Auf der Fahrt zur Arbeit tankt ein Arbeiter An der Tankstelle läuft er aus Unachtsamkeit in ein heranfahrendes Auto und wird erheblich verletzt.?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegen einen Bescheid kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Bescheid dürfte ganz unten eine sogenannte „Rechtsbehelfsbelehrung“ enthalten. Diese informiert darüber, bis wann und auf welchem Wege man einer Entscheidung widersprechen kann.

Ein formloses Schriftstück reicht aus. Es muss nur erkenntlich werden, dass bzw. die betroffene Person selbst Verfasser/-in des Widerspruchs ist und gegen welche Entscheidung sich der Widerspruch richtet. Eine Begründung ist nicht rechtlich gesehen nicht erforderlich.

Zu der Sache: Das verbrauchsbedingte Auftanken des PKWs ist grundsätzlich der privaten, unversicherten Risikosphäre zuzurechnen. Sprich: Es ist nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung über die BG versichert. Es gibt hierzu inzwischen höchstrichterliche Rechtsprechung vom Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 30.01.2020, B 2 U 9/18 R), die das klarstellt.

Bis dorthin gab es unterschiedliche Rechtsprechung zu dem Thema. Eine Zeit lang wurde das Tanken dann versichert, wenn man zum Beispiel „plötzlich“ von dem leeren Tank überrascht wurde und das Tanken erforderlich wurde, um zum Beispiel den Weg zur Arbeit fortzusetzen. Die neue Rechtsprechung des BSG nimmt davon Abstand und macht deutlich, dass das Tanken in jedem Fall unversichert bzw. eigenwirtschaftlich ist, unabhängig von den Umständen.

Das gilt wie gesagt für private PKW. Eine Ausnahme kann bestehen für das Auftanken von firmeneigenen Fahrzeugen.

Die versicherte Tätigkeit wird in der Regel unterbrochen, sobald diese durch kleinste erkennbare Handlung unterbrochen wird. Sobald du zum Beispiel den Blinker zum Abbiegen auf das Tankstellengelände gesetzt hast, wird durch dein Handeln deutlich, dass du dich nun der privaten Unterbrechung im Sinne des Tankens widmen möchtest. Ab dann bist du unversichert bis du wieder zurück auf dem direkten bzw. unmittelbaren Weg zur Arbeit bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde mir sofort einen Rechtsanwalt nehmen. Wenn man auf dem Weg zur Arbeit ist und tanken muss ist es aus meiner Sicht trotzdem der direkte Weg. Man kann ja schlecht ohne Benzin weiterfahren.

expertsv  11.01.2022, 08:47

Es handelt sich trotzdem um eine unversicherte, eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Entscheidend ist, ob die Unterbrechung aus dem privaten Bereich herrührt oder aus dem dienstlichen. Für das Tanken hat das Bundessozialgericht entschieden, dass dieses dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist.

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RainOne101  11.01.2022, 08:50
@expertsv

Gibt es da ein Urteil? Was mache ich denn wenn mir das Benzin ausgeht? Wagen stehen lassen und zu Fuß nachhause laufen?

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expertsv  11.01.2022, 08:53
@RainOne101

Ja, ich habe das Urteil in meiner ausführlichen Antwort verlinkt.

Natürlich gehst du dann tanken und fährst weiter nach Hause, das Urteil verbietet dir das ja nicht. Der Vorgang an und für sich ist nur einfach unversichert, bis du deinen Weg fortsetzt.

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Nur ein Wort: Rechtsanwalt.

emib5  11.01.2022, 13:53

Zwecklos, da Tanken eigenwirtschaftlich ist.

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So weit ich weiß gehört Tanken zum Arbeitsweg dazu. Aber aus der Fragestellung ergeben sich weitere Fragen.

Zb. wie schnell war das Fahrzeug?