Wieso ist die 5% Hürde verfassungskonform?
Wieso ist die 5% Hürde verfassungskonform? Die Wahl muss ja gleich sein? Aber wenn ich eine Partei wähle die unter 5% liegt dann landet meine Stimme im "Papierkorb" und ist nichts wert im Gegensatz zu einer Partei über 5%. Das ist ja ungleich
5 Antworten
Wie Artus01 bereits geschrieben hat, meiner Erinnerung nach geht die Argumentation auch auf die Weimarer Verhältnisse zurück. Konkret die Zersplitterung des Parlaments in kleine Grüppchen und die sich dadurch ergebende Handlungsunfähigkeit.
Verfassungsrechtlich bedenklich halte ich die Tatsache, dass die Stimmen, die nicht im Parlament repräsentiert sind, komplett unter den Teppich fallen. Bei den letzten Landtagswahlen in Sachsen waren dies über 13%, in Brandenburg über 14%. Das bedeutet, dass eine Partei bzw. Koalition bereits mit gut 43% der Wählerstimmen eine absolute Mehrheit im Parlament gewinnen kann. Was, wenn mehr Leute kleine Parteien wählen würden? So dass irgendwann 20% oder 30% der Stimmen nicht mehr im Parlament vertreten wären? Dieses Gedankenspiel macht das tatsächliche Defizit erkennbar. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Sonderregelungen geschaffen werden könnten, nach denen kleine Parteien z.B. ihre Stimme offiziell einer anderen Partei "schenken" könnten (was natürlich auf dem Wahlzettel dokumentiert sein muss) oder wenn es eine "Ersatzstimme" geben würde, mit der jede Person selbst eine Ersatzpartei wählen kann, falls der eigene Favorit den Einzug ins Parlament verpasst. Das würde das Wahlrecht zwar komplizierter machen, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht dieser Argumentation zustimmt bzw. im Falle einer Klage im Anblick der aktuellen Signifikanz eine ähnliche Lösung fordern könnte.
Am Rande: Laut den aktuellen Umfragen würden bei einer Bundestagswahl 15,5% der Stimmen an Parteien unterhalb der 5%-Hürde gehen (FDP und Linke wären raus, siehe dawum.de). Eine absolute Mehrheit wäre dann mit ca 42,5% der Stimmen erreichbar.
Es ist ein Eingriff in die Gleichheit der Wahl, der bei der Bundestagswahl aufgrund der sonst drohenden Zersplitterung des Parlaments noch gerechtfertigt ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts unter der Voraussetzung, dass es die Grundmandatsklausel gibt, durch welche die Wirkung der Sperrklausel abgemildert wird. Anders ist es z.B. bei der EU-Wahl, wo eine Zersplitterung des Parlaments keine negativen Auswirkungen hat, weil es eh nichts wesentliches zu entscheiden hat.
Es ist konform, da es verhältnismäßig ist, solange es daneben auch die Direktmandat Regel gibt, die das ja entschärft.
Auf der anderen Seite der Verhältnismäßigkeit steht der Wunsch nach einer handlungsfähigen Regierung, was mit etlichen kleinen Splitterparteien durchaus schwierig sein könnte. Daher die 5 % Hürde.
Das beugt einer Zersplitterung des Parlaments vor. Wie das nach neuen Regeln mit Direktmandaten aussieht bin ich grade nicht informiert, evtl gibt es die Regel ja noch mit den 3 Direktmandaten, dann könntest du taktisch wählen
Wieso ist die 5% Hürde verfassungskonform?
Weil der Bundestag sonst total aufgesplittert wäre in irgendwelche Mikroparteien mit 1-2 Abgeordneten.
Das würde auch Koalitionen erschweren und so.