Eigentumswohnung Rechnung für neue Außenjalousie an Mieter Adresse ausstellen obwohl Eigentümer zahlt?

5 Antworten

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Du hast Recht: Die Rechnung MUSS an deinen Schwiegervater gerichtet sein.

Sonst könnte er dem FA ja sonst was für Rechnungen von Fremden unterjubeln.

Wir vermieten selber und haben sogar schon falsch ausgestellte Rechnungen auf meinen Mann umschreiben lassen, damit sie akzeptiert wurden.

Kleckerfrau 
Fragesteller
 20.09.2019, 13:55

Sag ich doch... die beiden "Experten" meinten es müsse sein Vor -und Nachname auf der Rechnung stehen aber die Adresse der Mietwohnung. Das ist ja noch falscher...

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shincro5  16.01.2024, 19:06

Danke. Immer die Vermieteradresse. Auch wenn wir sagen, der Vermieter hat einen eigenen Betrieb, der sich nicht mit Immobilien befasst (bspw. eine Bäckerei), muss wenn der Betriebsinhaber eine Eigentumswohnung vermietet, die nichts mit dem Betrieb zu tun hat, sondern nur mit dem vermieteten Haus (bspw. ein Rohr muss erneuert werden) immer die Wohnadresse des Vermieters angeben.

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shincro5  16.01.2024, 19:30
@shincro5

Der Betrieb vermietet ja nicht die Eigentumswohnung, sondern die Privatperson, es sei denn der Vermieter betreibt regelrecht ein Unternehmen zum Vermieten von Unterkünften, wie Vonovia.

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Reparaturen und Ersatzanschaffungen dürfen vom Mieter gar nicht extern beauftragt werden. Verantwortlich ist der Eigentümer, der erteilt den Auftrag und ist auch Rechnungsempfänger.

Kleckerfrau 
Fragesteller
 20.09.2019, 13:30

Genau so sehe ich es auch. Bin gestern fast ausgeflippt weil mein Mann es nicht verstehen wollte. W9ir haben den Auftrag im Namen des Schwiegervaters  erteilt, weil er es so wollte . Wer zahlt ist aber klar.

Jetzt kann ich ihm eure Antworten dazu vorlegen, danke.Man glaubt mir ja nicht...

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Wenn er das dem Finanzamt vorlegen will, muss die an ihn. Sollt ihr das über eure Steuer geltend machen, muss sie an euch.

Kleckerfrau 
Fragesteller
 20.09.2019, 13:28

Natürlich will ER die Rechnung beim Finanzamt vorlegen. Wir zahlen nichts. Aber er ist der Meinung die Rechnung müsse dann auch an uns nicht an seine Wohnadresse. Wo übrigens bisher alle Rechnung e die die Wohnung betreffen hingegangen sind.

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Hi,

für das FA muss die Rechnung an den Eigentümer gestellt und bezahlt werden.

Liefer- und/oder Montage-Ort wäre dann die Anschrift der ETW/Mieter.

Kleckerfrau 
Fragesteller
 20.09.2019, 13:33

Genau so sehe ich es auch und kenne es auch so ..

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Wenn er das steuerlich geltend machen möchte, sollten sein Name und seine Adresse drauf stehen