Gilt eine Ausbildung als Arbeitserfahrung oder nicht?

2 Antworten

Tarifrechtlich auf jeden Fall nicht. Und auch die meisten Arbeitgeber betrachten den praktischen Teil der Ausbildung nicht als Berufserfahrung, weil man in dieser Zeit ja erst lernt und angeleitet wird, aber noch nicht 100%ig eigenverantwortlich arbeitet. Man übernimmt ja erst dann wirklich hauptverantwortlich und komplett eigenständig einen bestimmten Arbeitsbereich, wenn man mit der Ausbildung fertig ist. Das ist auch noch mal eine ganze Ecke mehr, als dass man während der Ausbildung ein paar Aufgaben hatte, für die man alleinig zuständig war oder so.

Wenn eine Stelle bereits Berufserfahrung fordert und nicht nur als "nice to have" anführt, dann wäre so eine Stelle für jemanden ohne diese Erfahrung auch wirklich unpassend und wahrscheinlich eine Überforderungssituation. Eben an all den Punkten, wo Theorie von Praxis abweicht oder wo man Dinge einfach mal erlebt und gemacht haben muss, um sie wirklich in ihrer kompletten Bedeutung zu überblicken.

Achte also bei Stellenausschreibungen darauf, ob die gewünschte Erfahrung für diese Stelle so weit oben bei den Anforderungen steht und so hevorgehoben wird, dass sich daraus eine Notwendigkeit ergibt oder ob sie eher unter den wünschenswerten, aber nicht zwingend notwendigen Punkten aufgeführt wird. Bei ersterem kannst du dir die Arbeit der Bewerbung sparen, bei zweiterem hingegen ist es absolut legitim und die fehlende Erfahrung kein Hinderungsgrund, wenn du dort deine Unterlagen hinschickst!

wenn sie Ausbildung UND Arbeitserfahrung verlangen, dann zählt die Ausbildung natürlich nicht.

wenn aber zB eine Ausbildung Maschinenbauer und Erfahrung mit Spritzgussmaschinen gefordert ist, dann kann man sehr wohl ins Treffen führen: Ausbildung erfolgte bei einem Hersteller von Spritzgussmaschinen.