Führerscheinauflagen wegen sehr mildem Asthma -> Amtswillkür?
  • Da ich an NICHT-allergischem Asthma bronchiale leide, durfte ich meinen Führerschein (begleitetes Fahren mit 17) erst nach Vorlage von Lungenfunktionsbefunden und einer Einschätzung meines behandelnden Lungenfacharztes bei der Führerscheinstelle meiner Kreisverwaltung überhaupt machen, da "Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit" bestünden. Dazu muss gesagt werden, dass mein Asthma mir weder im Alltag, noch bei Sport oder Stresssituationen Probleme bereitet und ich auch noch nie einen Asthmaanfall hatte, mein Asthma also sehr mild ist, was sich auch in Befunden klar zeigt. Nachdem ich alles Erforderliche vorgelegt hatte, wurde mir schlussendlich durch den Amtsarzt genehmigt, den Führerschein zu machen, jedoch unter der Auflage nach Ablauf eines Jahres bis zu einer Frist erneut (einmalig) medizinische Befunde, sowie eine Einschätzung des behandelnden Arztes über Krankheitsverlauf, Therapie etc. vorzulegen. Innerhalb einiger Wochen hätte ich Einspruch gegen diese Auflagen einlegen können, was ich aber nicht tat, da diese Auflage aus damaliger Sicht zwar pingelig aber prinzipiell unproblematisch erschien. Allerdings waren sowohl Fahrlehrer als auch Lungenfacharzt (!) sehr verwundert über solche Maßnahmen der Führerscheinstelle wegen Asthmas und hatten beide von derartigen Fällen noch nie gehört. Da ich innerhalb dieser Frist jedoch volljährig wurde und mein ehemaliger LFA an ein Kinderärztehaus angegliedert ist, war ein Wechsel erforderlich. Vor ein paar Wochen wurde ich also bei einem neuen LFA vorstellig, absolvierte dort eine Lungenfunktion, erklärte meine Führerscheinauflagen und bat um die erforderliche Einschätzung durch den Arzt für die Führerscheinstelle. Dieser Arzt bestätigte erneut, dass mein Asthma sehr mild und für die Fahrtüchtigkeit absolut irrelevant sei und war über die Auflagen allerdings derart empört, dass er unbedingt gegen eine solche "Amtswillkür" vorgehen wollte. Auf seine Anweisung kontaktierte die Praxis meine Kreisverwaltung, um sie wegen des überhöhten Ausmaßes dieser Auflagen zur Rede zu stellen und mich davon befreien zu lassen. Da die Kreisverwaltung sich aber stur stellte, blieb dieser Versuch erfolglos. Schlussendlich bekam ich von diesem Arzt die schriftliche fachärztliche Bescheinigung, dass meine Fahrtüchtigkeit absolut gegeben sei, jedoch wollte mir die Praxis die (von der KV definitiv geforderten) Lungenfunktionsbefunde nicht geben, da laut Arzt die KV kein Recht hätte, so persönliche und detaillierte Daten meiner Krankheit in Erfahrung zu bringen. Nun bin ich etwas ratlos...Das Vorlegen dieser Befunde gehört definitiv zu meinen Auflagen,die ich ja (zumindest teilweise) missachten würde, wenn ich nur das "Attest" vom Arzt schicke. Bei Verstoß drohen mir zudem Bußgeld und Entziehung der Fahrerlaubnis. Sollte ich die Herausgabe der Befunde vom Arzt "erzwingen" um die KV einfach zurfriedenzustellen oder muss ich mir diese Auflagen wirklich nicht gefallen lassen? Vielen Dank fürs Lesen :) GLG
Medizin, Recht, Amt
Reisepass und Passverweigerung?

Hallo,

ich bin letzten Donnerstag nach Düsseldorf zur Passstelle im Einwohnermeldeamt gegangen. Ich reise im September für ein Jahr nach Israel und meine Organisation benötigt für das Visum spätestens bis zum 1.07.16 eine Kopie vom Reisepass, der noch 6 Monate bei Ausreise gültig ist. Da meiner alter Reisepass dann aber schon abgelaufen wäre, wollte ich einen Expressreisepass beantragen, der innerhalb von 4 Tagen dagewesene wäre. Ich habe der Dame das so geschildert, dass ich den dringend brauche und diesen gerne beantragen möchte. Daraufhin meinte sie, dass erst an jedem Wohnort von mir (Einige, da ich davor auch schon im Ausland (Schweiz) war) nach einer "Passverweigerung" (sagt man das so?) nachgefragt werden müsse. Das werde per Fax anscheinend gemacht. Die Dame wollte mich anrufen, sobald alles erledigt wurde. Ich bin so sauer, weil meine Schwester den Pass so beantragen konnte ohne diese Anfragen. Es ist schon der 28. Juni und es hat sich immer noch keiner gemeldet. Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt rechtens ist? Anscheinend müsse das gemacht werden. Ja, aber als deutsche Staatsbürgerin habe ich doch das Recht dieses Angebot des Expressreisepasses in Anspruch zu nehmen! Und da stand auch nichts auf der Homepage mit dieser Nachfrage , sondern nur, dass der in 4 Tagen da ist und alle nötigen Unterlagen habe ich auch mitgenommen. Wer kann was dazu sagen??

