Ich bin 17 und meine Freudin ist 14?

Julian2003J  09.08.2022, 12:19

Lebt in der Schweiz oder in Deutschland ?

Janick8610 
Fragesteller
 09.08.2022, 12:58

Schweiz

2 Antworten

Was Kann passieren wen wir jetzt trotzdem haben?

Man KANN verurteilt werden. Aber nicht nur ist der Abstand sehr knapp über der Grenze (was grundsätzlich schon eine sehr geringe und vor allem bedingte Strafe bedeuten würde - wenn überhaupt), nein, das Schweizer Recht kennt im Art. 187 StGB noch eine zweite Grenze: Wird die 3-Jahre-Abstandsregel verletzt, so kann ein Gericht ganz offiziell von einer Strafe absehen, wenn a) der Täter noch keine 21 ist, und b) es sich um eine Liebesbeziehung handelt!

Und um aus einem Artikel auf beobachter.ch zu zitieren: "Die Praxis der Behörden zeigt aber auch da, dass sie bei sehr grosser Zuneigung und bei Tätern unter 20 Jahren meist von einer Strafverfolgung absehen."

"Meist" heißt nicht "immer", aber wenn sonst nichts passiert, dann stehen die Chancen recht gut.

Allerdings wäre es bestimmt nicht verkehrt, wenn ihre Eltern dich auch mögen, und eine positive Einstellung zum Thema, und Empathie mit ihrer Tochter haben. ;-)

Nach den Gesetzen der Schweiz seid ihr vom Alter zu weit auseinander, über 3 Jahre sind dort zu viel, wenn ein Partner u16 ist. Soll 3.4 drei Jahre und 4 Monate heißen?

"In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 Jahren. Unterhalb dieser Altersschwelle ist eine sexuelle Handlung nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt (Art. 187 StGB).

Sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn eine Person unter 18 Jahren zu einem Erwachsenen in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, d. h. wenn sie z. B. ihr/seine Schüler(in), Lehrling/Lehrtochter oder Angestellte(r) ist und der Erwachsene diese Abhängigkeit ausnützt (Art. 188 StGB). Seit 1. Juli 2014 sind auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt oder Versprechen von Entgelt unter Strafe gestellt (insbesondere das Ausnützen von minderjährigen Prostituierten), siehe Art. 196 StGB."

Ist halt die Frage, wie 'ernst' diese 4 Monate(?) in der Schweiz genommen werden. In den USA ist das eine große Sache!

Ansonsten finde ich 14 mit nem 17-Jährigen recht jung!


Janick8610 
Fragesteller
 09.08.2022, 12:34

Wie weit darf man eigentlich Maximum gehen?

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Einstein9475  09.08.2022, 12:38
@Janick8610

hä was soll die Nachfrage, was ?. könnte man das Wort schon nennen worum es geht...

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Spikeman197  09.08.2022, 12:44
@Janick8610

Kann ich Dir leider eigentlich nicht sagen...

Möglicherweise nur Knutschen...Intimbereich wäre auf jeden Fall tabu.

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Einstein9475  09.08.2022, 13:19
@Spikeman197

sehe ich auch so. also janick mach was drauß und höre nciht auf die unter diesem thread die dir nur dumme Sprüche und keinen Text Geschrieben haben.

denen ist das alles egal, melde auch mal und du solltest das auch tun. damit diese gemeingefährlichen Nutzer einen Ban kriegen.

ich hoffe spikeman197 und ich die vernünftig waren, das als Situation richtig einschätzen konnten, konnten dir bei deinem Problem weitre helfen.

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Einstein9475  09.08.2022, 13:15

Danke auf so einen User hab ich gewartet, die verstehe das nicht und noch schlimmer machen sich einen spaß draus, da es nicht ihre anzeige ist wenn es schief geht... bin gerade fleißig am Melden, und ihr Beitrag ließt sich wie warme Butter am morgen, denn das ist das was ich mir auch verinnerlicht habe... weil ich wusste das das hier nur dumme trolle, sind die keine Ahnung haben was sie tun.

ich weiß nämlich wie sie das es kaum noch Kulturen gibt, wo es moralisch verwerflich ist, mit kindern was zu haben. :)

gut gemacht 👍😊 ps. sind sie Anwalt, das hat sich auswendig gelesen oder Jura Student?.

