Wird die CSU das Wahlrecht wieder ändern?

7 Antworten

Natürlich. Und das zurecht, denn die jetzige Schnellschusslösung schadet der Legitimierung der Demokratie insgesamt. Wobei man das Thema nach der Wahl mal nüchtern bereden und ggfs. auch so gestalten sollte, dass nicht jede Regierung ständig am Wahlrecht herumzuschnippeln beginnt. Das war bis zur letzten Änderung durch die Ampel 70 Jahre lang auch Usus - Änderungen nur im Konsens. Wenn das jetzt nicht mehr gelten soll, muss man das mMn im GG so verankern, dass Änderungen eine 2/3 Mehrheit benötigen.


andrea77482  08.08.2024, 13:32

@ FordPerfect

Nein wird sie nicht, weil es nicht zu recht ist und weil es nur um Machterhalt und Wahlmanipulation von den Unionisten geht.

FordPrefect  08.08.2024, 14:10
@andrea77482
Machterhalt

Nochmal: Es regiert im Bund die Ampel. Machterhalt würde Regierungsbeteiligung voraussetzen, also redest du offenkundig blanken Unsinn.

Die CSU hatte bei der Bundestagswahl bundesweit einen Stimmenanteil von 5,2 %

Das ist von einer Mehrheit, die zu einer Gesetzesänderung erforderlich ist weit entfernt.


FordPrefect  08.08.2024, 13:20

Das ist aber doch gar nicht die Frage gewesen.

Schnoofy  08.08.2024, 13:35
@FordPrefect

Dann muss ich mich wohl verlesen haben aber ich hatte als Frage

Wird die CSU das Wahlrecht wieder ändern?

in Erinnerung.

andrea77482  08.08.2024, 13:48
@FordPrefect

@ FordPerfect

Doch, genau dass ist die Frage. Die CSU will sich hier als Gröfaz benehmen und will die Alleinregierung in Deutschland und in Bayern. Aber das ist eine gewaltige Dummheit von der CSU. Das sollte sie seinlassen.

Schnoofy  08.08.2024, 13:51
@FordPrefect

Ich glaube nicht, dass die CSU und Herr Söder allein darüber entscheiden mit wem die Union Koalitionsverhandlungen führt Vorausgesetzt das Wahlergebnis führt sie überhaupt in eine solche Position.

FordPrefect  08.08.2024, 13:54
@Schnoofy

Das stimmt, aber ohne Zustimmung der CSU keine Koalitionsverhandlungen.

Schnoofy  08.08.2024, 13:56
@FordPrefect

Auch das ist fraglich, denn die CSU kann theoretisch die Fraktionsgemeinschaft mit der CDU verlassen und dann als vollkommen eigenständige Partei agieren.

FordPrefect  08.08.2024, 13:56
@andrea77482
Die CSU will sich hier als Gröfaz benehmen

Möglich.

und will die Alleinregierung in Deutschland

Blafasel.

und in Bayern.

Die hat sie de facto ja auch. Zwar aktuell nur dank den FW, aber die SPD wird an der 5% Hürde scheitern, und die Grünen kaum über 10% in Bayern kommen - wenn überhaupt.

andrea77482  08.08.2024, 13:58
@FordPrefect

@ FordPerfect

Nein sie hat nicht die Mehrheit. Tut mir leid!! Und die CSU ist im Bund bei unter 5%. So viel dazu. Und die Grünen sind über 10% . So viel zu ihren schwarzen Träumereien.

FordPrefect  08.08.2024, 14:04
@andrea77482
Nein sie hat nicht die Mehrheit.

In Bayern. Lesen kannst du aber schon?

Tut mir leid!! Und die CSU ist im Bund bei unter 5%. So viel dazu.

Niemand hat etwas anderes behauptet.

CSU 42%, Grüne 14%, SPD 9% AfD 12% - Europawahl Bayern.

Und die Grünen sind über 10% .

Aber nicht mehr bei der nächsten Landtagswahl. 2028.

So viel zu ihren schwarzen Träumereien.

Unsinn.

andrea77482  08.08.2024, 13:33

@ Schnoofy

Korrekt. Und eventuell fällt sie sogar unter 5% und im Bund hat die CSU sowieso nichts zu sagen als kleine unbedeutende Bayern-Partei.

