rechtsbegründend und rechtsbekundend u unterschied?

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Rechtsbegründend ist eine Eintragung im Handelsregister, bei der der eingetragene Tatbestand erst mit der Eintragung wirksam wird. Das ist z. B. bei der Gründung eine GmbH der Fall. Eine GmbH entsteht erst mit der Eintragung. Das sollten die betroffenen Gesellschafter wissen, denn wenn sie schon ihrer geschäftlichen Tätigkeit nachgehen, bevor die Eintragung erfolgt, haften sie persönlich. (also mit ihrem Privatvermögen, was ja bei einer GmbH nicht der Fall ist.)

Rechtsbekundend ist die Eintragung, wenn sie das, was schon existiert, nur bekannt gibt, also nur bekundet. Das ist z. B. der Fall bei einem Prokurist. Mit der Ernennung durch den Chef ist der Mitarbeiter Prokurist.  Die Eintragung gibt das nur noch bekannt.