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Spikeman197  09.08.2022, 13:20
@Einstein9475

Ich bin was das angeht nur interessierter Laie, der sich für sowas aber auch mal beruflich interessieren sollte. Daher ist mir klar, dass die Regeln nicht überall gleich sind, vor allem nicht in den USA. Also schaut man mal an den richtigen Stellen nach! Auswendig weiß ich das nur für D, weil ich das quasi immer wieder mal brauche..

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Libertinaerer  09.08.2022, 18:46
Ansonsten finde ich 14 mit nem 17-Jährigen recht jung!

Damit stehst Du a) ziemlich alleine da, hättest b) das Gesetz besser umfangreicher zitieren sollen, und c) was zur R4chtspraxis sagen können - wenn Du die kennen würdest.

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Spikeman197  09.08.2022, 19:07
@Libertinaerer

Weißt Du...Ich muss mich weder für meine ausführliche und richtige Ausführung anpinkeln lassen, noch für meine Meinung. Schon gar nicht im Gegensatz zu den anderen Beiträgen, die glauben, es wäre egal, ODER die deutschen Gesetze auf die Schweiz anwenden. Sogar das es von den, mir nicht bekannten, schweizer Gepflogenheiten abhängt, habe ich angesprochen.

Wenn Du die kennst, oder die Muße hast sie herauszusuchen...gut für den Fragesteller! Sich gegenüber einem differenzierten und produktiven Beitrag aufzuspielen ist da mMn deplaziert!

Aber jeder wie er meint!

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Libertinaerer  09.08.2022, 19:15
@Spikeman197

Ich halte es zumindest für geboten, ein Gesetz GANZ zu lesen, und nicht nur SO weit, wie es einem beliebt.

Auch ist es sicherlich nicht verkehrt, bei leichten Überschreitungen darauf zu verweisen, dass es auch entsprechend geringe Konsequenzen hat.

Recht funktioniert nicht nach Schablone "Alles oder nichts".

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Spikeman197  09.08.2022, 19:17
@Libertinaerer

ich habe 'nur' bei Wikipedia geschaut...Wenn Du mal genauer hingeschaut hättest, wäre Dir das vllt. aufgefallen.

Aber einigen kann man eben nyx Recht machen!

Aber bitte...Du kannst gern den goldenen GummiPunkt haben und Dich daran aufg...em darüber freuen!

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Libertinaerer  09.08.2022, 19:20
@Spikeman197

Man sollte den Fragestellern helfen können und wollen. Wenn man da vorher selbst in die Wikipedia schauen muss, ist man vielleicht nicht unbedingt der geeignete Kandidat dafür ...

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Spikeman197  09.08.2022, 19:37
@Libertinaerer

Aha, und Du bist schweizer Jurist und musstest nirgendwo nachschauen, weil Du die Gesetze im Kopf hast?

Wie gesagt, "Ich muss mich weder für meine ausführliche und richtige Ausführung anpinkeln lassen, noch für meine Meinung."

Es stört mich auch nicht, dass sie nicht 'perfekt' ist und es jemand 'noch' besser weiß, oder mit zusätzlichen Infos verbessern kann.

Aber wenn 'Perfektion' Dein Anspruch ist und Du noch jeden anpaulen musst, der zwar eine 'gute', aber keine 'perfekte' Antwort gibt, wünsche ich Dir noch viel Spaß bei den anderen Hanseln, die Dir nur ne Beleidigung an den Kopf werfen würden.

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Libertinaerer  09.08.2022, 19:47
@Spikeman197
musstest nirgendwo nachschauen, weil Du die Gesetze im Kopf hast?

So ist es.

Wie gesagt, "Ich muss mich weder für meine ausführliche und richtige Ausführung anpinkeln lassen, noch für meine Meinung."

Ich wollte dich nicht "anpinkeln".

Deine Meinung halte ich für überaus schräg (weil: sachlich nicht begründbar - im Gegenteil), deswegen habe ich sie kommentiert. So etwas passiert halt, wenn man öffentlich meint ... 🤷‍♂️

... kein Anlass zum Drama.

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Spikeman197  09.08.2022, 19:50
@Libertinaerer

Tja, dafür scheinst Du ein ziemliches A..Loch zu sein, oder Probleme mit sozialer Interaktion zu haben...wenn Du Deine Kritik nicht dosieren und differenziert reagieren kannst!

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Libertinaerer  09.08.2022, 19:53
@Spikeman197
dafür scheinst Du ein ziemliches A..Loch zu sein

Lieber ein intelligentes, empathisches A..Loch, das weiß wovon es redet, als ein dummes, unempathisches, das es nicht weiß.

Also wenn das dein Niveau ist ... 🤷‍♂️

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