Formular von der BG richtig ausfüllen?
Ich hatte einen Arbeitsunfall an einer Anlage .Mir wurde ein Formular zugesendet, wo ich mich zu dem Unfallhergang äußern muss. Nun bin ich mir nicht sicher, weil ich nicht richtig weiß ob ich selber Schuld bin da ich unter druck gesetzt wurde und schneller arbeiten musste. Die Anlage hatte auch Fehler und Macken da sie schon 20 Jahre alt ist. Nun bin ich mir nicht sicher ob ich das so schreiben kann, da ich so der Firma in den Rücken fallen. Kann die BG mir evtl. Bei selbstverschulden einige Leistungen streichen?
Danke im voraus
3 Antworten
Einfach schreiben, wie es passiert ist.
Ob du unter Druck standest oder nicht, ist relativ uninteressant.
Sollte objektiv tatsächlich ein Fehler der Maschine vorgelegen haben, beschreibe diesen genau. Maschinenunfälle werden von der Prävention der BG gerne unter die Lupe genommen. Man will vermeiden, dass durch eine defekte Maschine mehrere Unfälle passieren.
Auf deine Leistungsansprüche bei der BG hat das keine Auswirkungen. Selbstverschulden spielt weder bei den Leistungsansprüchen noch bei der Anerkennung eines Versicherungsfalles eine Rolle (Ausnahme: Du hast dich vorsätzlich verletzt).
Mit dem Fragebogen will die BG nur abklären, ob die Maschine defekt war und ob du deswegen z.B. Schadensersatz gegenüber Dritten (z.B. dem Maschinenhersteller) geltend machst.
Schreib ganz genau rein,was passiert ist.Schreibe aber nicht rein,ob du nicht weißt,dass du Schuld hattest,oder das die Maschinen 20 Jahre alt sind.Schreibe rein,dass du unter Druck standest und dann der Unfall passiert ist.Nur den Unfallhergang reinschreiben ,ohne Schuldzuweisung des Arbeitgebers!Das ist ein Arbeitsunfall,andem du keine Schuld hast.Weniger schreiben,ist mehr!
Alles Gute wünsche ich dir 🍀
bei Selbstverschulden ist es kein von Außen auftretendes Ereignis dass nicht vorhersehbar war. Somit wird es nicht als Unfall gezählt sprich du bekommst nichts.
Schreibe exakt das wie es war. Ein Schadensgutachter wird die Maschine genauer unter die Lupe nehmen und wenn die Fehler in der Sicherheitseinrichtung hatte und trotzdem betrieben wurde haftet der Inhaber der Firma.
Ebenso haftet er wenn er dich unter Druck gesetzt hatte weil dadurch Konzentration nachlässt sprich damit riskiert man mehr.
Also solltest du genau alles schreiben.
Das ist völlig falsch.
Auch bei Eigenverschulden ist es ein Arbeitsunfall, außer bei Vorsatz.