Berufsgenossenschaft – die meistgelesenen Beiträge

Probleme mit der Berufsgenossenschaft; Zusammenhang zwischen Diagnose und Unfall?

Hallo ihr Lieben.
Mein Freund hatte im Herbst 2018 einen Arbeitsunfall und kann seitdem seinen linken Arm nicht mehr bewegen oder überhaupt ansteuern. Hat kein Schmerz- oder Temperaturempfinden mehr.

Seit fast einem Jahr ist sämtlichen Ärzten die genaue Ursache, ebenso wie eine Behandlungsmethode unklar. Vermutlich ist das Ganze psychosomatisch.
Ebenfalls seit fast einem Jahr schlägt er sich mit der Berufsgenossenschaft herum, die ihn schließlich zur Untersuchung in die Unfallklinik Murnau schickte.

Jetzt haben wir die Beurteilung aus der Neurologie dort vorliegen und der Arzt äußert zum einen Zweifel daran, dass die Lähmung tatsächlich besteht, zum anderen an einem Zusammenhang zum Arbeitsunfall.

Die größte Angst meines Freundes ist, dass der Unfall von der BG nicht als Ursache für die Symptomatik akzeptiert wird, dass weder die BG noch seine Unfallversicherung zahlen möchten und werden und, dass sich außerdem im schlimmsten Fall auch noch die Krankenkasse zu zahlen weigert.
...Dass er einfach als Simulant dargestellt und fallen gelassen wird.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Ist man diesem System hilflos ausgeliefert oder gibt es irgendeine Möglichkeit, irgendeine Anlaufstelle, an die man sich wenden kann?

Es wird zwar von der BG noch ein weiteres Gutachten angeordnet, aber...
Naja. Es ist dieses bange Warten ohne Aussicht auf irgendeinen Erfolg.

Vielleicht kennt sich von euch jemand aus oder war schon in einer ähnlichen Lage. Danke für jede Hilfe :)

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Gesundheit und Medizin, Heilung, Liebscher-Bracht

Ist der Wegeunfall wirksam und was kommt auf mich zu?

Also ich bin gestern die Treppen runtergefallen der Unfall ereinigte sich vor der Arbeit beim verlassen der Wohnungstür zum Treppenhaus bin die Treppen runtergestürzt.

habe mich krankgemeldet wegen dem Sturz
bin zum HA danach und habe ihn von meine schmerzen erzählt in der Wade anschließend dann noch Probleme wegen meiner Verdauung weil wenn ich schon da war wollte ich alles gleich machen hab aber nicht gesagt das es ein Wegeunfall war. Der Verdacht war auf kleine Zerrung oder Riss am Band aber de steht nicht in der Krankenmeldung drinnen steht nur eins drinnen weil ich des auf die leichte Schulter nahm und dachte ich ruh mich aus morgen gehst wieder rein dann hat der Arzt des mit Durchfall reingeschrieben.

Habe also beim Chef angerufen Zweites mal und gesagt ich komme morgen wieder er solle mir 1 Tag frei eintragen .

hatte er aber heute wieder weggemachte:(

in der Nacht hatte ich aber höllische Schmerzen und bin trotzdem zur Arbeit obwohl es echt schlimm war hab gehumpelt geschafft und ja dann kam mein Chef und meinte ich musse zum Betriebsarzt und es als Wegeunfall melden.

Habe mich aber geweigert weil ich keine Attest hatte weil ich dachte ist doch egal ob es jetzt drinn ist oder nicht Hauptsache die Kasse weiß Bescheid das ich Arbeitunfähig war. Habe des so den Betriebsarzt gesagt und die wollten es trotzdem haben und leiten es der BG (Berufsgenossenschaft) zu also bin ich heute weil die Schmerzen noch da waren zum Durchgangsarzt und da steht des mit den Bändern drinnen als Erstdiagnose als hat mein HA richtig gelegen und ja habe beim HA angerufen die werden des auch nachtragen nur

wenn es eh nichts bringt warum machen die dann so ein Stress

(musst halt dann auch Zum Durchgangsarzt)

Sollte ich den Bericht vom Durchgangsarzt dort abgeben also beim Betriebsarzt aber da steht halt groß drauf * bild*

der Durchgangsarzt meinte auch ist eh alles egal mit dem Antrag er wird abgelehnt und auf Krankekasse weiter geleitet bin aber zu meinem einigen Schutz nicht als Lügner da zu stehen hin gegangen weil die Situation einfach so schlecht aussah es zu beweisen wenn die es anschauen.

Und herjee ich komm da mit schmerzen arbeiten will kein krankheitstag und die machen sowas!!

