Finanzamt/Fehlende Umsatzsteuervoranmeldung?

2 Antworten

Es ist doch alles gut! Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die Umsatzsteuer. Abgerechnet wird später, mit der Jahreserklärung.

Das Finanzamt hat jetzt Vorauszahlungen festgesetzt und die Steuern abgebucht. Auch wenn die Voranmeldungen bereits abgegeben wären, dann hätte die darin errechnete Steuer bezahlt werden müssen.

Sobald die Voranmeldungen eingereicht werden gelten die darin errechneten Vorauszahlungen.

Wurde denn im Juli noch Umsatz erzielt? Oder das Gewerbe abgemeldet? Oder wurde die Voranmeldung für Juli inzwischen eingereicht. Denn das ist der Monat, der womöglich als nächstes geschätzt werden wird.

WasTun595 
Fragesteller
 17.08.2019, 21:16

Mitte Juli wurde das Gewerbe abgemeldet. Die Schätzung dafür ist heute angekommen.

Das Finanzamt hat also von Januar bis Juni geschätzt. Januar bis Mai wurde die Steuer abgebucht, für Juni wird es die nächste Woche abgebucht.

Mir geht es eher um die Voranmeldungen ab Januar, die auch nicht nachgereicht werden können, bis er aus der U-Haft oder Haft entlassen wird. Trotz Erklärung kam das Schreiben, dass es bis Mitte September nachgereicht werden soll

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Helefant  17.08.2019, 21:23
@WasTun595

Für Juli ist offenbar noch keine Schätzung ergangen. Also schnell die Voranmeldung einreichen!

Mir geht es eher um die Voranmeldungen ab Januar, die auch nicht nachgereicht werden können

Die Schätzungen sind ja unter Vorbehalt der Nachprüfung. Und das bleiben sie auch, solange bis die Voranmeldungen eingereicht werden oder eine Jahresfestsetzung ergeht.

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WasTun595 
Fragesteller
 17.08.2019, 21:30
@Helefant

Für Juli wird aber keine Schätzung erfolgen oder ?? Da das Gewerbe ja zum 13.6 abgemeldet wurde und dementsprechend es ab Juli ja keinen Umsatz gab.

Also theoretisch, müsste das Finanzamt es dabei belassen, bis der Steuerpflichtige in der Lage ist die Voranmeldungen einzureichen oder ??

Der Ehefrau ist es nicht möglich irgendwelche Voranmeldungen nachzureichen, da ihr ja die Unterlagen vom Gewerbe fehlen.

Vielen Dank für die Hilfe.

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Helefant  17.08.2019, 21:45
@WasTun595

Ja, genau, wenn die Abmeldung rückwirkend zum 13. Juni stattgefunden hat, dann sollte für Juli keine Schätzung mehr kommen.

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Wo befinden sich denn die betrieblichen Unterlagen? Wäre es nicht hilfreich hierzu das Gespräch mit dem Steuerberater zu suchen?