Hallo Leute. Mein Vater ist aufgrund Krankheiten arbeitslos und seit kurzem Pflegefall geworden und bezog Bürgergeld für die Bedarfsgemeinschaft, wo meine Mutter auch hinzugezählt wurde. Da der Aufenthaltstitel meiner Mutter abgelaufen ist, sind somit die Bürgergeld Leistungen auch vorerst beendet. Der Aufenthaltstitel von meiner Mutter wird normalerweise immer 2 Jahre verlängert. Sie hat aktuell Fiktionsbescheinigung für 6 Monate, bis sie ein Termin hat für die Verlängerung des Aufenthaltstitels. Die Behörde schrieb per Mail, das es erst für 2 Jahre verlängert wird, wenn mein Vaters neuer Reisepass verlängert ist da dies ebenfalls bald abläuft. Daher meine Frage, könnte die Ausländerbehörde die 2 Jahre Verlängerung des Aufenthaltstitels ablehnen, wenn man Bürgergeld bezieht? Ich bedanke mich für die Hilfe
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