Rückgaberecht oder Umtausch nach 3 1/2 Wochen?

6 Antworten

Es gibt kein Recht auf Umtausch wegen "nicht gefallen", nur defekte Ware muss im Rahmen von Gewährleistung zurückgenommem werden. Auch hier gibt es keinen Anspruch auf Geld zurück, sondern zunächst auf Reparatur bzw. Umtausch. Viele Geschäfte machen das Angebot, Ware, die nicht gefällt oder nicht passt innerhalb einer bestimmten Zeit (meistens 1-2 Wochen) zu tauscheb. Das ist aber ein freiwilliges Angebot und kein Recht. Bei Online-Käufen gibt es nach ein 2wöchiges Rückgaberecht. Nach mehr als drei Wochen kann man es im Normallfall nicht mehr zurück geben. Wenn das gekaufte Produkt teurer war und Du ein guter Kunde bist, würde ich nachfragen, ob im Rahmen der Kulanz eine Rückgabe moglivh ist, wenn dafür ein anderes, glechwertig oder höherwertiges Produkt bestellt wird.

Nein, Du hast beim Kauf im Versandhandel lediglich zwei Wochen Zeit, den Artikel zurückzugeben. http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Wenn Dir etwas nach dreieinhalb Wochen einfach nicht mehr gefällt, ohne dass ein objektiver Mangel vorliegt, ist das Dein Problem.

Die müssen das 14 Tage lang zurücknehmen im Rahmen des Widerrufsrechts. Das sollte auch reichen.

Ich denke,dass geht nur innerhalb von 2Wochen....

Insofern du es noch nicht benutzt hast ja, allerdings muss der Verkäufer nichts zurücknehmen was schon benutzt wurde und ich denke du wirst wohl oder übel damit Leben müssen.

Ich arbeite Im Einzelhandel also kann ich dir da gewissheit geben.