ABE ital. Mofa beantragen. Reichen ital. Papiere?

Hallo,

Ich bin in sehr vielen unterschiedlichen Foren auf sehr widersprüchliches gestoßen und hätte gerne eine fundierte und belegte Antwort und kein Halbwissen.

Ich habe eine frisch aufgebaute Piaggio Ciao (Moped-Version) mit italienischer Zweitschrift BJ.: 77!

Um Sie im deutschen Straßenverkehr bewegen zu dürfen brauche ich ja nur eine ABE und eine Versicherung. Versicherung ist kein Problem.

Zur ABE:

Wie oftmals gelesen, reichen die italienischen Papiere nicht aus und EU-coc gibt's ja erst seit 2002 und damit nicht für meine Ciao. Richtig?

Damit bleibt mir nur der Weg über eine Einzel-/Vollabnahme beim TÜV bzw. Dekra, wofür ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, einen Tacho und wohl noch jede Menge an Papieren brauche.

Eine Möglichkeit die italienischen Papiere umzuschreiben gibt es gar nicht? Also die italienischen Papiere sind in DE komplett wertlos und erleichtern mir gar nichts, sehe ich das richtig?

Gibt's ne andere Möglichkeit für ältere Import Fahrzeuge?

Ab wann benötige ich denn die deutsche ABE überhaupt, schließlich dürfte ein Italiener auch mit seiner alten Vespa nach DE in den Urlaub fahren und es handelt sich bei meiner Ciao ja um ein Zulassungsfreies Fahrzeug, somit ist der Wohnsitz doch unerheblich?! Wo ist da mein Denkfehler bzw. wo kann man den das in der StVO genau rauslesen?

Falls jmd. was weiß, wo das steht, gerne auch Auszüge, Links schicken.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Gruß

KeinPlanhaber

Vespa, Mofa, Papiere, Piaggio, Roller, Auto und Motorrad
Heirat deutsch-albanisch - was können wir tun?

Hallo an alle, bevor ich zur Fragestellung komme, schildere ich euch erstmal den Sachverhalt an sich.

Ich bin nun seit längerem mit meinem Freund zusammen - er ist Albaner und war bisher mit Visum in Deutschland, welches auch einige Male verlängert wurde. Er wird am 30.06. für ca. ein viertel Jahr nach Albanien fliegen, um dort seine Familie zu besuchen und hat mir bereits gesagt, dass er dann erstmal nur ein "Besuchervisum" mit Begrenzung auf 3 Monate bekommt, welches dann auch leider nicht verlängert werden kann.

Da das auf Dauer ja nicht wirklich ein toller Zustand ist, haben wir überlegt, ob wir nicht heiraten könnten. Natürlich steht dabei für uns nicht allein die Tatsache im Vordergrund, dass er dann dauerhaft hier bleiben kann - wir wollen sowieso irgendwann heiraten und können uns auch vorstellen, irgendwann Kinder zu bekommen. Da haben wir uns nun überlegt, dass es daher ja nicht den all zu großen Unterschied macht, ob wir in ein paar Monaten heiraten oder noch ein paar Monate länger warten - verlobt sind wir bereits und 2016 hatten wir so oder so dafür angedacht.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wenn wir uns nun dafür entscheiden, diesen Schritt zu gehen - ist es dann für ihn möglich, mich in dem Zeitraum dieser drei Monate, die er regulär hier bleiben kann, gleich hier in Deutschland zu heiraten, trotz dass er keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Oder müsste ich dafür nach Albanien fliegen, wo wiederum ich keine Staatsbürgerschaft besitze?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und Ratschläge.

LG

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