Wahlrecht ab 14 Jahren?
Ich befürworte ein Wahlrecht ab 14.
Die Strafmündigkeit beginnt auch mit 14 Jahren, dann sollte auch das Wahlrecht gleichziehen.
31 Stimmen
7 Antworten
du vergisst dabei, dass Jugendliche was das Strafrecht anbelangt, anders behandelt werden als Erwachsene
der Grund ist: ein Jugendlicher ist noch nicht vollständig in der Lage, die Konsequenzen aus seinem Tun abzuschätzen und diese dann auch zu ziehen - Jugendliche sind deshalb auch nur beschränkt geschäftsfähig, was sie davor schützen soll, Geschäfte/Verträge einzugehen, die ggfs. zu ihrem Nachteil sind bzw. es ist ihnen nicht klar, welche Pflichten sie damit eingehen und sind auch nicht in der Lage, ihren Vertragsteil zu erfüllen - außerdem kommen Jugendstrafen unter Verschluss - das soll ihnen ein späteres Leben ohne juristische Vorbelastung ermöglichen - also alle Chancen für sie (ohne Eintrag) , egal was sie angestellt haben
unter Berücksichtigung dieser Faktoren kann es nicht sein, dass Jugendliche zwar wählen dürfen, also Einfluss auf die Politik eines Landes haben, aber auf der anderen Seite für die Konsequenzen nicht aufkommen müssen bzw. nicht können
Danke - sieht aus, als wäre ich nicht allein mit meiner Meinung
Ich finde 18 schon fast zu wenig. Leute können heute nicht mehr mit Medien umgehen und lernen oft (wenn überhaupt) spät, differenziertes und kritisches Denken.
18 ist ok. Aber auf keinem Fall darunter.
VG
Die meisten jüngeren sind einfach nicht zurechnungsfähig.
Zudem würde ich aber das Strafmündigkeitseintrittsalter auf 12 senken.
Nein. Ab 16 vielleicht.
Wer wählen darf, der sollte auch gewählt werden dürfen.
Top antwort