Ist jede Berufsgenossenschaft die gleiche?
Ist die jede Berufsgenossenschaft gleich? Und wie sieht es aus bei Arbeitsunfällen gibt es da nur eine BG oder mehrere wie zum beispiel Holz & Metall also bei mehreren Tätigkeiten?
3 Antworten
Die Berufsgenossenschaften sind branchenbezogen. Sie sind ja auch nicht nur für Arbeits- und Wegeunfällen zuständig, sondern auch um Berufskrankheiten. Die können ja auch in jeder Branche unterschiedlich ausfallen.
FALLS du arbeitsunfähig geschrieben bist, musst du das deinem Hauptarbeitgeber natürlich ebenfalls melden. Für die Meldung an die BG ist die der Nebentätigkeit zuständig, wo der Unfall passiert ist.
Wie soll dein Hauptarbeitgeber das denn melden?
Ansprechpartner ist für dich die BG, die für deinen Arbeitgeber (Nebentätigkeit) zuständig ist. Dein Arbeitgeber erfährt in der Regel nichts. Wenn die BG jedoch Daten von deinem Hauptarbeitgeber benötigt, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen (üblichstes Beispiel: Geldleistungen berechnen), dann kann es sein, dass der Arbeitgeber kontaktiert wird. Wenn du in deiner Haupttätigkeit nicht arbeitsunfähig wirst und die Verletzung auch keine bleibenden Einschränkungen hinterlässt, dann dürfte dein Hauptarbeitgeber nichts erfahren.
Du weißt aber schon, dass du deinen Hauptarbeitgeber SELBST über den Nebenjob zu informieren hast? Schau mal in deinen Vertrag.
Es gibt verschiedene, unabhängig voneinander wirtschaftende, BGs aber alle sind in der DGUV (Deutsche Gesetzliche UnfallVersicherung) zusammengefasst.
Es gibt BGs, die wirtschaftlich gut dastehen. Die Chemie-BG zum Beispiel, da sie die höchsten Beiträge aber die wenigsten Unfälle hat. Und es gibt BGs die sehr "geizig" sein müssen, zum Beispiel die Bau-BG weil dort sehr viel passiert.
Da die BGen umlagefinanziert sind, stimmt Dein 2. Absatz so nicht.
Die Beiträge ergeben sich aus den Kosten, die eine BG hat.
Quelle bitte. Mir hat es meine BG-Rehamanagerin nämlich genauso erklärt, wie ich es schrieb.
https://www.dguv.de/de/ihr_partner/unternehmen/beitragsberechnung/index.jsp
Das gilt so für alle BGen. Die nachträgliche Umlagefinanzierung ist für die BGen im SGB Vll vorgeschrieben. (§152 ff.)
Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften.
Ich habe eine Haupttätigkeit und eine Nebentätigkeit. Beides komplett verschiedene Branchen und ich hatte gerade einen kleinen Arbeitsunfall dementsprechend wurde die BG von meiner Nebentätigkeit informiert. Jetzt meine Frage wird meine Haupttätigkeit was davon mitbekommen?