Sollte das Wahlrecht mit 2/3 Mehrheit änderbar sein?
Sollte das Wahlrecht nur mit 2/3 Mehrheit änderbar sein? Ich finde es dass das man mit einfacher Mehrheit etwas so wichtiges wie das Wahlrecht ändern kann.
13 Stimmen
4 Antworten
Ich halte es für problematisch wenn die jeweilige Regierungspartei das Wahlrecht zu ihren Gunsten ändern kann, wie das heute möglich ist.
Im GG steht nur dass wir freie usw Wahlen haben, aber nicht die Details. Man könnte einfach ins GG schreiben dass Wahlrechtsänderungen 2/3 Mehrheiten brauchen. Aber dazu braucht es eben auch eine 2/3 Mehrheit um das im GG zu ändern.
Und natürlich ist es nicht nur eine Formsache, ob das Parlament ein paar Abgeordnete mehr hat. Die 5 % Hürde trifft Parteien, die bisher im Bundestag waren. Die Linke lag unter 5% und durfte durch die Grundmandatsklausel als Fraktion in den Bundestag. Auch die CSU lag zwar über 5% konnte sich durch die Grundmandate aber immer sicher fühlen auch im Bund mitreden zu können. Das sind Parteiinteressen, und da sollte die jeweilige Regierung keine Gesetzte mit knapper Mehrheit beschliessen.
Die andere vom Verfassungsgericht gekippte Regel habe ich auch als nicht Verfassungskonform erwartet: wenn wir Wahlkreise haben und Erst- und Zweitstimmen, und dann schaffe ich es ab, dass der Sieger im Wahlkreis auch in den Bundestag kommt, dann kann man die Wahlkreise auch abschaffen, und ein reines Verhältniswahlrecht machen. Mit den Überhangmandaten die dann entstehen wenn Mandate von kleinen Parteien gewonnen werden .. damit sollte man leben können. Den Bundestag verkleiner wäre ganz simpel: einfach die Zahl der Wahlkreise reduzieren !!!
Das Wahlrecht ist ein Gesetz und Gesetze werden nicht mit 2/3 Mehrheit geändert.
Wie bei deiner letzten Frage bzgl irgendwelcher Dinge fürs GG:
NEIN
Es würde das GG unnötig aufblähen und zudem die gesetzgebende Gewalt unnötig lähmen!
Natürlich. Nur Paragraphen im Grundgesetz bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Man sollte das Grundgesetz noch unnötig aufblähen.
Man könnte ins Grundgesetz schreiben das Änderungen des Bundeswahlgesetzes eine 2/3 Mehrheit im Bundestag brauchen. Das ist 1 Artikel. Der Rest steht dann im Bundeswahlgesetz wie bisher auch
Nein. Die 2/3-Mehrheit gilt nur für das Grundgesetz selber. Nicht für das Wahlgesetz.
Sollte aber nicht das Wahlgesetzt auch geschützt sein?
Würde das Wahlrecht mit einer einfachen mehrheit geändert werden würde es ja dazu führen können das auch die 2/3 mehrheit erriecht wird indem man gezielt gegner aus wahlen ausschließt, dadurch würden sich schon die Grundgesetze ändern lassen.
Man sieht ja, was passiert, wenn die Regierungsmehrheit das Wahlrecht mit einfacher Mehrheit ändert, um an der Macht zu bleiben. Zum Glück hat das BVG die Absicht erkannt.
Man könnte ins Grundgesetz schreiben das Änderungen des Bundeswahlgesetzes eine 2/3 Mehrheit im Bundestag brauchen. Das ist 1 Artikel. Der Rest steht dann im Bundeswahlgesetz wie bisher auch