Wie funktioniert die direkte Demokratie in der Schweiz 🇨🇭?
Wie oft und über welche Themen stimmen die Schweizer ab? Und warum gibt es trotzdem noch Parteien?
6 Antworten
Eine Liste der Abstimmungen in der Schweiz findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_eidgen%C3%B6ssischen_Volksabstimmungen
So siehst du auch, was mögliche Themen sind. Der Turnus ist unregelmässig. Meist bis dreimal jährlich, über das Jahr verteilt.
Parteien gibt es trotzdem, weil es nicht zu jedem Pipifax eine Abstimmung gibt. Sondern nur unter bestimmten Umständen. Es gibt
- Volksinitiativen (gehen vom "Volk" aus)
- direkte Gegenentwürfe (als Alternative zur entsprechenden Volksinitiative, geht von der Regierung aus)
- obligatorische Referenden (das Volk muss bei bestimmten Gesetzesänderungen zwingend zustimmen, damit etwas geändert wird)
- fakultative Referenden (jemand ist gegen ein neues Gesetz, deshalb muss das ganze Volk darüber abstimmen, ob es geändert wird)
Für eine Volksinitiative und das fakultative Referendum müssen vorgängig genügend Unterschriften in der abstimmungsberechtigten Bevölkerung gesammelt werden, damit es der ganzen Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wird.
Grundsätzlich gilt auch: Es geht nicht nur darum, ob bei einer Abstimmung die meisten Stimmen für oder gegen etwas sind, sondern auch, ob das sog. Ständemehr zustande kommt (Stände = Kantone).
(An die CH-Bürger: Sollte etwas falsch sein, gerne korrigieren ;-)
Bei Schweizer Volksabstimmungen zu maßgeblichen Sachverhalten erhalten die Schweizer ein Faktenheft, in welchem Faken genannt werden, die für und gegen den Abstimmungsvorschlag sprechen.
So haben die Schweizer die Möglichkeit, die Demokratie in Reinkultur zu leben.
Davor hat die aktuell herrschende Klasse panische Angst, wenngleich unser Grundgesetz Volksabstimmungen zulässt.
wenngleich unser Grundgesetz Volksabstimmungen zulässt.
Nein, es lässt eben keine Volksabstimmungen zu, denn sie hätten keine bindende Wirkung. Lediglich in zwei Fällen sind Volksabstimmungen sogar vorgeschrieben. Ansonsten bleibt lediglich die Möglichkeit einer Volksbefragung.
Aktuell fehlt es an Durchführungsverordnungen.
Wenn man will, kann man also die Grundlagen schaffen.
Aber man will eben nicht, weil man sich vor Volkes Stimme fürchtet.
Aktuell fehlt es an Durchführungsverordnungen.
Nö, dafür ist eine Grundgesetzänderung notwendig, irgendwelche Durchführungsverordnungen reichen da bei weitem nicht.
Aber man will eben nicht,
Was auch gut so ist.
weil man sich vor Volkes Stimme fürchtet.
Schönen Gruss aus von der Insel.
Sehe ich nicht so:
Art. 20 GG
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Das siehst Du allerdings falsch. Beachte mal genau die Formulierung.
und durch besondere Organe der Gesetzgebung
Was die Gesetzgebung angeht so ist im Grundgesetz nur der Bundestag zuständig, vom mitbestimmungrecht der Länder mal abgesehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000800314
Von irgendwelchen Volksabstimmungen oder gar Volksentscheidungen ist da nirgends die Rede. Es müsste dann im Bundestag über das Thema der Volksabstimmung/des Volksentscheids abgestimmt werden. Dabei ist natürlich kein Abgeordneter an das Ergebnis des "Volkstentscheids" gebunden, denn es gibt keine imperativen Mandate.
Ich sehe hier nicht zwingend einen Widerspruch.
Man kann ja die Formulierung
"und durch besondere Organe der Gesetzgebung" auch auslegen als
"als auch durch besondere Organe der Gesetzgebung"
Wie auch immer, wer Demokratie vor sich herträgt, sollte Volksabstimmungen nicht scheuen, bzw. bei Nichtvorhandensein der Voraussetzungen dazu, diese schaffen.
Wie auch immer, wer Demokratie vor sich herträgt, sollte Volksabstimmungen nicht scheuen, bzw. bei Nichtvorhandensein der Voraussetzungen dazu, diese schaffen.
In Zwergstaaten wie die Schweiz kann man sowas machen, in einem Land wie die BRD absolut nicht.