FordPrefect  08.08.2024, 13:47
@andrea77482
Und eventuell fällt sie sogar unter 5%

Das hat selbst dann aufgrund des Urteils des BVerfG zunächst keine Bedeutung mehr, da der Fraktionsstatus mit 3 Direktmandaten gesichert ist. Siehe Urteil des BVerfG vom 30.7.2024, Abs. 3 .und 4. des Urteils.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/07/fs20240730_2bvf000123.html;jsessionid=78C4F021BD384BBAF762B64F64B241B2.internet971

Unabhängig davon halte ich es gesetzgeberisch wie demokratisch für fragwürdig, die Anzahl der Sitze im Bundestag dadurch zu verringern, dass ein Direktmandat keinen Sitz mehr garantiert. Das ist genau das Gegenteil von Demokratie und Bürgernähe; es stärkt nur die Fraktionszwänge.

andrea77482  08.08.2024, 13:54
@FordPrefect

@ FordPerfect

Der Bundestag ist zu groß und sollte schon lange verkleinert werden und es ist nicht undemokratisch.

FordPrefect  08.08.2024, 13:58
@andrea77482
Der Bundestag ist zu groß

Dem würde ich bedingt zustimmen.

und sollte schon lange verkleinert werden und es ist nicht undemokratisch.

Doch, ist es. Denn es ist die Erststimme des Bürgers, die hier ungleich unter den Tisch fällt. Hätte man die Listen-Zweitstimme bschränkt, hätte man das Engagement der Kandidaten bzw. Vertreter vor Ort gestärkt. So stärkt man nur den Fraktionszwang im Bundestag, und entwertet die Direktwahl.

andrea77482  08.08.2024, 13:59
@FordPrefect

@ Fordperfect

Nochmal: die Verkleinerung auf diesem Weg ist nicht undemokratisch. Siehe Urteil vom Bundesverfassungsgericht auch wenn es Ihnen nicht passt.

FordPrefect  08.08.2024, 14:05
@andrea77482

Natürlich ist es undemokratisch. Darüber hat das BVerfG ja nicht zu entscheiden, sondern ob es mit dem GG vereinbar ist. Was soll dieses inhaltsleere Gesülze?

andrea77482  08.08.2024, 14:32
@FordPrefect

@ FordPerfect

Auch wenn Sie Falsches noch so lange wiederholen, bleibt es falsch und wird dadurch nicht richtiger. Was soll ihr Gesülze??

FordPrefect  08.08.2024, 15:16
@andrea77482

Tja, nur dass ich nachweislich (siehe Thread) gar nichts Falsches behauptet habe - im Gegensatz zu deinen Einlassungen. Sic.

Tipp: Es ist nicht Aufgabe des BVerfG zu entscheiden, was demokratisch ist und was nicht. Das ist eine Auffassungsfrage für den Wähler. Und für mich (und übrigens die Mehrheit auch in D) ist es undemokratisch, wenn der gewählte Wahlkreiskandidat nicht in den Bundestag einzieht. Das Wahlrecht und die Legitimation des Bundestags *gründet* auf den Wahlkreisen.

andrea77482  08.08.2024, 15:17
@FordPrefect

@ FordPrefeect

Und die Union hat am Bundesverfasungsgericht überwiegend verloren und das Bundesverfassungsgericht hat es als demokratsich eingestuft und den Kern bestätitgt! Was sollen diese Behauptungen von Ihnen die jedweder Grundlage entbehren??

FordPrefect  08.08.2024, 15:20
@andrea77482
Und die Union hat am Bundesverfasungsgericht überwiegend verloren

Das hat niemand bezweifelt. An deiner Leseschwäche trage ich keine Schuld.

das Bundesverfassungsgericht hat es als demokratsich eingestuft

*seufz*

Nein. Das hat das Gericht nicht zu entscheiden, sondern ob ein Gesetz ingesamt oder in Teilen verfassungsgemäß ist.

Was sollen diese Behauptungen von Ihnen die jedweder Grundlage entbehren??

