In wie weit ist Kostgeld von steuerlicher Relevanz?
Wie ist es aus steuerrechtlicher Sicht zu beurteilen, wenn ein Kind, das im Haushalt seiner Eltern lebt und versorgt wird, gleichzeitig bereits einer Erwerbstätigkeit nachgeht und von dem Arbeitslohn einen gewissen Anteil an seine Eltern als "Kostgeld" abführt?
Hat dies irgenwelchen Einfluss auf die steuerpflichtigen Einkünfte der Eltern? Und kann das Kind diese ggf. sogar steuerlich absetzen?
Gerne auch mit Angaben der Vorschriften und/oder Urteile.