Arbeitsunfall oder doch nicht?

7 Antworten

Wenn Dir persönlich dabei etwas passiert ist, dann wäre dies als sogenannter „Wegeunfall“ ein Arbeitsunfall.

Als Arbeitsunfall sind aber nur Deine (Körper)schäden versichert. Da ein Arbeitsunfall als ein auf den Körper einwirkendes Ereignis definiert ist.

Für Deinen KFZ-Schaden bekommst Du keine Leistungen von der BG oder vom Arbeitgeber.

Hier müssen kommen entweder die Versicherung des Unfallverursachers oder Deine Vollkasko zum Tragen.

Nicht von einer Versicherung abgedeckte Schäden kannst Du ggf. im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

Hier handelt es sich um einen Arbeitsunfall, korrekt gesagt, auch wenn es auf dem Weg zur Arbeit oder danach geschah.

Wenn du den direkten Weg nach Hause genommen hast und du eine Verletzung davongetragen hast, ist das der BG zu melden und auch dem Arbeitgeber.

Schäden an deinem Auto, dafür ist die Versicherung zuständig und nicht die BG Wenn der andere schuld ist, dessen Versicherung, ein du schuld bist, eben deine Versicherung.

Ein Arbeitsunfall ist das auf gar keinen Fall, wenn dann maximal ein Wegeunfall. Die BG (Berufsgenossenschaft) haftet lediglich für Personenschäden und auch nur dann, wenn du auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause gefahren bist.

emib5  06.10.2020, 22:08

Ein Wegeunfall ist rechtlich ein Arbeitsunfall.

Also wäre es ein Arbeitsunfall.

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Ja, es ist ein Wegeunfall, wenn es der direkte Arbeitsweg war. Aber nein, du erhältst keine Leistungen, um dein Auto zu ersetzen. Das läuft über deine Kasko-Versicherung oder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, sofern der Schuld hatte.

Über die Berufsgenossenschaft sind nur Schäden an dir selbst versichert. Damit für den Fall, dass doch etwas noch auftreten sollte, alles korrekt darüber laufen kann, solltest du den Unfall also auf jeden Fall beim Arbeitgeber melden und im Fall der Fälle auch dem Durchgangsarzt.

Wie das Wort Arbeitsunfall schon sagt, muss es dir auf der Arbeit passieren.

Passiert dir ein Unfall auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause oder umgekehrt, dann redet man hier von einem Wegeunfall.

Für den Schäden am Auto haftet deine Kasko-Verischerung. Da hat der Arbeitgeber nichts mit zu tun bzw. die Berufsgenossenschaft

emib5  06.10.2020, 22:10

Ein Wegeunfall ist rechtlich ein Arbeitsunfall. Der Begriff des Wegeunfalls findet sich im SGB Vll überhaupt nicht.

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