Wiederruf individuell angefertiger Ring (Online-Shop)

Hallo,

ich habe einen Ring bestellt ohne vorher zu wissen, dass der Ring eine individuelle Anfertigung ist. Bei dem Versuch den Ring zurückzuschicken teilte mit dann der Online Shopbetreiber mit das es sich um eine individuelle Anfertigung handelt und diese Natürlich nicht zurückgeschickt werden kann.

Der Online Shop ring-paare.de wirbt mit einem 30Tage Widerruf und auch der Produktdetailseite (http://www.ring-paare.de/glamira-diamonds-ring-amelie-skug100215.html) steht:

Im Lieferumfang enthalten: - 2 Jahre Herstellergarantie - Garantieschein - Original Markenetui - Kostenloser Versand* - Bedienungsanleitung - 30 Tage Rückgaberecht

Habe mir auch vorher die Widerrufsbelehrung durchgelesen und den Ring bestellt. Wenn man den Ring jetzt in den Warenkorb legt, steht dann auf der WK-Seite unter dem Produkt klein "*Dieser Artikel wird individuell für Sie angefertigt.". Dieser Hinweis ist leider an mir komplett vorbei gegangen. Wir haben jetzt auch versucht ca. 10 verschiede Ringe in verschiedenen Varianten in den WK zu legen und bei allen stand der Hinweis. Also gehe ich davon aus, dass es sich fast um jeden Ring um eine individuelle Anfertigung handeln dürfte.

Gründe wieso ich den Ring zurückschicken möchte:

  1. Qualität ist Katastrophal (sieht so aus als ob steinchen fehlen würden. evtl. Garantie?)
  2. Größe passt leider nicht (obwohl andere Ringe mit der gleichen Größe passen)

Hat evtl. jemand von euch die Erfahrung mit einem ähnlichen Fall gesammelt? Lohnt es dagegen (ggf. rechtlich) was zu machen oder muss ich es meiner eigenen Beschränktheit zuschreiben und abhacken.

Online-Shop, Ring, Widerruf, Onlinerecht, Rückgaberecht
Personalisierte Produkte / Widerrufsrecht

Hallo zusammen,

ich möchte demnächst ein 100% personalisiertes Produkt zum Verkauf anbieten. Gemäß dem Gesetz muss dann ein Widerrufsrecht nicht gegeben werden, da der Artikel an andere nicht mehr zu verkaufen ist:

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 BGB nach Auftragsbestätigung nicht, da es sich um Waren handelt, die Helix Studios auf Grund von Spezifikationen des Kunden angefertigt hat oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dem Kunden ist bekannt, dass er Helix Studios bei Bestellung solcher Produkte die konkrete Anweisung für die Herstellung der Ware gibt.

Allerdings möchte ich dem Kunden serhwohl einräumen, dass er bei Nichtgefallen den Artikel dennoch zurückgeben kann. Das Produkt wird immer über € 40 kosten, also kann ich laut dem Widerrufstandard die Rücksendeversandkosten nicht auf den Kunden umlegen.

Jedoch greift zum einen ja das Widerrufsrecht nicht und zum anderen möchten wir nicht auch noch die Versandkosten tragen.

Meine Frage nun: Wie gestalte ich das rechtlich korrekt? Bekommt der Kunde nach der Bestellung trotzdem eine Widerrufsbelehrung zugesendet, obwohl diese in den AGBs ausgenommen wird? Bekommt er gar keine Widerrufsbelehrung zugesendet? Sende ich ihm einfach nur einen Hinweis zu, dass er das Produkt dennoch zurückgeben kann, die Versandkosten der Kunde aber selber zu tragen hat? Unter welcher Überschrift läuft das dann? Die standardisierte Widerrufsbelehrung sollte man ja eher nicht ändern, da man dann eventuell abmahnfägig wird...

Ich danke vielmals um Hinweise und Ratschläge.

Vielen Dank!