Habe mit der BG telefoniert die meinten auch zur Not wenn ich mir nicht sicher bin zum Durchgangsarzt gehen und die Papiere Montag einreichen aber die sagen selbst des kein Arbeitsunfall oder Wegeunfall

was meint ihr sollte ich machen habe mir halt selbst ins Knie geschossen war halt leider keine Absicht kenne mich ned so aus

bin in der Tankstelle Brosche tätig

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Arbeit, Bericht, Berufsgenossenschaft, Krankmeldung, Wegeunfall, durchgangsarzt, unwirksam, Arbeitsunfall BG

Keine Mahn- Bearbeitungsgebühren bei der Berufsgenossenschaft?

Hallo!

Bin gerade dabei meinen Businessplan (Physiotherapie) zu schreiben. Dabei stoße ich auch auf das Thema Zahlungsfristen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.

Nun steht im Rahmenvertrag der BG:

 § 6

Bezahlung

(1) Die Rechnungen sind vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Eingang zu bezahlen.

(2) Wird die Zahlungsfrist vom Unfallversicherungsträger nicht eingehalten, setzt die Geltendmachung eines evtl. Verzugsschadens eine erfolglose Mahnung mit angemessener Fristsetzung (2 Wochen) voraus. Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden.

(3) Die Bezahlung der Leistungen nach dieser Vereinbarung schließt die Geltendmachung von Forderungen gegen den Patienten aus.

Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden?

Warum ist das bei den Krankenkassen möglich und hier nicht? Oder ist das trotzdem mit einem Rechtsanwalt durchsetzbar?

Geht mir jetzt nur ums Prinzip. Stecke selber nicht in so einem Fall.

Hatte mal Arbeitgeber die Arbeitsverträge mit eingetragenen "Klauseln" hatten die vor Gericht nicht haltbar waren. 

Aber bei einer Genossenschaft......? Ist das hier anders zu werten? Dann könnten ja theoretisch die Krankenkassen genauso verfahren. Andere, PI hätten das Nachsehen. 

Schönes Wochenende! 

Recht, Abrechnung, Berufsgenossenschaft, Physiotherapie, Physiotherapeut

Widerspruch gegen Berufsgenossenschaft - Beginndatum der Bewilligung einer Erhöhung der Rente richtig?

Hii,

ich überlege einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Berufsgenossenschaft einzulegen.

Folgender Hintergrund:

Ich hatte vor längerer Zeit einen Wegeunfall welcher über eine Berufsgenossenschaft versichert war. Aufgrund dieses Unfalls erhalte ich eine Rente. Aktuell liegt meine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 60. Ich stellte vor über einem Jahr einen Antrag auf Erhöhung meiner Rente wegen Schwerverletzung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ich habe noch keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Demzufolge, da ich aufgrund der MdE und keinen Anspruch auf Rente aus der DRV habe, stellte ich den Antrag, denn beides sind Voraussetzungen für den Antrag. Es fand natürlich eine arbeitsmedizinische Begutachtung statt, welche letztendlich Anfang diesen Jahres erfolgte.

Nun kam nach langem warten der Bescheid. Ich kann bis auf weiteres keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sprich nicht einmal 3 Stunden täglich arbeiten. Mir wird jetzt die Erhöhung der Rente bewilligt.

  • Der Beginn der Erhöhung der Rente ist allerdings ab dem Folgemonat der Begutachtung. Ist das rechtens? Ich überlege halt den Widerspruch einzulegen, da ich weit im voraus den Antrag stellte. Sollte somit nicht der Beginn der Erhöhung der Rente ab Antragsstellung sein bzw. zumindest ab dem Folgemonat des Antrages?

Ich hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten. Ich bin mir einfach unsicher ob der Bescheid wirklich richtig ist. Ich komme zudem nicht mit meiner Sachbearbeiterin von der Berufsgenossenschaft klar, weswegen aktuell veranlasst wird das ich eine neue Sachbearbeiterin gestellt bekomme. Aber Aufgrund der Erfahrung mit meiner Sachbearbeiterin habe ich aktuell kein Vertrauen mehr in Ihre Aussagen.

Recht, Berufsgenossenschaft, Verletztenrente, Widerspruch, Widerspruchsrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz?

Ich arbeite in einem mittelständischem Metallbaubetrieb. Ich kenne mich schon etwas in der Branche aus und weiß, dass viele Risiken bei Arbeiten in der Werkstatthalle mit "Ach, stell dich nicht so an!" lächerlich gemacht werden.

Nun ist es derweil so, dass man in die Halle kommt und beim ersten Atemzug schon die Schweißrauche/Schleifstäube (Baustahl, VA, Alu, Kunststoff) die Bronchien massieren merkt und 50% der Wände mit schwarzem Schimmelflaum benetzt sind. Von den verwitterten Asbestwellplatten im Eingangsbereich ganz zu schweigen.

