Darf auch am Zweitwohnsitz gewählt werden?
Darf man in Deutschland nur am Ort des Erstwohnsitzes oder auch an dem des Zweitwohnsitzes (anderes Bundesland; andere Gemeinde) zur Wahl gehen und wählen?
4 Antworten
Nein, nur am Erstwohnsitz. Sonst hättest du ja ggf. mehrere Stimmen, und das verstieße gegen das Gleichheitsprinzip.
nein das geht nicht nur die briefwahl
Nein wäre ja auch quatsch dafür gibt es die Briefwahl
stimmt, das hätte ich präzisieren sollen...
mich interessiert die kommunale ebene, also ob ich sowohl in der stadt in der ich lebe als auch in der heimatgemeinde den bürgermeister wählen darf.
beide liegen in verschiedenen bundesländern und in beiden bin ich gemeldet.
Nein, du bist nur dort wahlberechtigt, wo dein Erstwohnsitz liegt. Das dürftest du auch an der zugesandten Wahlbenachrichtigung mitbekommen. Die bekommst du nämlich nur für eine Wahl am Erstwohnsitz.
also ich meine nicht, dass man erst die erste stimme abgibt und danach in ein anderes wahllokal fährt und da auch eine abgibt, sondern einfach nur ob es generell erlaubt/möglich ist zB in zwei verschiedenen bundesländern zu wählen...
Also deine Zwei Stimmen gibst Du ja mit einmal ab wo das geschieht dürfte ja durch die Briefwahl egal sein.
wenn ich deine Frage jetzt richtig Interpretiert habe.Oder meinst Du in verschiedenen Gemeinden Wählen an verschiedenen Orten für mehrere oder dieselbe Partei. Oder gar zu einer Bundestagswahl zweimal eine Stimme für dieselbe Partei abgeben? So etwas geht natürlich nicht den Du bekommst die Wahlscheine ja auch nach Hause geschickt da wo Du gemeldet bist.