Opa muss in ein Pflegeheim, wie groß ist der Betrag den die Oma ihren Kindern schenken darf ohne dass das Sozialamt ein Recht darauf hat?

2 Antworten

Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Zum einen wird hier bei Bezug auf Sozialleistungen das alleinige Vermögen des Opas geprüft.

Soweit die Oma eigene Einnahmen hat - kann sie unter Umständen zum Unterhalt des Ehegatten aufgefordert werden. Als nächstes wird das Einkommen der Kinder geprüft.

Beim gemeinsamen Konto wird davon ausgegangen, dass es den Ehegatten hälftig zusteht. Bedeutet die Hälfte ist für den Opa zu verwertendes Vermögen.

Hier geht es auch eher nicht um die Steuerfreibeträge bei Schenkung, sondern um die Grenze des jeweiligen Schonvermögen - kenne ich nicht.

Je nachdem wer die Vermögensvorsorge für den Opa hat - dieser kann zur Abwendung der Verarmung des Schenkenden gezwungen sein Schenkungen zurück zu fordern. (bis zu 10 Jahren - wobei der anzurechnende Wert der Schenkung sich jedes Jahr um 10% mindert.

Vorm Antrag Sozialleistungen also alles verschwinden lassen - keine gute Idee.

Wenn die Berechnungen des Sozialamtes da sind - kann nur ein Anwalt Sozialrecht, vielleicht auch noch ein Sozialverband prüfen. In meinen Augen das komplizierteste Rechtsgebiet. Persönliche Meinung als Nichtjurist.

Bevor ich als Oma das Geld den Kindern schenke - würde ich prüfen, ob es nicht sinnvoller in einer Sterbeversicherung für mich und den Opa aufgehoben ist. Denn auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird - die Kinder sind bestattungspflichtig.

Ein paar mehr Infos, bzw. auch etwas geordneter, wären hilfreich. Was hat das Sozialamt mit einer Schenkung zu tun? Wer von euch bezieht Leistungen vom Sozialamt? Und warum sollte die Oma Geld verschenken, wenn der Opa ins Pflegeheim kommt?!

Unabhängig vom Sozialamt ist der Freibetrag für eine Schenkung zwischen Oma und Enkel bei 200.000 EUR, ab dann muss versteuert werden.