Was steht denn im Gesetz dazu?
nein, da das Tablett nicht im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit steht und somit zu den Kosten der privaten Lebensführung zählt.
es gibt die Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden; nach § 35c EStG
Das sind Vieheinheiten
Ja, bei Bezug von Elterngeld ist die Steuererklärung Pflicht.
Die Einnahmen aus der Selbständigkeit sollten am Ende des Jahres in jedem Fall bekannt sein.
- Lohnsteuerbescheinigung
- Bescheinigung über Arbeitslosengeld
- Einnahmen / Ausgaben Tätigkeit Fotograf
- Unterlagen zur Ausbildung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen / Betriebskostenabrechnung
- Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt
- letzter Steuerbescheid vom Finanzamt
ja, das sind so genannte Privateinlagen.
Es gibt kein veganes Schweinefleisch
nein, da der Rechnungsempfänger nicht die GbR ist.
total lächerlich. Weshalb trägt man zwei Shorts?
Die Bearbeitung der Steuererklärungen beginnt aus technischen Gründen nicht vor Mitte / Ende März.
Sie sollten als Fotograf kein Gewerbe anmelden, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Deine Steuernummer findet sich im letzten Steuerbescheid, eventuell auf der von Dir geschriebenen Ausgangsrechnung oder auf den eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen.
Sachzuwendungen mit einem Wert von mehr als 60 Euro sind in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig.
Frag den Steuerberater nach den digitalen Lösungen von Datev ( Datev Meine Steuern ( für Privatpersonen) oder Unternehmen Online ( für Unternehmer))
Weshalb haben Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben, wenn Sie doch das Gehalt für ungerechtfertigt halten?
Wurden denn in der Einkommensteuererklärung die gewerblichen Einkünfte erklärt?
Da die Erinnerungen nicht vom Sachbearbeiter selbst sondern automatisch versandt werden kann es durchaus vorkommen, dass Steuerpflichtige, die nicht zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet sind, eine Erinnerung erhalten. Einfach dem Finanzamt mitteilen, dass man zur Einreichung nicht verpflichtet ist und gut ist.
nein, es ist nicht die Aufgabe des Finanzamtes zu prüfen, was für Sie günstiger ist.