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Wie viele Autos darf ich im Jahr verkaufen?

Hallo, bei mir ist es so ich habe sehr viel spaß daran immer mal ein Anderes Auto zu fahren, ich habe auch immer 3 Autos angemdelt und je nach dem ob es mir gefällt oder nicht gebe ich den wagen mal schneller wieder ab oder behalte ihn auch für immer je nach dem.

Ich denke das ich schon so auf 6 bis 12 Autos im Jahr komme die ich kaufe / verkaufe, es handelt sich in der Regel um Autos mit einem wert von 500,- bis 2500,- Euro, natürlich mach ich mal nen paar 100,- Euro gewinn bei nem Wagen aber auch natürlich auch mal verlust, im großen und ganzen gibt sichdas die wage würde ich sagen. Aber darum geht es mir bei der Aktion ja gar nicht ich habe spaß daran immer mal wieder was anderes zu fahren, bin auch selber schrauber und kann daher das eine oder andere selber machen.

Für mich ist das kein gewärblicher Handel, ich habe halt spaß daran und bastel gern hab auch immer so 5 bis 6 Autos hier aufm hof stehen mit den ich mal fahre mal nicht, die die hier stehen will ich größtenteiels behalten und nicht mehr verkaufen.

Jetzt ist es so das sich jemand bei mir beschwert hat der ein Fahrzeug bei mir gekauft hat und mich Anzeigen will weil ich seiner meinung nach ein Händler bin weil ich hier 6 Autos stehen hatte und daher gewährleistung geben muss, das diese 6 Autos aber nicht zum verkauf waren hab ich ihm gesagt das hat ihn nicht interessiert.

Meine Frage wie viele Autos darf ich denn so verkaufen weil ich mache damit eigentlich nicht wirklich gewinn im großen und ganzen bekomm ich oft nach 3 monaten gefahren das eylbe wieder wie ich den Wagen gekauft habe, ich sehe mich auch nicht als händler weil das für mich ein Hobby ist was mir spaß macht, das Geld ist nebensache und wird ja eh oft direkt wieder in ein anderen wagen investiert.

Autohändler, Autoverkäufer, Autoverkauf, Finanzamt, Gewährleistung, Privatverkauf, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer, Auto und Motorrad

Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale als Student?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf einen Studenten "A", der neben seinem Studium keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dieser Student hat einen Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) im Jahr. Zwar geht Student "A" keiner beruflichen Tätigkeit nach, er engagiert sich aber ehrenamtlich in 2 Organisationen.

  1. Organisation ist ehrenamtlich, daher nimmt Student "A" die Ehrenamtspauschale (720€) in Anspruch.
  2. Organisation ist ehrenamtlich mit einem pädagogischen Hintergrund, daher nimmt Student "A" die Übungsleiterpauschale (2400€) in Anspruch.

Angenommen Student "A" verdient in beiden Organisationen jeweils mehr als die Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale ermöglicht, muss Student "A" dann Steuern zahlen? Oder tritt dann der Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) in Kraft, wodurch Student "A" keine Steuern zahlen muss, da er immer noch unter dem Steuerfreibetrag liegt?

Erweiterung der Frage: Wenn Student "A" in den Semesterferien einen Monat als Festangestellter in der 2. Organisation arbeitet und 2.500€ verdient, ist dieser Betrag dann unabhängig von der Übungsleiterpauschale und zählt direkt in den Steuerfreibetrag?

Entschuldigt die wirre Fragerei, aber gerade hinsichtlich ehrenamtlichen "Aufwandsentschädigungen" und dem Zusammenspiel als Student sind im Internet keine klaren Antworten für den oben genannten Fall zu finden.

Ich bin über jede Antwort dankbar.

Grüße,

Hummelxy

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, Student

Dokumentenmanagement-System (DMS): Bitfarm-Archiv auf einem Linux-Server installieren?

Hallo, ich würde das Dokumentenmanagement-System (DMS) Bitfarm-Archiv gerne auf einem Linux-Server installieren. Der Hersteller schreibt, dass Linux als Datenbankserver verwendet werden kann und teilweise auch als Fileserver.