Reisepass, Düsseldorf, Ausland, Amt, Ausweis, Behörden, Israel, Pass, Visum
Zustimmende Baulast für Anbau als Grenzbebauung, wenn Nachbar schon Terrassenüberdachung gebaut hat?

Hallo,

ein Bekannter möchte eine kleine Doppelhaushälfte erwerben (Rheinland/NRW), allerdings würde er gerne einen eingeschossigen Anbau zur Erweiterung des Wohnraumes anbauen. Nun war er beim Bauamt um zu erfragen inwiefern dieses möglich wäre. Grundsätzlich sollte es keine Problem darstellen, allerdings gibt es einen Bebauungsplan, welcher die Tiefe ab der Baugrenze reglementiert. der Anbau könnte demnach max zwischen 3,5 und 4 m (müsste halt noch genau gemessen werden ) in den Garten reichen. Desweiterne wurde ihm gesagt, dass der Nachbar bei der geplanten Grenzbebauung eine entsprechende Baulast für sein Grundstück eintragen lassen müsste, dass auch er für den Fall eines anbauens ebenfalls eine Grenzbebauung durchfühfren würde ( wozu das auch immer sinnig sein mag) Nun ist es so, dass der Nachbar schon eine Terrassenüberdachung von in jedem Fall mehr als vier Meter direkt an dei Grundstücksgrenze gebaut hat.

Daher folgende Fragen

1) Müsste er dafür nicht auch eine entsprechende Zustimmung haben ?

2) Wenn ja, wo müsste diese zu finden sein und wäre dann nicht die für den Anbau meine Bekannten obsolet, da er ja genau das was dann gefordert wäre ( Grenzbebauung) tun will

3) Kann der eine einen ANbau der ander eine Terrassenüberdachung bauen ?

4) Wie kann man das in Erfahrung bringen, ohne "schlafende Hunde" zu wecken, denn sollte der Nachbar eine Genehmigung brauchen, hat sie aber nicht eingeholt, möchte man ja nicht schon im Vorfeld das Nachbarschaftsverhältnis "vergiften, weil man beim Bauamt die falschen Fragen gestellt hat und die dann beim Nachbarn schauen kommen.

Natürlich würde man bevor man anträge stellt und so, mit dem Nachbarn reden, aber es ist doch immer gut zu wissen, was für Argumente für einen zu nutzen sind.

Haus, bauen, Hausbau, Terrasse, Amt, Baurecht, Beamte
Beschäftigung mit einem Aufenthaltstitel nach §21 Selbständige?

Ich bin Ausländer, der ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und jetzt in Deutschland freiberuflich arbeite. Ich bin manchmal auch von ein paar Arbeitgebern beauftragt, als freier Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Meine Einkünfte kommen im Verhältnis 70% von selbständigen Tätigkeiten und 30 % von Beschäftigung her, schätze ich ein.

Nach dem Hochschulabschluss habe ich einen Aufenthaltstitel nach AufenthG §16 Abs 4 (Arbeitplatzsuche für Absolventen einer deutschen Hochschule mit Erlaubnis jeglicher Erwerbstätigkeiten) besessen und durfte mit ihm sowohl selbständig als auch sozialversicherungspflichtig arbeiten. Nachdem dieser Aufenthaltstitel in 18 Monaten abgelaufen war, habe ich ein richtiges Arbeitsvisum gekriegt, und zwar einen Aufenthaltstitel gemäß AufenthG §21 (Selbständige). Mit diesem Aufenthaltstitel kann man aber keine Beschäftigung machen und auch nirgendwie den Umfang deren Arbeitserlaubnis auf Beschäftigung erweitern lassen. Es geht aber komischerweise umgekehrt: Mann kann mit dem Aufenthaltstitel gemäß AufenthG §18 (Beschäftigung) selbständig arbeiten, wenn man sich beim Amt ordnungsgemäß darüber meldet. Ich kann aber keinesfalls den Aufenthaltstitel §18 kriegen, weil ich überwiegend (70:30) selbständig arbeite. Die Beamtin der Ausländerbehörde hat mir geraten, meine Arbeitgeber zu bitten, den Vertrag meiner Beschäftigung in eine selbständige Tätigkeit auf Honorarbasis umzuwandeln. Falls es klappen würde, wäre es natürlich toll. Ich wollte aber zuerst versuchen, eine Lösung zu finden, ohne meine Arbeitgeber in Umstände gehen zu lassen. Wer von euch ist mit dem Aufenthaltsgesetz vertraut? Habt ihr eine gute Idee?

