Hat mein Vater ein recht dazu?

Hallo, ich bin 15 Jahre alt und möchte eigentlich Anonym bleiben da ich nicht möchte, dass mich jemand erkennt. Ich habe 2 Fragen/Probleme. Mein 1 Problem ist es, dass mein Vater mich in letzter Zeit zu Sachen zwingt die ich nicht machen möchte, da er sagt 'du hast noch nie etwas in deinem Leben erreicht'. Ich habe eigentlich schon viel erreicht, habe viele Medaillen und habe/hatte viele Hobbys. Ich habe auch eine Lehrstelle bekommen und hatte im Dezember neben der Schule auch noch einen Ferienjob. Ich finde, ich habe schon viel gemacht, doch egal wie viel ich mache es reicht ihm nicht. Jetzt zwingt er mich einen 10finger kurs zu besuchen (er hat mich heute angemeldet) und er möchte auch das ich Töffli/Traktoren prüfung mache. Ich würde diese Prüfung nicht schlimm finden, doch 1. Ich müsste sie selber zahlen und 2. Ich dürfte kein Ebike, Töffli, Traktor auch wenn ich ihn selber kaufen würde. Er sagte, dass ich den nur machen muss weil ich nichts erreicht habe. Ich habe auch 2 Ältere Schwestern (21 und 23) und sie haben noch weniger in meinem Alter gemacht. Ich habe das Gefühl dass er mich mit ihnen Vergleicht obwohl ich viel Jünger bin als sie. Ich bin zurzeit einfach nicht glücklich und weiss nicht was ich tun soll. Mit meiner Lehrstelle bin ich eigentlich auch nicht ganz zufrieden, sondern habe sie gemacht da meine Eltern mir kein 10 Schuljahr und auch nicht wie Kanti oder so erlaubten. Ich bin mir einfach nicht mehr sicher was ich tun soll.

Meine 2 Frage ist, sobald ich in der Lehre bin muss ich meinen Eltern pro Monat 200fr. Zahlen, was ich schon viel finde, vorallem weil ich am Anfang nicht viel verdiene. Dürfen das meine Eltern? Seit 2 Jahren bekomme ich je 25fr. Sackgeld was ich eigentlich für ein Teenager zu wenig finde.

Mutter, Geld, Kurs, Vater, Eltern, Enttäuschung, Familienprobleme, Schweizer Recht, zwingen
Beschäftigungsverbot als Briefträgerin (Post)?

Hallo zsm,

Seit Dienstag weiss ich, dass ich Schwanger bin (Ssw 5+).

Da ich zum ersten mal schwanger bin, bin ich ehrlich gesagt mit vielen Sachen überfordert, eins davon ist das Thema Beschäftigungverbot.

Ich arbeite als Briefzustellerin bei der schweizerischen Post. Meine Arbeit empfinde ich ehrlich gesagt nicht als körperlich sehr anstrengend. (War vor einigen Jahren bei der deutschen Post als Verbundzustellerin... Das war mit den 30kg schweren Paketen deutlich schlimmer...)

Für die deutschen oder österreichischen Leser: Ich stell Briefe und Pakete (meistens kleinere um die 5-10kg) zu. Sehr selten kommt es auch dazu das ich auch deutlich schwerere Pakete hab. Ich würde fast behaupten, dass die Postkisten meistens schwerer sind als die Pakete selber. Jedenfalls stell ich mit einem 3 Rad Roller zu und muss je nach Tour mal mehr und mal weniger laufen. Da die Briefkästen in der Schweiz an der Strasse sein müssen/sollten, können wir meisten schön gemütlich mit dem Roller an den Briefkasten ranfahren.

Nun wollte ich wissen, wann sollte ich meinem Chef über die Schwangerschaft informieren und wann beginnt das Beschäftigungsverbot?

Ich hab viel gegoogelt aber leider berichten die Kolleginnen sehr diverse Zeiten. Es wäre für mich ehrlich gesagt furchtbar wenn das Verbot ab dem ersten Tag der feststellung der Schwangerschaft gilt... Ich hab zurzeit Urlaub und ich weiss jetzt schon nicht was ich mit der Zeit machen soll... Will gar nicht wissen wies mir dann im Verbot gehen wird.

Danke im Vorraus für eure Berichte, Meinungen, Tipps und co

Schwangerschaft, Schweiz, Arbeitsrecht, Post, Beschäftigungsverbot, schwanger, Schweizer Recht
Rechtsfrage: Kann ich rechtlich irgendetwas tun, wenn die von Amazon "garantierte Lieferung" nicht bis zum versprochenen Zeitpunkt eingetroffen ist?