Hierzu habe ich zwei Fragen:

  1. Wie soll die Installation auf einem Linux-Server funktionieren, wenn ich im Downloadbereich nur Installationsdateien für Windows-Systeme finde?
  2. Ist es so, dass der Datenbankserver die Metadaten (Dateiänderungen usw.) speichert und der Fileserver die eigentlichen Dateien? Wie kann denn die Revisionssicherheit dann sichergestellt werden, die in der Buchhaltung so wichtig ist, oder kann man auf einzelne Dokumente im Fileserver nicht direkt von außen zugreifen (etwa mit dem Windows Explorer)?

Danke!

Auf der Herstellerseite steht:

Welche Plattformen werden unterstützt?
bitfarm-Archiv DMS benötigt auf der Serverseite einen Windows Server ab 2008 R2 SP2, 2012 oder 2016. Bei sehr kleinen Installationen (z.B. 5 Benutzer Büro) kann auch Windows 7, 8 oder 10 als "Server" eingesetzt werden. Linux kann als Datenbankserver für MySQL und mit Einschränkungen auch als Fileserver benutzt werden. Die Standardempfehlung lautet aber bei mittleren Installationen, einen handelsüblichen Server oder VM mit Windows-Betriebssystem einzusetzen. Linux ist dazu nicht erforderlich.
Clientseitig wird ebenfalls Windows verwendet, alle Windows-Versionen ab Windows 7 sind kompatibel. Der Client ist auch terminalserverfähig. Es gibt außerdem die installationsfreie Zugriffsmöglichkeit über den Browser (Web-Viewer), sowie eine App für Android und iOS.
Quelle: https://www.bitfarm-archiv.de/dokumentenmanagement/faq.html
Server, Computer, Software, Buchhaltung, Datei, Technik, Linux, Programm, SQL, IT, System, Recht, Daten, Ubuntu, Management, Archiv, Datenbank, EDV, Finanzamt, Jura, Technologie, Spiele und Gaming

Gewerbeabmeldung - Was muss ich bei dem Fragebogen des FA beachten?

Hallo,

ich habe mein Gewerbe abgemeldet. Nun erhalte ich vom Finanzamt einen Fragebogen, welchen ich ausfüllen soll. Kurz zum Hintergrund: Mein Hobby ist das Basteln von Schmuck, um zumindest etwas der Materialkosten wieder rein zu bekommen, habe ich vor ein paar Jahren ein Gewerbe angemeldet, damit ich den Schmuck zum Verkauf anbieten kann. Dies habe ich als Nebenerwerb zu meinem VZ Angestelltenverhältnis praktiziert. Nachdem ich mir das also alles angeguckt habe, muss ich doch feststellen, dass die laufenden Kosten einfach zu hoch sind und es sich nicht lohnt, ich sogar drauf zahle.

Ich möchte das Gewerbe komplett aufgeben, es wird nichts übergeben oder veräußert. Ich habe hier noch etwa 100 Euro an Material liegen, welches ich als Gewerbetreibender angeschafft habe. Ich habe auch Werkzeuge, diese wurden von mir als Privatperson angeschafft, als es noch ein reines Hobby, also vor Gewerbeanmeldung, war. In 2019 habe ich noch keinen Umsatz erzielt. Die Steuererklärung für 2018 habe ich bereits abgegeben.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann mein X bei "Aufgabe" setzen muss? Dann gebe ich den Materialwert an, der in mein Privatvermögen geht? Zählen die "alten" privat gekauften Werkzeuge auch zu meinen Wirtschaftsgütern, muss ich diese angeben?

Auf der letzten Seite befindet sich noch eine Tabelle "Künftig werden folgende Einkünfte erzielt". Trage ich dort mein Jahresgehalt meiner VZ Stelle ein?

Ich bin ein so genannter "Kleinunternehmer" und unterliege nicht der USt. Pflicht. Muss ich dennoch eine USt. Erklärung abgeben? Bisher musste ich das nie machen.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe

Viele Grüße

Arbeit, Recht, Finanzamt, Fragebogen, Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen

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