Bitte suche einen Therapeuten auf. Scheinbar leidest du an einer verzerrten Wahrnehmung der Realität.

andrea77482  08.08.2024, 15:21
@FordPrefect

@ FordPerfect

Nochmal: Sie behaupten totalen Unsinn!!! Bitte lassen Sie sich mal helfen. Für Sie wäre ein Therapeut gut.

andrea77482  08.08.2024, 15:22
@FordPrefect

@ FordPerfect

Vielelicht sollten Sie mal eine juristische Ausbildung machen. Ich habe eine juristische Ausbildung im Gegensatz zu Ihnen. Denn wenn es undemokratisch wäre, hätte Karlsruhe das zurückgewiesen. was es aber nicht getan hat. Von daher...

FordPrefect  08.08.2024, 15:24
@andrea77482

*lach*

Ja, ganz bestimmt. Das merkt man schon daran, dass du offenbar keine Ahnung von Gerichten, ihrer Zuständigkeit und ihren Grenzen hast.

Zum letzten Mal: Es ist *nicht* Aufgabe eines Gerichts, auch nicht des BVerfG, festzulegen, was demokratisch ist und was nicht. Das ist nämlich nicht jusitiabel, weil es eine Meinungs- und keine Verfassungsfrage ist.

FordPrefect  08.08.2024, 15:27
@FordPrefect

Die Frage, die das BVerfG im Verfahren zu beantworten hatte, war auch nicht, ob die Änderungen demokratisch sind oder nicht, sondern, ob die Änderungen am Wahlrecht mit dem GG vereinbar waren oder nicht. Und das waren sie nach Auffassung des Gerichts zum größten Teil, nicht jedoch in der Frage der 5%-Regelung und der daran hängenden Mandatsfrage (drei Direktmandate->Fraktionsstatus).

Kann sie nicht und. Söder hat da wenig zu melden. Die Union wird ja die sein die einen Kolaitionspartner braucht und ohne Ampelpartei wird daa schwer.

@ Waterfight

Die Unionisten träumen zwar davon, aber in Karlsruhe werden sie auf die Nase fliegen, weil Karlsruhe den Kern der neuen Reform ja bestätigt hat. Und sie bräuchte eine Mehrheit dafür, die sie aber nicht hat und auch nicht bekommen wird. Außerdem ist der Zweck der Union nur Wahlmanipulation zum Machterhalt.


FordPrefect  08.08.2024, 13:48
Die Unionisten träumen zwar davon, aber in Karlsruhe werden sie auf die Nase fliegen,

Äh - das Urteil des BVerfG dazu ist dir aber schon erinnerlich?

der Zweck der Union nur Wahlmanipulation zum Machterhalt

ich weiß ja nicht, in welcher Welt du lebst, aber es regiert (leider) immer noch die Ampel.

andrea77482  08.08.2024, 13:49
@FordPrefect

@ FordPerfect

Ja der Kern wurde bestätigt, nur das mit dem Grundmandat wurde abgewiesen. Sollten Sie gelesen haben!!

Urteistenor:

Urteil vom 30. Juli 2024 - 2 BvF 1/23

Pressemitteilung: Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Pressemitteilung Nr. 64/2024 vom 30. Juli 2024

Urteil vom 30. Juli 2024 2 BvF 1/23, 2 BvR 1547/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvE 10/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 2/23, 2 BvF 3/23

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-064.html

andrea77482  08.08.2024, 13:52
@FordPrefect

@ FordPerfect

Von daher hat die Union überwiegend verloren. Nur die Sperrklausel ist verfassungswidrig. Ansonsten wurde die Ampel bestätigt.

FordPrefect  08.08.2024, 13:52
@andrea77482
Ja der Kern wurde bestätigt,

Korrekt. Gut finden muss man es dennoch nicht.

Sollten Sie gelesen haben!!

Ach ja?

"§ 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nummer 147, berichtigt durch Nummer 198) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar."

und

"Bis zu einer Neuregelung gilt § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben, nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben."

Eben.

Die CSU hat überhaupt kein Existenzrecht. Dieses CDU/CSU Bündnis sollte onehin verboten werden. Entweder sie sind eine Partei mit gemeinsamen Stimmen, oder sie sind zwei getrennte Parteien mit getrennten Stimmen.