Hallo.
Ich habe einen Dientswagen, mein AG führt den GWV monatlich nach der 0,03% Regelung ans Finanzamt ab.
Da ich relativ häufig im Homeoffice bin, stehe ich mich mit der 0,002% Regelung jedoch besser. Aus diesem Grund habe ich seit Corona im Rahmen der Einkommenssteuererklärung eine Minderung meines Bruttolohns geltend gemacht, eben durch Anwendung der 0,002% Regelung. Ich führe kein Fahrtenbuch, als Nachweis hatte ich stets einen Jahreskalender beigefügt, in dem die Fahrten zur Arbeitsstätte notiert sind.
Die letzen 4 Jahre hat das problemlos funktioniert, dieses Jahr hat das FA die Minderung aber abgelehnt mit dem Verweis, dass kein „ordnungsgemäßes Fahrtenbuch“ geführt wurde. Nach meinem Verständnis ist das für die 0,002% Regelung auch nicht erforderlich.
Gibt es ähnliche Erfahrungen? Lohnt sich ein Widerspruch? Evtl. Formulierungshilfen?
Danke für eure Einschätzung!