (32 Prozent) wollen, dass sich Präsident Joe Biden aus dem Wahlkampf zurückzieht. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinstitut Ipsos für die Nachrichtenagentur Reuters erstellt hat.

Als wäre die offenbar schwindende Unterstützung Bidens durch die Partei nicht schon genug, zeigt die Erhebung auch, dass es den Demokraten an guten Alternativen mangelt: Nur Michelle Obama hätte demnach Chancen, Donald Trump zu schlagen. Für diese Erkenntnis wurden 1.070 US-amerikanische Erwachsene landesweit über einen Zeitraum von zwei Wochen online befragt.

In einer hypothetischen Gegenüberstellung mit dem Kandidaten der Republikaner gaben sie Obama 50 Prozent der Stimmen, für Trump stimmten hingegen nur 39 Prozent. Der Haken an der Sache: Michelle Obama will nicht Präsidentin werden. Die Ehefrau des Ex-Präsidenten Barack Obama hat immer wieder erklärt, dass eine Kandidatur für sie nicht infrage kommt.

Sein Alter wird mehr und mehr zu Bidens Problem

Seit der Fernsehdebatte am vergangenen Donnerstag zwischen Biden und Trump werden immer mehr Stimmen laut, Biden aus dem Rennen zu nehmen. Er stotterte, sprach leise und wirkte wenig energisch. Am Mittwoch erklärte er seinen desaströsen Auftritt mit einem Jetlag. Er sei "auf der Bühne fast eingeschlafen".

Joe Bidens verpatztes TV-Duell zieht weitere Kreise. Die "New York Times" zitiert einen Vertrauten des US-Präsidenten, der über angebliche Rückzugsgedanken Bidens sprach. Das Weiße Haus dementiert umgehend.

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Joe Biden erwägt offenbar – zumindest im Privaten – einen Rückzug aus dem US-Präsidentschaftswahlkampf. Das meldet die gewöhnlich gut informierte "New York Times" unter Berufung auf einen "wichtigen Verbündeten" des amtierenden US-Präsidenten.

USA, Stabilität, Schicksal, Wahlrecht

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