Schenkung / Pflegeheim?

3 Antworten

Dann solltest du dafür sorgen, dass ihr Einkommen noch dafür reicht das Jahr zu überstehen oder die Zeit durch eigenes Geld überbrücken.

Ansonsten ist der jeweilige Schenker verpflichtet seine Schenkung.zurück zu fordern. Also in dem Schenkungsvertrag auch explizit festhalten, welche Summe von deinem Vater kommt und welche von deiner Mutter.

Es ist ja durchaus denkbar, dass diese zu unterschiedlichen Zeiten pflegebedürftig werden.

Bei Rückforderung durch das Sozialamt gibt es auch keine Abschmelzung - bedeutet die volle Summe muss auch nach 9 Jahren zurück gefordert werden.

Die Eltern sollten am besten mit einem Anwalt oder mit einem Notar sprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Dann wird sie zurückgefordert. Dürfte logisch sein.