Ist eine rückwirkende Befreiung bei der BG Verkehr möglich (Beitragsbescheid kam sehr spät)?
Hallo,
Gestern habe ich von der BG Verkehr für die letzten 4 Jahre Bescheide á 699€ bekommen....weil ich im Nebenerwerb unten 10std die Woche ab und zu Auslieferungen mit dem Pkw mache. Ich bin aber auch in diesem Zeitraum Sozialversicherungstätig in Vollzeit gewesen und bin ich auch weiterhin. Ich kann mich doch rückwirkend dafür befreien oder?
Muss ich dann auch noch gleichzeitig den bescheiden widersprechen?
Die haben sich erst jetzt bei mir gemeldet weil ich erst jetzt evtl eine Urlaubsvertretung für mich einstellen möchte auf geringfügiger Basis. Ich habe halt denen aber das Datum genannt seit wann ich das mache wusste nicht das die sofort rückwirkend das Geld verlangen :/....
Danke für eure Antwort da es mir heute am Sonntag meine Ruhe lässt....
3 Antworten
Hoi.
Nein, eine rückwirkende Befreiung wird es nicht geben. Du warst verpflichtet, binnen einer Woche nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit dich zu melden - dann hättest du dich rechtzeitig freien lassen können.
So wirst du zahlen müssen und kannst dich für die Zukunft befreien lassen.
Ciao Loki
Danke erstmal für die Aussage, ja naja ich fahre pro Woche an 3 Tagen Medikamente aus 1,5std....ist nicht gefährlicher als ne normale Autofahrt. Bei 700€ Jahresbeitrag würde es sich ja überhaupt nicht lohnen vor allem die Nachzahlung für die letzten 4 Jahre wo nichts war.
Wenn du unter 15h wöchentlich arbeitest ist das in einigen Ausnahmen möglich! Allerdings nicht zu empfehlen, denn das ist ja quasi die wichtigste Absicherung. Und wenn ich BG Verkehr höre dürftest du einen Beruf mit erhöhten Unfallrisiko haben. Und das ohne Versicherung? Nicht klug!