Wenn jemand per Briefwahl wählt, aber dann noch vor der Wahl stirbt, zählt die Stimme?
Oder wird das überprüft und aus dem Endergebnis raus gerechnet?
9 Antworten
Ja, sie zählt. Wenn jemand im Wahllokal stirbt, direkt nachdem er sein Stimmzettel in die Urne geworfen hat, zählt die Stimme auch. Vom Prinzip kein Unterschied.
Außerdem ist es wegen dem Wahlgeheimnis eh nicht möglich, ein Stimmzettel einer bestimmten Person zuzuordnen.
Ja, die Stimme zählt trotzdem, auch wenn der Wähler während der Abstimmung per Briefwahl stirbt.
Die Stimme gilt als rechtmäßig abgegeben, sobald der Wähler seinen Wahlzettel ordnungsgemäß in den Umschlag gelegt und an die zuständige Wahlbehörde geschickt hat.
Nein, das wird natürlich nicht überprüft, weil es schlichtweg in der Praxis unmöglich und unbezahlbar wäre.
Da die Briefwahlunterlagen anonym verwaltet werden, könnte seine Stimme auch gar nicht identifiziert und herausgenommen werden.
Es wird so viel manipuliert bei der Wahl da kommt es auf solche Einzelfälle nicht mehr an.
Wahlbetrug ist in Brandenburg einfach wie nie.
Es wird so viel manipuliert bei der Wahl da kommt es auf solche Einzelfälle nicht mehr an.
Was wird manipuliert?
Wahlbetrug ist in Brandenburg einfach wie nie.
Es wird üblicherweise aufgedeckt.
Es wäre möglich, den Brief herauszusuchen und ihn mitsamt dem noch ungeöffneten Umschlag mit dem Wahlzettel aus dem Verkehr zu ziehen. Man macht es nur nicht.