Hallo

Ich habe bei Amazon am 10. Juli das Samsung Galaxy book3 pro 360 mit 512 GB Speicher und dem i5-1340P bestellt. Das erste voraussichtliche Lieferdatum war der 17. Juli, aber es stand: "Garantiertes Lieferdatum für diesen Artikel." An diesem Tag bekam ich die Meldung, dass das neue voraussichtliche Lieferdatum der 25. Juli sei. An diesem Tag bekam ich eine Email, dass das voraussichtliche Lieferdatum jetzt der 3. August sei. Wer hätte es gedacht, am 3. August bekam ich eine Email, in der stand, dass es jetzt kein voraussichtliches Lieferdatum mehr gibt, sondern nur noch: "Wir senden Ihnen eine E-Mail, sobald wir ein voraussichtliches Lieferdatum haben." Während dem gesamten Zeitraum habe ich mehrmals mit dem Kundenservice Kontakt aufgenommen und mir wurde immer wieder nur gesagt, dass ich doch bis zum nächsten voraussichtlichen Lieferdatum warten solle. Einmal hat ein Mitarbeiter geschrieben: "Es ist garantierte Lieferung durch: Donnerstag, 3. August 2023." Ich habe auch Screenshots als Beweise für alles. Doch wie schon gesagt, ist die Lieferung bis jetzt nicht eingetroffen. Zusätzlich wurde der Artikel auf Amazon die ganze Zeit lang als "Auf Lager" aufgelistet. Bis am 3. August war bei mir auch noch ein vertikaler Balken bei "Lieferstatus" zu sehen, der sich aber nie bewegt hat, und nie den Punkt "Versandt" erreicht hat. Auch wenn dieser Balken sich nicht mehr bewegt hat, steht auf der Website " Noch nicht versandt." Also ist es doch so, dass Amazon ganz und allein verantwortlich ist, dass die "garantierten" Liefertermine nicht eingehalten werden konnten. Sie können die Schuld also nicht auf einen Lieferdienst schieben. In meinen Augen bedeutet das, dass Amazon eine eigene Interpretation des Wortes "garantieren" hat, die der, die im Duden steht und die auch sonst überall im Internet gefunden werden kann, widerspricht. Amazon benutzt das Wort sogar in Zusammenhängen wie: "Amazon garantiert dir sicheres Einkaufen" oder "A-bis-Z-Garantie" Das heisst dann quasi so viel wie, vielleicht ist es so, vielleicht auch nicht, ist uns eigentlich scheiss egal, Hauptsache die Kunden lassen ihr Geld bei uns liegen.
Jetzt zu meiner Frage: Kann ich rechtlich mit meinen Beweisen irgendetwas gegen Amazon unternehmen oder eine Entschädigung fordern?
Zusätzliche Informationen: (Ich habe keine Lieferkosten gezahlt, ich lebe in der Schweiz und zum Zeitpunkt der Bestellung hatte ich ein Amazon Prime Test Abo)
Vielen Dank schon im Voraus für alle Antworten

Versand, Amazon, Recht, Post, Bestellung, Entschädigung, Lieferung, Rechtsfrage, rechtshilfe, Schweizer Recht, Amazon Prime
Wer ist im Recht? Autoreparatur ohne Auftragserteilung?

Hallo zusammen

Die Frage wird etwas knifflig. ich versuche es. Ich habe ein Fahrzeug bezogen. Dies über die Garage meines Bruders. Das FZ habe ich entsprechend sofort bezahlt.

Mein Bruder und ich befinden uns aktuell im Streit. Aus diesem Streit heraus stellt er mir eine Rechnung von CHF 716.00 für Reparatur-Arbeiten am FZ. Ich habe jedoch nie Reparaturen in Auftrag gegeben. Er hat einfach damit begonnen. Die Offerte dazu kam im Nachhinein handschriftlich. Als ich den Stundenansatz gesehen habe, habe ich gesagt; "Das kann ich dir nicht bezahlen. Wenn für "anstehende" Reparaturen diesen Betrag verlangst, dann werde ich mir eine andere Garage suchen müssen. Bitte versuche ökonomischer zu sein, damit ich den Auftrag bei dir machen kann".

Nun, mein Bruder kam mir mit dem Preis nicht entgegen. Das ist für mich i.O. und grundsätzlich kein Problem (wenn auch schade). Ich habe mir dann eine andere Garage gesucht und das FZ (was noch zu machen war) reparieren lassen. Dabei habe ich dann ca. 35% günstiger reparieren können.

Mein Bruder ist dabei ausgerastet und stellt mir nun den oben erwähnten Betrag in Rechnung. Ich bin finanziell sehr angeschlagen und kann das unmöglich auch noch bezahlen. Kann er das wirklich machen, obwohl ich ihm die Reparatur nie in Auftrag gegeben habe?

Ich möchte nicht streiten, aus diesem Grund kläre ich das vorsichtig hier ab. Mein Bruder ist Gerichtserprobt und geht gerne eine Ebene höher. Ich hatte noch nie einen Fall und ehrlich auch etwas Respekt vor weiteren Schritten. Wie stehen meine Chancen, was soll ich tun?

P.S. ich hatte schoneinmal ein FZ bei ihm. Da hat er dann die Bremsen ausgebaut, aufbereitet und eingelagert. Diese wird er an weitere Kunden entsprechend hochpreisig verkaufen. Das sind doch aber eigentlich meine Bremsen. Er bereichert sich somit ungerechtfertigt und stellt mir zudem noch eine Rechnung in entsprechender Höhe ohne jemals einen Auftrag erhalten zu haben.

Gruss und danke für eine eilige Antwort, die Zeit drängt. Die Zahlung muss in fünf Tagen erfolgen, sonst betreibt er mich höchstwahrscheinlich. Ich kann mir sowas nicht leisten.

Auto, Rechtsanwalt, Schweiz, Recht, Gericht, Klage, Rechtsstreit, Schweizer Recht, Betreibung

Meistgelesene Fragen zum Thema Schweizer Recht