Eigentumswohnung Rechnung für neue Außenjalousie an Mieter Adresse ausstellen obwohl Eigentümer zahlt?
Folgende Situation:
Die Eigentumswohnung gehört unserem Schwiegervater. Nun ist die Außenjalousie kaputt. Es muss eine neue her.
Nun ist mein Schwiegervater der Meinung die Rechnung für die neue Jalousie muss an uns , als Mieter,direkt ausgestellt werden damit das Finanzamt sie akzeptiert.
Ich meine das ist Quatsch. (Zumal er die Jalousie zahlt)
Die Rechnung muss doch an ihn , an seine Adresse ausgestellt werden. Es muss nur drin stehen für welches Objekt ist, damit das Finanzamt es zuordnen kann, oder ?
5 Antworten
Du hast Recht: Die Rechnung MUSS an deinen Schwiegervater gerichtet sein.
Sonst könnte er dem FA ja sonst was für Rechnungen von Fremden unterjubeln.
Wir vermieten selber und haben sogar schon falsch ausgestellte Rechnungen auf meinen Mann umschreiben lassen, damit sie akzeptiert wurden.
Sag ich doch... die beiden "Experten" meinten es müsse sein Vor -und Nachname auf der Rechnung stehen aber die Adresse der Mietwohnung. Das ist ja noch falscher...
Reparaturen und Ersatzanschaffungen dürfen vom Mieter gar nicht extern beauftragt werden. Verantwortlich ist der Eigentümer, der erteilt den Auftrag und ist auch Rechnungsempfänger.
Genau so sehe ich es auch. Bin gestern fast ausgeflippt weil mein Mann es nicht verstehen wollte. W9ir haben den Auftrag im Namen des Schwiegervaters erteilt, weil er es so wollte . Wer zahlt ist aber klar.
Jetzt kann ich ihm eure Antworten dazu vorlegen, danke.Man glaubt mir ja nicht...
Wenn er das dem Finanzamt vorlegen will, muss die an ihn. Sollt ihr das über eure Steuer geltend machen, muss sie an euch.
Natürlich will ER die Rechnung beim Finanzamt vorlegen. Wir zahlen nichts. Aber er ist der Meinung die Rechnung müsse dann auch an uns nicht an seine Wohnadresse. Wo übrigens bisher alle Rechnung e die die Wohnung betreffen hingegangen sind.
Hi,
für das FA muss die Rechnung an den Eigentümer gestellt und bezahlt werden.
Liefer- und/oder Montage-Ort wäre dann die Anschrift der ETW/Mieter.
Wenn er das steuerlich geltend machen möchte, sollten sein Name und seine Adresse drauf stehen
Danke. Immer die Vermieteradresse. Auch wenn wir sagen, der Vermieter hat einen eigenen Betrieb, der sich nicht mit Immobilien befasst (bspw. eine Bäckerei), muss wenn der Betriebsinhaber eine Eigentumswohnung vermietet, die nichts mit dem Betrieb zu tun hat, sondern nur mit dem vermieteten Haus (bspw. ein Rohr muss erneuert werden) immer die Wohnadresse des Vermieters angeben.