Abgesehen von dem grossen Aufwand, sowohl finanziell als auch organisatorisch öffnet man dem Populismus Tür und Tor, wie sich bei den letzten Wahlen und vor allem beim Brexit klar gezeigt hat. Wenn ich mir nur anschaue was allein hier bei GF für geistiger Dünnschiss abgesondert wird bekomme ich das kalte Grausen wenn ich daran denke das solche Leute auch über mich entscheiden könnten.
Die Größe eines Landes sehe ich nicht als unüberwindbare Hürde.
Auch kann man solche Abstimmungen meinethalben einmal im Jahr, wenn überhaupt durchführen, was den Aufwand in Grenzen hält.
Dass dem Populismus Tür und Tor geöffnet wird, sehe ich auch nicht, da im Schweizer Modell alle Argumente für und alle Argumente gegen den Abstimmungsgegenstand neutral aufgelistet werden.
Na ja, das kannst Du sehen wie Du willst, ich sehe das vollkommen anders.
Genau so ist es.
Und diese Schweizer Demokratie möchte die Afd auch in Deutschland haben, dann können deutsche Bürger überhaupt mal begreifen, was Demokratie wirklich ist!
Salue
Das Tagesgeschäft überlassen wir, wie in anderen Ländern, den alle vier Jahre gewählten Poltikern. Die meisten werden einer Partei angehören, aber eine Parteimitgliedschaft ist nicht vorgeschrieben.
Die Bundesregierung, zwei Parlamente und ein Bundesrat, können wie in anderen Ländern Entscheide treffen. Diese unterliegen aber dem Referendum. Das heisst, es kann jemand 50'000 Unterschriften sammeln und so eine Volksabstimmungen verlangen. Hat jemand eine Idee für eine neue Gesetzgebung kann er 100'000 Unterschriften sammeln und der Vorschlag wird durch das Volk entschieden.
Natürlich kann ich Regierung bei wichtigen Entscheiden gleich vorneweg eine Volksabstimmung lancieren, denn sonst wird bestimmt jemand mit einem Referendum eine solche verlangen. Eine Volksabstimmung über eine EU-Beitritt zum Beispiel wird die Regierung auf jeden Fall zuerst dem Volk unterbreiten.
Diese direken Demokratieelemente können manchmal in der Politik auch mühsam sein. Wenn ein Abgeordneter mit der EU über neue Vertragsbestimmungen diskutiert, hat er ein Problem. Er könnte zwar gegenüber den EU-Vertretern in einem Punkt nachgeben, nur das Volk wird dies nachher ablehnen. So etwas sind sich europäische Politiker nicht gewohnt und sie haben auch kein Verständnis dafür.
Das letzte Wort hat in der Schweiz immer das Volk. Es ist die höchste Instanz. Das Volk bestimmt auch über welche Gesetze es selber bestimmen will.
Um es rudimentär auszudrücken, in anderen Ländern fluchen die Bürger über die Politiker. In der Schweiz hingegen beklagen sich die Politiker über die Bürger.
Tellensohn
Das letzte Wort hat in der Schweiz immer das Volk. Es ist die höchste Instanz. Das Volk bestimmt auch über welche Gesetze es selber bestimmen will.
Um es rudimentär auszudrücken, in anderen Ländern fluchen die Bürger über die Politiker. In der Schweiz hingegen beklagen sich die Politiker über die Bürger.
WOW so muss das. Und nicht das klägliche Spiel, was in D immer läuft.
Und warum gibt es trotzdem noch Parteien?
Gibt es in Bayern doch auch noch und das obwohl da oft Volksentscheidungen gemacht werden.
Volksentscheide sind eben zu einmaligen Themen/Vorschlägen. Damit bestimmst du nicht die Politik der nächsen Jahre sondern höchstens das Vorgehen zu einem bestimmten Thema.
Jedes Bundesland in DE hat eigene Regeln zu Volksentscheiden. Das ist eine Ergänzung der Landtagswahl kein Ersatz.
Ich bin zwar kein Schweizer, aber im Internet stand folgendes:
Die Schweiz ist eine direkte Demokratie. Schweizerinnen und Schweizer verfügen neben dem in Demokratien üblichen Wahlrecht auch über das Recht, bei Sachfragen abzustimmen. Regiert wird die Schweiz durch den Bundesrat, einem Kollegium von 7 Mitgliedern, das seine Entscheide mittels Konsens fällt.
Gute Zusammenfassung, ausser dass das Ständemehr nicht überall nötig ist: