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Sind meine berechneten Herstellungskosten nach HGB korrekt? (Fräsmaschine, Einzelfertigung, I-GmbH)?

Die I-GmbH in Trier ist auf den Vertrieb von selbst hergestellten Fräsmaschinen in Einzelfertigung spezialisiert. Für die Herstellung einer Fräsmaschine sind im Herstellungszeitraum 1.02.2022 bis zum 31.10.2022 (Beendigung der Herstellung: 31.10.2022) folgende Aufwendungen entstanden:

Am 3.04.2022 entgeltlich erworbene und in der Produktion eingesetzte Rohstoffe (Bauteile, Bleche usw.) im Wert von 180.000 €, Fertigungslöhne – alle gezahlt am 5.05.2022 (vereinfachende Annahme) – in Höhe von 122.000 €, angemessene Teile des Geschäftsführergehalts vom Geschäftsführer der I-GmbH in Höhe von 7.325 € (zu den Zahltagen siehe unten), angemessene Teile der Lagerhaltungskosten für das Fertigungsmaterial von 15.330 € (Zahltag als vereinfachende Annahme: 28.04.2022) und anteilige Gewerbesteuer für 2022 in Höhe von 10.688 € (Zahltag als vereinfachende Annahme: 3.02.2023).

Die Fräsmaschine ist am 31.12.2022 noch nicht verkauft, sondern befindet sich im Lager der I-GmbH. Die Wertverhältnisse haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. Die Auslieferung ist auf den 2.01.2023 terminiert.

Daneben lieferte die Z-AG (Fremdunternehmen) an die I-GmbH am 15.05.2022 Stahl im Wert von 200.000 €. Die Rechnung wurde von der I-GmbH am 22.12.2022 in voller Höhe per Banküberweisung beglichen.

Die am 23.11.2021 der I-GmbH gelieferten Schrauben wurden am 25.03.2022 durch einen Postscheck über 9.200 € bezahlt. Der Geschäftsführer der I-GmbH hat von der I-GmbH monatlich ein Gehalt von 10.000 € überwiesen bekommen (jeweils zum 1. eines Monats).

Am 7.12.2022 realisierte die I-GmbH einen Umsatzerlös aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von insgesamt 2.070.000 € (die Rechnung ist auf diesen Tag ausgestellt und entsprechend einzubuchen). Der Betrag fließt der GmbH erst am 30.12.2022 auf dem betrieblichen Bankkonto zu.

Weiterhin wurde am 31.01.2022 eine Fertigungsmaschine in Höhe von 330.000 € (Listenpreis) angeschafft. Sie soll langfristig im Betrieb eingesetzt werden. Es liegen folgende zusätzliche Daten für 2022 vor: Kosten für die Aufstellung und Erprobung in Höhe von 20.000 € (Zahltag am 1.02.2022), Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle: 5 Jahre. Die jährliche Nutzungszeit beläuft sich auf ca. 5.000 Stunden (= Schätzung aufgrund langjähriger Erfahrung der I-GmbH). Die tatsächliche Nutzung hingegen beträgt 5.100 Stunden im 1. Jahr (2022) und ca. 5.300 Stunden im 2. Jahr (2023). Es soll die Abschreibungsmethode gewählt werden, die den höchstmöglichen handelsrechtlichen Gewinn generiert.

Ermitteln Sie die originären Herstellungskosten der in 2022 hergestellten Fräsmaschine zum Zeitpunkt ihrer Nutzungsfähigkeit, wenn die Geschäftsführung handelsrechtlich Gewinnmaximierung anstrebt. Es wird ausschließlich das richtige Endergebnis gewertet.
Position           Betrag (€)

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| Rohstoffe (03.04.)       | 180.000 €   |

| Fertigungslöhne         | 122.000 €   |

| Geschäftsführergehalt (anteilig) | 7.325 €    |

| Lagerhaltungskosten       | 15.330 €   |

| Stahl (Z-AG)          | 200.000 €   |

| Schrauben            | 9.200 €    |

Summe            533.855 €

Finanzamt, Steuerrecht

Zählt Vorabpauschale als Einkünfte zum Einkommensteuerlichen Brutto, obwohl es fiktive Einkünfte sind? Ich Frage wegen der Obergrenze beim Elternunterhalt.?

Hallo, ich habe mal eine vielleicht komplizierte Frage. Vorab ich weiss das auch die Bank direkt die Vorabpauschale mit der Abgeltungssteuer etc. abführen kann, da ist der Steuersatz bei mir allerdings schlechter als, wenn ich die Anlage KAP nutzen würde.

Zunächst: Elternunterhalt muß man leisten, wenn das Einkommensteuerliche Brutto über 100000€ liegt.

Jetzt meine Frage, erhöht sich durch die Vorabpauschale, welche ja eigentlich eine fiktive Steuer bis zum wirklichen Verkauf der Fondanteile ist, die Gesamtsumme der Einkünfte sichtbar als Zahl im endgültigen Steuerbescheid bei der Berechnung des Einkommensteuerlichen Brutto´s?

Es geht mir nicht darum das nätürlich eine Summe (der Wertzuwachs) zugrunde gelegt wird um die Vorabauschale zu berechnen und das diese zu zahlen ist, nur gibt es ja "keine" real erhaltenen Einkünfte, da ein Fond ja steigen und fallen kann und mir die Einkünfte ja erst real im Moment des Verkaufs zu Gute kommen und endgültig in dem Jahr des Verkaufs versteuert werden.

Also dürften meiner Meinung nach zumindest diese "fiktiven Einkünfte" bei der Berechnung der Vorabpauschale nicht als Teil des einkommensteuerliche Brutto angerechnet werden, zumindest was die Anrechung bei der Obergrenze von 100000€ beim Elternunterhalt betrifft.

Über eine Antwort auf diese komplexe Frage würde ich mich freuen.

Elternunterhalt, Finanzamt, Steuerberater, Steuerbescheid, Steuerrecht

DDP Versand aus China und Finanzamt?

Hallo zusammen,

ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG und bestelle regelmäßig Ware aus China (über Alibaba). Der Versand erfolgt DDP (Delivered Duty Paid), d.h. der Verkäufer bzw. dessen Spediteur kümmert sich um Zollabwicklung, Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und alle anderen Importkosten. Ich erhalte von meinem Lieferanten nur eine Rechnung, auf der folgende Posten stehen:

  • Kosten der Ware
  • Versandkosten (DDP)

Sonstige Dokumente wie Zollbescheide, Einfuhrbelege oder Nachweise über gezahlte EUSt erhalte ich nicht. Auf Nachfrage beim Lieferanten hieß es, dass er selbst diese Unterlagen nicht hat, da der von ihm beauftragte Spediteur die Abwicklung übernimmt. Der Spediteur kalkuliert alle Importkosten + Marge, sodass ich als Käufer diese Details nicht kenne.

Nun meine Fragen:

1. Muss ich dem Finanzamt im Rahmen meiner Buchhaltung/Zusammenfassenden Meldung (oder bei einer späteren Betriebsprüfung) Unterlagen wie Zollbescheide oder EUSt-Nachweise vorlegen können – auch wenn ich DDP bestellt habe?

2. Reicht in meinem Fall die Alibaba-Rechnung mit DDP-Vermerk und der Zahlungsnachweis (z. B. Überweisung, PayPal, Kreditkartenabrechnung) aus?

3. Falls das Finanzamt die Zoll- und EUSt-Belege fordert: Gibt es für mich als Kleinunternehmer eine Möglichkeit, diese zu erhalten (z. B. beim Spediteur oder Zoll)? Oder fällt das durch DDP komplett in die Verantwortung des Verkäufers?

4. Gibt es hier praktische Erfahrungen von anderen Kleinunternehmern, die auch per DDP importieren? Gab es Probleme beim Finanzamt?

Mir ist bewusst, dass DDP den Vorteil hat, dass ich mich um Zoll & Co. nicht kümmern muss. Aber ich möchte sicherstellen, dass ich im Falle einer Prüfung alle notwendigen Nachweise habe.

Danke für eure Hilfe!

China, Buchhaltung, Versand, Steuern, Zoll, Bestellung, ddp, Finanzamt, Import, Kleinunternehmer, Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren

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