Selbständigkeit, Arbeitsrecht, Gesetz, Amt, Arbeitsamt, arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländer, Visum
Mein Mann ist Polizist - Wie kann er sich gegen selbstbewusste Kriminelle durchsetzen?

Hallo, es geht sich um folgendes: Mein Mann ist seit einiger Zeit jetzt Polizist. Gestern waren wir mit Freunden in einer Bar, wir standen am Eingang und warteten auf unseren Platz. Auf einmal hielt ein schwarzer Porsche Cayenne vor der Bar und mehrere bedrohliche Männer kamen in die Bar. Sie drängten meinen Mann selbstbewusst zur Seite und gingen an ihm vorbei, mein Mann wollte sich erst selbstbewusst in den Weg stellen, aber als sich einer der Männer zu ihm drehte, ihn aggressiv anschaute und sagte "Is was? Weg da", schrie mein Mann kurz auf und ging einen Schritt zurück, die Männer gingen dann an der Schlange vorbei und gingen mit dem Geschäftsführer in ein Hinterzimmer.

Unser Nachbar, der auch dabei war sagte dann: "Gernot, wie übst du denn überhaupt dein Amt als Polizist aus mit dieser Einstellung? Du hast ja schon von diesen Rockern Angst!". Er sagte dann noch dass er glaubt dass es schwer ist für meinen Mann, denn mein Mann ist noch jünger, und wenn er mal einen Zuhälter oder ähnliches kontrolliert, der Jahre lang gelernt hat zu lügen und selbstbewusst und einschüchternd aufzutreten, wird mein Mann Angst bekommen.

Mein Mann zuckte ängstlich mit den Achseln und probierte das Thema zu wechseln. Kurze Zeit später kamen die Männer wieder raus, und verliessen den Laden, als sie an uns vorbei liefen grinsten sie meinen Mann höhnisch an und rempelten ihn leicht an. Er zuckte zusammen und hielt sich die Hände vors Gesicht.

Jetzt wollte ich mal fragen ob unser Nachbar recht hat, wie können junge Polizisten sich mit älteren, erfahrenen, eventuell kriminellen Leuten auf einer Augenhöhe bewegen?

Grüße aus der Taunus

Disco, Polizei, Gesetz, Amt, Türsteher
Mobilfunkvertrag mit der Firma 1&1: Ich habe Schuld. Kann mir jemand helfen?

Hallo

Vor fast zwei Jahre ich habe einen Mobilfunkvertrag mit der Firma 1&1 unterzeichnet.

Wenn ich für die erste zwei Monate nicht bezahlen hatte, 1&1 hat den Service (Sim Karte mit einem Flatrate telefonieren insland und 2 GB monatlich als 4-Lte internet Service) geendet. Also, die Sache ist, ich bekommt nur das Handy von der Firma. Ich habe den Service nicht benutzt, weil ich meine Rechnungen nicht bezahlen konnte.

1&1 hat meine Akte zur Infokasso geschickt, der Vertrag kostet ursprünglich 900 € (24 Monate). Jetzt, Inkasso hat mir gesagt, dass ich 1400 € bezahlen muss. Sie haben nach dem Gerichtsamt gegangen, ich habe die Gelbe Mahnung vom Gerichtsamt vor 10 Monate bekommen zur meine alter Adresse, ich habe meine Adresse vor einem Jahr geändert und 1&1 nicht erzählen.

Ich habe vor einer Woche mit Inkasso gesprochen und einen Vorschlag gemacht, ich habe über die Ratenzahlung Methode gesprochen und sie haben das akzeptiert.

Ich musste die erste Zahl am ersten Januar abgeschlossen, aber ich hatte das nicht gemacht.

Meine Frage ist, was kann passieren, wenn ich das Geld nicht bezahlen ?

Heutezutage, bin ich Arbeitslos und muss Geld sparen bevor meine Universität starten beginnen. Ich bewege mich nach München im August/2016, wo ich studieren will und das Leben ist nicht billig in München.

Kann 1&1 mein Bankkonto ergreifen ?

Ich freue mich auf Ihre Hilfe und Entschuldigen Sie für jeder Sprachfehler, die habe ich gemacht aber ich bin Anfänger und Man lernt immer.

Viele Grüße;

Schulden, Recht, Anwalt, Gericht, Amt, Inkasso

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