Internet, Online-Shop, Onlinekauf, Rückgaberecht, Versandkosten, Widerrufsrecht, Internetbestellung
Autokauf, getuntes Fahrzeug, Gewährleistungsausschluss, Rückgaberecht

Hallo :)

Ich habe folgendes Problem und habe leider keinen Rechtsschutz und bitte Euch um einen guten Rat, wie ich weiter vorgehen soll:

Ich habe ein Auto gekauft an dem ein Umbau zur Leistungssteigerung vorgenommen wurde. (Kompressor eingebaut). Im Kaufvertrag hat der Händler die Gewährleistung wegen dem Tuning ausgeschlossen. Laut Händler war das Auto zu diesem Zeitpunkt in einem einwandfreien Zustand.

Nach zwei Tagen ist der Keilriemen gerissen. Ich habe das Auto sofort gestoppt, aber es ist trotzdem leicht überhitzt. Wir haben es sofort zum Händler gebracht und auf dem Anhänger Ölspuren festgestellt. Der Händler hat "kulanterweiße" kostenlos einen neuen Keilriemen eingesetzt. Der Händler meinte er nehme das Auto für 500 Euro weniger als dem Kaufpreis zurück oder ich soll ihn mitnehmen, muss aber unterschreiben, dass wiederum Gewährleistungsausschluss besteht und der Motor überhitzt wurde.

Nach einer Woche habe ich das Auto nun wieder und es verliert Öl und es gibt komische Töne von sich. Ich habe es schon in eine Werkstatt gebracht. Die Mechaniker haben sich das Auto von unten angesehen um die Ursache zu finden. Sie konnten sie aber nicht finden, ohne den Motorraum weiter zu zerlegen und im Motorraum war überall Öl.

Nun misstraue ich dem Händler. Er hat mir ein "einwandfreies" Auto verkauft, dass nach zwei Tagen auf der Schnellstraße liegen geblieben ist. Nun wirft er mir vor den Motor überhitzt zu haben. Ich würde das Auto gerne zurück geben, weil ich Angst vor weiteren Schäden habe. Und weil keiner die Ursache des Ölverlustes zu finden scheint. Ich fühle mich vom Händler betrogen.

Nun meine Fragen: Welche Chance habe ich, das Auto zum vollen Kaufpreis zurückzugeben? (Oder auch 200€ bis 300€ weniger) Ich habe Angst davor ohne Rechtsschutz einen Anwalt einschalten zu müssen und dann vors Gericht zu gehen, weil ich Falls ich nicht Recht bekomme die Kosten ja selbst tragen muss. Außerdem war ich nicht alleine im Auto als der Keilriemen gerissen ist, vor Gericht hätte ich also Zeugen. Auch beim Werkstattbesuch war ich nicht allein.

Ich habe mich informiert und es ist nicht rechtens die Gewährleistung in einem Kaufvertrag zwischen Händler und Privatperson auszuschließen. Kann ich ihm einen Vorsatz vorwerfen, dass er vom Schaden bereits gewusst hat und die Gewährleistung deshalb ausgeschlossen hat?

Ich habe ihn noch nicht angerufen und über den Ölverlust informiert, weil ich mich zuerst selbst informieren möchte. Er hat beim letzten Werkstattbesuch schon nicht zugegeben, dass das Auto Öl verliert, aber ich denke er weiß Bescheid. Soll ich beim TÜV ein Gutachten erstellen lassen? Ein Beratungsgespräch mit dem Anwalt will ich vermeiden, da dieses ca. 100€ kostet. Wie soll ich weiter vorgehen?

Danke für Eure Hilfe :)

Tuning, Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht, Schaden, Autoschaden
Rückgaberecht/ Umtauschrecht bei Möbeln

Hallo.

Ich habe mir letzte Woche neue Stühle gekauft. Als ich zu Hause war und den Karton aufpackte, entdeckte ich ein kaputtes Teil.

