Was passiert, wenn man nach einem Wegeunfall/Arbeitsunfall immernoch arbeitsfähig ist (Keine Krankschreibungen nötig/vorh.). Muss das trotzdem gemeldet werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Unfall muss nicht bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Das ist wirklich nur dann nötig, wenn mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit (oder der Tod) bei solch einem Unfall eintritt.

Er muss allerdings ins Unfallbuch eingetragen werden. Zudem musst du als erstes einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn eine ärztliche Behandlung notwendig ist bzw. werden sollte.

Eine Meldung soll IMMER statt finden. Denn du weißt nicht welche Spätfolgen du davon trägst. Ich habe mich mal an einer Kante der Kaffeemaschine in der Firma gekratzt und bin tatsächlich damit zum Betriebsarzt. Der war total begeistert dass jemand hier richtig im Sinne der Meldepflicht handelt.

Ich würde es auf jeden Fall melden, egal ob AU oder nicht, wegen der Spätfolgen,

Wo ist das Problem damit etwas zu melden?

Theoretisch müßte auch ein Papierschnitt ins Unfallbuch eingetragen und gemeldet werden.
Wenn sich das entzündet und später als Arbeitsunfall anerkannt werden soll, wird das deutlich schwerer ohne Unfallanzeige.
(Machen wir im Grunde auch nicht, aber man hat glaub ich 2 Wochen Zeit das zu melden?)

Beebel 
Fragesteller
 14.03.2022, 12:47

Da ist kein Problem - mir war es einfach nur nicht aus dem Text ersichtlich :)

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csor77  14.03.2022, 12:49
@Beebel

Einfach mit einem gewissen Augenmaß handhaben.

Dazu zählen eben auch Unfälle die erstmal ohne Probleme scheinen, sich aber entwickeln können.

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