Bei günstigen Lichtverhältnissen und speziellen Standorten erkennt man nur Menschensilhouetten und glimmende rote Glutpunkte der Zigaretten durch den Nebel - würde ein Metaphorist beschreiben.

Da der Intelligenzdurchschnitt leider nicht sehr hoch, in der Branche bei den Arbeitnehmern in der Produktion, zu sein scheint wird einem jedes mal keuchend mit beleidigendem Unterton und schwarzem Dreck im Gesicht vermittelt, dass die Luft okay sei.

So ist es als Einzelner in einem Betrieb ohne Betriebsrat oder Zuständigen für sowas unmöglich etwas beim Arbeitgeber zu erreichen, der noch in den 1920ern zu leben scheint. ( Auf die Frage ob es möglich sei eine Schweißrauchabsaugung zu installieren kam ein lustiges "Musst du beim Schweißen den Mund ganz weit aufmachen" )

Natürlich wäre ein Betriebswechsel sinnvoller als sich mit solchen Menschen auseinanderzusetzen , doch da der Markt derzeit in meiner Region zu gut besetzt ist und meine Arbeitserfahrung vielen noch nicht genügt muss man sich mit dem zufrieden geben was man hat.

Ich würde gerne Meinungen von Menschen mit einem gesunden Verstand sammeln und denke bzw. hoffe, dass das Internet eine ganz gute Idee ist ^^

Gesundheit, Arbeit, Technik, Schleifen, Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft, Metallbau, schweißen

Anderer Sachbearbeiter bei der Berufsgenossenschaft?

Meine Schwester ist nach einem Arbeitsunfall schwerbehindert, erhält Rente und Pflegegeld. Seit Jahren problemlos. Nun ging ihre Sachbearbeiterin in Rente, seitdem hat sie eine neue Sachbearbeiterin und es geht alles schief. Es fing damit an, dass sie operiert werden musste. Im Normalfall wird diese kleine Op unter lokaler Betäubung durchgeführt. Ihr Arzt wollte diese Op aber unter Sedierung durch führen. Es bestand die Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft. Als wir die Rechnung einreichten wurde die Übernahme abgelehnt, da die Op keine Unfallfolge sei. Dies ist soweit richtig, es wurden aber auch nicht die Kosten der Op in Rechnung gestellt, sondern nur die der Sedierung. Nach einem Anruf wurden die Kosten dann doch übernommen. Als nächstes strich man ihr das Pflegegeld, aus Gründen, die schon bei der Gewährung des Pflegegeldes nicht vorhanden waren. Der Vorgang liegt mittlerweile beim Anwalt. Nun hat sie ihre Haushaltshilfe abgerechnet. Die neue Sachbearbeiterin scheint des Lesens oder des Verstehens nicht mächtig zu sein. Sie bezieht sich auf die Genehmigung der Unfallkasse in der eine ganz andere Stundenzahl zuerkannt wurde, als die Sachbearbeiterin anerkannt hat. Der Widerspruch ist raus, die Sache ist glasklar. Meine Schwester hat aber nun die Nase voll, sich mit dieser Sachbearbeiterin auseinander zusetzen. Ist es möglich, dass auf ihre Bitte hin eine andere Sachbearbeitein mit ihrem Fall betraut wird? Es hat echt den Anschein, dass die Dame wohl neu ist und sich an derartigen alten Fällen festgebissen hat um sich zu profilieren - hier zu Lasten meiner Schwester und möglicherweise zu Lasten anderer.

Recht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, sachbearbeiter

Verletztenrente bei vorläufiger mdE von 20%?

Hallo erstmal!

also ich Versuch mich kurz zu fassen...

hatte vor 1,5 Jahren einen anerkannten Arbeitsunfall und war bis zum 20.01. arbeitsunfähig geschrieben. Bis zum 20.01. dauerte eine Wiedereingliederung nach Hamburger Model an, die ich bis zum Ende „durchgestanden“ habe, an dessen Ende ich mich aber jetzt mit meinem Arbeitgeber auf eine Aufhebungsvereinbarung geeinigt habe.

Vor Beginn der Wiedereingliederung wurde eine Heilverfahrenskontrolle durchgeführt, wobei eine derzeitige mdE von 20% festgestellt wurde.

Nun habe ich von der Verletztenrente gehört und mich ein wenig belesen, werde aber nicht wirklich 100 prozentig schlau draus...

...so steht’s im Gesetz...

§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs

(1) 1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.“

—————————

Habe das so verstanden, dass eine Verletztenrente zusteht, wenn man über mindestens 26 Wochen nach dem Arbeitsunfall eine mdE hat von mindestens 20% hat.

Also nachdem ich wieder gesund geschrieben bin, steht mir dann eine Verletztenrente zu?

Oder schicken die einen jetzt nochmal zum Gutachten, um zu schauen ob die mdE weiter besteht??

Muss ich die Rente bei der BG beantragen?