Ich rief beim Möbelmarkt an, ob ich dies umtauschen könnte. Der junge Mann am Telefon bat mich darum alle Stühle auszupacken, um zu sehen ob noch mehr kaputt ist. Es war nur das eine, was mir der Möbelmarkt auch ohne Probleme umtauschte.

Nun wollte ich die Stühle komplett aufbauen, bemerkte jedoch beim Aufbau des ersten Stuhls, dass das Material sehr minderwertig ist und so nie und nimmer lange bei mir halten würde.

Daher möchte ich die Stühle gern zurückgeben bzw umtauschen. Nun habe ich ja aber das Problem, dass schon alles ausgepackt wurde, um zu sehen ob noch was kaputt war oder nicht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht allerdings, dass nur 'ohne wenn und aber' umgetauscht wird, wenn die Ware unbeschädigt und in der Originalverpackung ist. Die Stühle hatte ich nach dem kontrollieren wieder alle in die Originalverpackung (eine dünne Folie) gehüllt und vorsorglich wieder zugeklebt...

Weiß jemand ob ich die Stühle nun zurückgeben kann oder nicht? Natürlich kann ich morgen auch bei dem Möbelmarkt anrufen, was ich auch tun werde, hätte allerdings jetzt schon mal eine ungefähre Ahnung wie gut die Chancen stehen, dass das ganze Geld jetzt nicht mehr oder weniger zum Fenster rausgeschmissen wurde...

Danke im Voraus

Rückgaberecht, Umtausch
Kann ich Auto bei Privatkauf zurückgeben?

Hallo,

ich habe vor 2 Tagen ein Auto für 1500 € gekauft, welches beim fahren leichte geräusche macht. Diese Geräusche, sagte der Privatverkäufer, seien wahrscheinlich von einem defekten Radlager, das nur maximal 100€ in der Reparatur kosten würde.

Sehr naiv und überzeug vom guten Angebot habe ich das Auto dann gekauft und bin gestern in die Werkstatt gefahren. Dort wurde mir leider gesagt, dass das Getriebe an den Geräuschen schuld ist und auf jeden fall in nächster Zeit überholt oder neu gemacht werden müsste. Die kosten betragen ca 1000-1500 €. Der Rat der Werkstatt war, das Auto sofort zurück zu bringen, oder einen Preisnachlass mit dem Verkäufer zu verhandeln.

Das Auto könne ich in jenem Fall wieder umtauschen, so der Meister in der Werkstatt. Leider hat der Verkäufer seit dem Kauf nicht mehr erreichbar und im Kaufvertrag steht außerdem noch die Klausel: "Das Fahrzeug wurde als Privat verkauft. Gebe keine Garantie oder Recht auf Rückgabe! Fahrzeug wurde besichtig und probegefahren! Auch keine Garantie: Nachfolgend entstehende Schäden" Dieser Vertrag wurde verwendet: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2011_Kaufvertrag_priv_priv_33300.pdf Was mir noch einfällt: im Vertrag sind keinerlei Defekte vom Auto aufgelistet.

Jetzt meine Frage: Hat der Werkstattmeister recht? oder hat der Verkäufer sich mit dem Vertrag genügend abgesichert? Der Werkstattmeister meinte, dass bei groben Mängeln wie z.B. einem defekten Getriebe immer ein Rückgaberecht bestehen würde.

Momentan ist das Auto noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen und ich kann ihn leider nicht erreichen, um wenigstens mit ihm darüber zu reden. Übrigens ist der Vorbesitzer nicht der Verkäufer, da das Auto über "den Freund der Schwester läuft" ......

Langsam habe ich das Gefühl dass der "Verkäufer" genau so übers Ohr gehaun wurde wie ich und das Auto einfach schnell weiter verkaufen wollte...

Habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten noch mit dem Verkäufer zu verhandeln, falls er durch seinen Vertrag abgesichert ist?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten... Das kaputte Getriebe bricht mir finanziell total das genickt und ich weiß nicht was ich noch machen kann...

Autokauf, Privatkauf, Rückgaberecht
Rückgaberecht einer mangelhaften Jacke (Kaufrecht)

Hallo,

ich habe eine kleine Frage zum Kaufrecht!

Meine Freundin hat sich vor 8 Tagen bei einer seit ein paar Jahren sehr angesagten Mode-Kette aus Spanien eine Daunen-Jacke für 130€ gekauft. Nach allerdings nur einem Tag tragen (!), fing diese Daunenjacke bereits an, aus allen Nähten ihre Federn zu verlieren. Da war dann natürlich sofort klar, dass die Jacke wegen ihres Mangels zurückgebracht werden muss. Gesagt, getan. Doch bei der Rückgabe verweigerte die Verkäuferin dann eine Geld-Auszahlung und bot nur nach einigem Gemeckere an, meiner Freundin einen Gutschein auszustellen, von dem sie sich dann andere Klamotten kaufe kann. Meine Freundin hatte der Verkäuferin noch gesagt, dass sie die gleiche Jacke nochmal nehmen würde sofern diese OK wäre - die Jacke gab es aber nicht mehr.

Übrigens hätte meine Freundin laut der Verkäuferin beim Kauf ja wissen müssen, dass eine Daunenjacke ihre Federn verliert (Highlight-Spruch). Das wusste sie auch - nur dass die Jacke in solch einem Übermaß Federn verliert, konnte sie nicht ahnen. Auf jeden Fall wollte meine Freundin nicht den Wert-Gutschein, da es in dem Geschäft keine weiteren Klamotten gab, die ihr gefielen...

Nun die Frage:

Das Geschäft muss meiner Freundin doch Ersatz leisten, und zwar in Geld-Form wenn es so gewünscht ist?! Es handelt sich zwar nicht um ein Fernabsatzgeschäft mit 14-tägigem Rückgaberecht, aber dafür um einen eindeutigen Mangel für den eine Rückgabe gerechtfertigt ist!

Es wäre schön, wenn ihr mir noch die passenden Paragrapgen aus dem BGB nennen könntet (vorausgesetzt ihr seid euch sicher), denn dann werde ich mir die mal genauer anschauen und ein weiteres Mal in das Geschäft gehen.

Freue mich über zahlreiche Antworten!

Kleidung, Recht, Kaufrecht, Jacke, Gesetz, BGB, Mangel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch
Käufer will roller zurückgeben-darf er das?

Hallo,ich hoffe wirklich dass mir jemand helfen kann.habe schon speziell nach einem rechtsforum gesucht aber nichts gutes gefunden.Also folgendes :

Ich habe einer freundin von mir (oder eher bekannten) meinen roller verlauft. Vereinbart waren 400 euro. Es handelt sich um einen Kauf von privat zu privat.Ich habe einen kaufvertrag aufgesetzt, jedoch ohne hinweise auf rückgabe o.ä. Ihr vater ist kfz menchaniker un hat sich das ding vorher angesehn und alles für gut erklärt. Jetzt nach ca 1 woche meinte sie der roller würde ab und zu spinnen und plötzlich langsamer laufen also max. 20 km/h (ist ein 50ccm).Okay,ich dachte er stand ein jahr bei mir im keller,also wirds sicher daran liegen. Will ich mal nett sein un sage ich übernehme die reperaturkosten und danach bekommt sie ihn wieder und hat keine extrakosten für sich. ABER: sie meint jetzt sie hätte einen billigeren markenroller gesehn,den sie lieber kaufen würde, da sie auch vor allem meint der roller würde spinnen weil er eben kein markenroller ist. Ich kann doch nicht mehr tun als die kosten zu übernehmen???Hat sie überhaupt ein rückgaberecht da es sich um privat handelt?Ich habe den roller im guten gewissen verkauft, und denke eben dass er etwas spinnt weil er über ein jahr stand...was kann ich tun?wäre super wenn mir jemand helfen könnte der sich damit ein wenig auskennt.

liebe grüße

Kaufvertrag, Privatkauf, Roller, Rückgaberecht

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