Kann ein anderer Arzt meine Krankschreibung vorzeitig beenden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht, ist eine Rechtsentscheidung der BG. Die Bescheinigung des D-Arztes ist insofern nicht zwingend bindend.

Der Krankenschein kann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Sofern diese nicht die Information von der BG hat, dass unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht (mehr) vorliegt, wird diese auch weiter Verletztengeld auszahlen.

Grundsätzlich zwingt euch ja niemand, den kürzeren Krankenschein bei der Krankenkasse einzureichen.

Die BG wird dementsprechend reagieren. Wenn sie der Auffassung ist, dass unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorliegt, wird sie weitere Schritte einleiten. Wenn sie sich in der Sache sicher ist, werdet ihr eine Anhörung erhalten, in welcher euch dargelegt wird, dass und warum nach Auffassung der BG keine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt und das Verletztengeld dementsprechend mit Ablauf einer gewissen Frist entzogen wird. Nach Ablauf der mindestens zweiwöchigen Anhörungsfrist (+ Postlaufzeiten) kann ein Bescheid erteilt werden, gegen den ihr auch rechtlich in Form eines Widerspruchs vorgehen könnt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er hat doch eine krankschreibung bis zum 17.2…

die andere ist somit hinfällig

CaroKollumna 
Fragesteller
 01.02.2022, 12:21

Gibt es da eine Gesetzesgrundlage dafür? Kann es sein, dass die BG das veranlasst hat? Oder hätten die uns darüber informieren müssen?

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expertsv  01.02.2022, 16:17
@CaroKollumna

Die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit ist in den sogenannten Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien geregelt. In der Regel richten sich auch die Berufsgenossenschaften nach den dort eigentlich für die Krankenkasse festgehaltenen Definitionen.

Es kann sein, dass die BG den Durchgangsarzt darum gebeten hat, eine Endbescheinigung auszustellen und er dieser Bitte nachgekommen ist.

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