Retoure von Kühlschrank, Rückgaberecht

2 Antworten

Ja das ist richtig.

In den normalen Lieferungsbedingungen steht dann wohl auch "frei Haus" Also bis zu eurer Haustür. Eine Retoure ist dann genau so zu sehen. Dass bei der Anlieferung gegen Aufpreis bis in die Wohnung geliefert wurde, bedeutet in diesem Zusammenhang nichts.

jurafragen  04.09.2013, 23:47

Dass bei der Anlieferung gegen Aufpreis bis in die Wohnung geliefert wurde, bedeutet in diesem Zusammenhang nichts.

Warum nicht? Wenn ich mir § 357 (2) BGB durchlese, komme ich zu einem anderen Ergebnis.