Hoffe ihr könnt mir ein paar nützliche Antworten geben!

liebe Grüße und vielen Dank für eure Zeit

Recht, Berufsgenossenschaft, Ausbildung und Studium, Arbeitsunfall BG

Berufsgenossenschaft?

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor ca. 2 Monaten habe ich mich bei der Arbeit verletzt, als ich versuchte, einen unserer Roller, der unter dem Roller von anderen Firmen feststeckte, herauszuziehen.

Irgendwann, als ich es schaffte, den Roller herauszuziehen, blieb mein Bein unter den anderen Rollern hängen und fiel dadurch zur Seite, der Roller fiel auf mich und mein Bein verdrehte sich, weil es feststeckte.

In diesem Moment verspürte ich einen starken Schmerz in meinem Knie und ich konnte etwas platzen hören.

Nach ein paar Sekunden versuchte ich aufzustehen und nachzusehen, worum es ging und bemerkte dann, dass ich mein Knie nicht strecken konnte.

Ich habe die Verletzung meinem Arbeitgeber gemeldet, der mir gesagt hat, dass ich nach Hause gehen soll und wenn die Schmerzen nicht verschwinden, soll ich zum Arzt gehen.

Der Arzt wies mich an, ein MRT zu machen, woraufhin er mir sagte, ich müsse operiert werden, weil mein Meniskus gerissen war.

Vor einer Woche habe ich bei der Firma angerufen und gefragt, warum mir nur ein Teil meines Gehalts zusteht, wo mir gesagt wurde, ich solle mich für den Rest an meine Krankenkasse wenden. Dort wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe, weil ich Student bin und mich bei der Berufsgenossenschaft melden soll. Sie sagten mir dann, sie hätten mir einen Brief geschickt und ich solle warten.

Vor zwei Tagen habe ich einen Brief bekommen und ehrlich gesagt ist mir nichts klar.

Sie weigerten sich, mir Verletzengeld zu zahlen, weil mein Arbeitsunfall nicht die Ursache meiner Verletzung ist.

Ich hatte noch nie Probleme und Schmerzen gehabt, ich konnte normal leben und funktionieren. Vor ungefähr 7 Jahren hatte ich eine Bandoperation, aber es war alles in Ordnung und ich hatte nie wieder ein Problem

Durch diese Verletzung hat sich mein Leben total verändert, denn ohne Einkommen weiß ich nicht, wie ich meine Beiträge bezahlen soll. Außerdem kann ich mich nicht bewegen, ich kann nichts tun.

Können Sie mir bitte sagen, was ich dagegen tun kann?

 

LG !

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft

BG-Arzt will Arbeitsbelastungserprobung trotz Schmerzen

Hallo Zusammen,

ich hatte im März einen Arbeitsunfall als Gerüstbauer und zog mir dabei einen Meniskusschaden, welcher im April operiert wurde, zu. Bis heute habe ich trotz Physio- und Physikalischertherapie(Massage, Kühlung, Reizstrom, Magnetwellen, Muskelübungen) weiterhin Schmerzen im Knie und kann dieses nicht richtig belasten. Mittlerweile habe ich auch schon Schmerzen im anderen Knie, was nach Aussage meines HA an der Doppelbelastung liegt. Eine zweite Kernspin wurde durchgeführt mit folgendem radiologischen Ergebnis

  1. Postoperativ bei Zustand nach Innenmeniskusteilresektion noch zentraler Riß im Hinterhorn erkennbar, bis an die tibialseitige Basis reichend, hier ohne sichere Oberfläschendurchtrennung

  2. Spongiosaödem im medialen femorotibialen Kompartiment, tibiakopfseitig betont am ehesten reaktiv/überlastungsbedingt

  3. Diskrete fibrovaskuläre Reaktion um den Innenmeniskus mit Bursitis anserina. Reizerguß

Ich war bei meinem HA, welcher auch die OP durchgeführt hatte, der wollte die Diagnose der Radiologie nicht bestätigen. Ich habe mir dann in einem BG-Krankenhaus eine Zweitmeinung eingeholt. Der dortige Arzt wollte die radiologische Diagnose auch nicht bestätigen. Der BG-Arzt sagte mir daß ich in 1 Woche mit Arbeitsbelastungserprobungen beginnen soll, obwohl ich weiterhin Schmerzen habe.

Die Motivation der beiden Ärzte liegt für mich natürlich auf der Hand, der eine will natürlich seine Arbeit(OP) nicht schlechtreden und der andere Arzt ist natürlich als BG-Arzt in der Motivation mich schnell aus den Leistungen der BG rauszudrücken.

Was kann ich nun tun? Ich habe weiterhin Schmerzen und kann so sicher nicht als Gerüstbauer arbeiten

Danke für Eure Hilfe !

Der Malocher

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft