Kraftfahrzeughilfe Berufsgenossenschaft?

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Hallo!

Alle Unfallversicherungsträger leisten Kfz-Hilfe nach den sogenannten Kfz-Hilfe-Richtlinien der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Die Richtlinie findest du hier.

Bei der Kraftfahrzeughilfe wird zunächst geprüft, aus welchem Grund du Anspruch haben sollst. Drei Gründe bzw. Anspruchsgrundlagen sind denkbar:

  1. Medizinische Rehabilitation - Du bist außergewöhnlich gehbehindert (Kennzeichen aG im Behindertenausweis) und daher eigentlich auf die Nutzung eines elektrischen Rollstuhls angewiesen. Alternativ gibt es einen Festbetrag um die 9.600 Euro, wenn du anstelledessen ein Kfz erwerben willst.
  2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Du brauchst das Kfz zwingend, um beruflich wiedereingegliedert zu werden. Das bedeutet, dass du das Kfz entweder unmittelbar für deine berufliche Tätigkeit benötigst oder der Weg zu einer (möglichen) Arbeitsstelle dir zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.
  3. Leistungen zur sozialen Teilhabe - Du benötigst ein Kfz, weil du sonst nicht zumutbar zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Amt, zum Arzt, zum Einkaufen, zu öffentlichen Einrichtungen, ... kommst. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn du auf dem Land wohnst und nicht in einer größeren Stadt mit guter Infrastruktur.

Die BG prüft, ob eine dieser Anspruchsgrundlagen erfüllt ist. Bei Kfz-Hilfe als medizinischer Reha gibt es einen Festbetrag (1.). Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (2.) und Leistungen zur sozialen Teilhabe (3.) gibt es einen Zuschuss von maximal 9.500 Euro, wobei je nach Einkommen der Zuschuss verringert wird.

In besonderen Härtefällen oder bei bestimmten Bedarfen, gerade wenn es um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geht, sind aber auch höhere Beträge denkbar. Das sind aber seltene Einzelfälle.

Wenn du Anspruch hast, aber woher auch immer Einkommen beziehst, dann wird dir also nur ein Anteil dieser 9.500 Euro ausgezahlt. Außerdem wird der Verkaufswert deines alten Kfz auf die 9.500 Euro angerechnet, sodass du bei den von dir genannten Beträgen hier wahrscheinlich leer ausgehst.

Unabhängig von der Kfz-Hilfe übernimmt die BG jedoch - falls medizinisch benötigt - die Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattung. Bei dir wird das das Automatik-Getriebe sein. Entweder weist du nach, welcher konkrete Preisdifferenz durch den Kauf eines Automatik-Kfz (im Vergleich zum gleichen Modell mit manueller Gangschaltung) besteht (allein bezogen auf das Getriebe), oder die BG zahlt dir eine Pauschale für die Erforderlichkeit des Automatikgetriebes, wenn man das nicht ganz genau herausrechnen kann. Diese Pauschale liegt bei etwa 1.650 Euro. Einen Anspruch hast du nicht, wenn du ein Modell kaufst, welches es allein mit Automatik-Getriebe serienmäßig gibt.

Soweit mir bekannt, gibt es keine Antragsformulare. Du musst jedoch zwingend einen Antrag stellen, bevor du dir irgendein Kfz kaufst.

Wie oben beschrieben muss aus dem Antrag hervorgehen, aus welchem Grund du das Kfz maßgeblich nutzen willst und welches Modell du kaufen willst. Falls du einen gebrauchten kaufst, muss der Verkehrswert noch 50 % betragen.

Alles weitere fragt dich die BG ab.

Die o.g. Punkte kannst du aber auch alle in den Richtlinien nachlesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also das Problem hatten wir auch. Wir haben es nicht in Anspruch genommen. Um einen Zuschuss zu erhalten werden Voraussetzungen an das Fahrzeug gestellt, darf ein bestimmtes Alter und bestimmte Kilometer nicht überschreiten. Genau kann ich es dir aber auch nicht mehr sagen, erfrage es direkt bei deiner BG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das sollte dein Reha-Manager - der deinen Fall kennt - am besten wissen. Auch sollte er ein Antragsformular zusenden können. Das sind vermutlich systeminterne Schreiben, die man nicht einfach irgendwo runterladen kann.

Oder du schaust auf der Webseite der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft nach, ob die sowas im Download-Bereich anbieten.

ich habe mein Auto 2019 für 24.000€ gekauft, nun wäre der Wagen ca 17.000€ Wert d.h. ich werde mehrere Tausend Euro Verlust haben.

wie viele andere bei einem Verkauf auch, hat aber mit dem Zuschuss nix zu schaffen.

dazu solltest dich bei der BG selbst informieren, wir kennen deine Einschränkung nicht. Du bist verrentet - wird es keinen Zuschuss geben