Wenn jemand per Briefwahl wählt, aber dann noch vor der Wahl stirbt, zählt die Stimme?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, sie zählt. Wenn jemand im Wahllokal stirbt, direkt nachdem er sein Stimmzettel in die Urne geworfen hat, zählt die Stimme auch. Vom Prinzip kein Unterschied.

Außerdem ist es wegen dem Wahlgeheimnis eh nicht möglich, ein Stimmzettel einer bestimmten Person zuzuordnen.


zalto  19.08.2024, 08:09

Es wäre möglich, den Brief herauszusuchen und ihn mitsamt dem noch ungeöffneten Umschlag mit dem Wahlzettel aus dem Verkehr zu ziehen. Man macht es nur nicht.

Kiboman  19.08.2024, 09:18
@zalto

und woher weißt du welcher sein Brief war?

Die sind auch anonym

zalto  19.08.2024, 09:34
@Kiboman

Der Name steht auf dem Wahlschein. Man muss ja wissen, wer da wählt, sonst könnte irgendein Unberechtigter Unterlagen einschicken.

Kiboman  19.08.2024, 10:18
@zalto

ja logisch mein fehler, ich war grade aufgestanden.

Ja, die Stimme zählt trotzdem, auch wenn der Wähler während der Abstimmung per Briefwahl stirbt.

Die Stimme gilt als rechtmäßig abgegeben, sobald der Wähler seinen Wahlzettel ordnungsgemäß in den Umschlag gelegt und an die zuständige Wahlbehörde geschickt hat.

Nein, das wird natürlich nicht überprüft, weil es schlichtweg in der Praxis unmöglich und unbezahlbar wäre.

Da die Briefwahlunterlagen anonym verwaltet werden, könnte seine Stimme auch gar nicht identifiziert und herausgenommen werden.

Es wird so viel manipuliert bei der Wahl da kommt es auf solche Einzelfälle nicht mehr an.

Wahlbetrug ist in Brandenburg einfach wie nie.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eisenschlumpf  21.11.2024, 08:44
Es wird so viel manipuliert bei der Wahl da kommt es auf solche Einzelfälle nicht mehr an.

Was wird manipuliert?

Wahlbetrug ist in Brandenburg einfach wie nie.

Es wird üblicherweise aufgedeckt.