Bürgergeld nach einer Trennung, Unterhalt vom Expartner?

Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Wir wohnen zusammen und haben eine gemeinsame 3 jährige Tochter. Ich arbeite derzeit 20 Stunden die Woche. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich suche mir nun wieder eine eigene Wohnung und möchte ALG2 beantragen um zusätzliche Unterstützung zu erhalten und vielleicht sogar eine Erstaustattung zu beantragen. Dass er Unterhalt zahlen muss und Unterhalt angerechnet wird, sowie Kindergeld (mittlerweile? Damals galt dies als Sozialleistung und wurde nicht angerechnet? Ist das noch so? Bürgergeldrechner sagt nein) und natürlich mein Einkommen abzüglich der 100 Euro Freibetrag und 20%.

Nun meine Frage/n:

Muss er Unterhalt für mich zahlen, da er ein höheres Einkommen hat, obwohl wir getrennt sind und leben?

Kann ich bereits jetzt Alg2 erhalten obwohl wir noch zusammen sind und er wird nicht mit in meine Bedarfsgemeinschaft gerechnet? Ich denke es vereinfacht auch die Wohnungssuche und die Übersicht die man dann letztendlich über seine Finanzen hat.

Hab ich überhaupt Anspruch? Mein Einkommen liegt im Monat bei ca netto 700 Euro. Plus Kindergeld und Unterhalt.

Sorry für die doofen Fragen. Ich hab natürlich im Internet recherchiert aber teils unterschiedliche Antworten erhalten, vielleicht hat jemand exakt die gleiche Situation erlebt und kann mir helfen.

Liebe Grüße

Kinder, Geld, Arbeitslosengeld, Beziehung, Unterhalt, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Jugendamt, Kindergeld
ALG 2 Wohngemeinschaft, was kann das Jobcenter noch verlangen?

Hallo liebe Leser,

ich(Mann) wohne zusammen mit meiner Mitbewohnerin in eine 2 Zimmer Wohnung.Wir sind weder verwandt noch (Lebens)partner, also reine Wohngemeinschaft. Im Vertrag stehen wir beide als Mieter. Wir haben nichts gemeinsam natürlich , kein Konto gar nichts. ich bezahle dem Vermieter immer die ganze Miete und meine Mit/nerin überweist mir immer ihr Anteil. Haben wir einfach so gegenseitig ausgemacht.Meine Mitbewohnerin arbeitet aberr bekommt ALG 2 als zuschuss. Ich bin Arbeitslos und habe jetzt Antrag auf ALG 2 gestellt. Ich bekam am anfang eine Aufforderung mitzuteilen , in welchem Verhältniss ich zu meiner Mit/erin stehe. Ich habe geschrieben WG, getrennt Wirtschaften usw und beide haben wir Unterschrieben. Nach paar Tage bekam ich wieder Aufforderung einen Grundriss einzureichen + VE Antrag (Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt. Habe Antrag abgegeben und darin alles begründet , dass wir keine Partner usw sind und im Grundriss habe ich jedes Zimmer als Wohn und Schlafraum von jeder Partei geschrieben. Meine Frage ist , was kann vom Jobcenter jetzt noch kommen? Also das ist wirklich nervend , dass wenn man mit jemanden zusammen Wohnt , heisst es doch nicht das wir auch Partner sind. Ich warte jetzt auf den Bescheid eigentlich und hoffe natürlich, dass das jetzt dem Jobcenter ausreicht oder?Habe ja alles vorgelegt. Hatt jemand gleichen Fall gehabt? und das sie trotzdem gesagt haben, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet? weil Leistungsablehnung kann ich ja nicht bekommen da ich Arbeitslos bin und Anspruch habe oder? Kann da ein Hausbesuch kommen? das wäre natürlich übertrieben und gesetzlich unerlaubt denn ich lasse sowieso keinen in meinem Zimmer rein das ist Datenschutz und Privatsphäre

Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und ehrliche Antworten!

Recht, ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Wohngemeinschaft
Wie komme ich als Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus?

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich fasse zusammen:

Ich bin Volljährig, habe die Fachhochschulreife, verschiedene Praktika im Bereich der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik, Erfahrungen im künstlerischen Bereich/Theater und... wohne noch bei den Eltern...

Zur Zeit, auf Grund der absagen auf meiner Bemühungen des Studiums, arbeitslos und verzweifelt.

In der Familie in der ich lebe ging es leider Gottes bergab (privat) und sind nun auf Soziale Hilfe angewiesen.

Trotz Bemühungen meiner Eltern kommen wir aus dieser Bedarfsgemeinschaft noch nicht raus.

Kann ich mich als Kind aber befreien? Ich muss stets unentgeltlich(!) beschäftigt sein, damit es nicht zu Sanktionen kommt. Worauf ich gar keine Lust mehr habe. Ich bin jetzt seit August Beschäftigungsfrei und habe ein Tief hinter mir. Nun. Es sollen mir ja bis zu ~100€ zustehen von dem Geld welches ich verdienen würde sollte ich zusätzlich arbeiten. Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, vom gesamten zu profitieren ohne das es zu fast 85% angerechnet wird.

Arbeiten, ohne Verrechnung, soll erst dann möglich sein, wenn die Eltern arbeiten. Als Kind.

Wenn aber geht es nicht anders? Ausziehen kann man mit einem alg2 Antrag vollkommen vergessen. Kann man nicht weiterhin im gleichen Haus leben, aber nicht Mitglied der Gemeinschaft sein? So das ich arbeite und meinen Anteil der Miete selber zahle? So hätte ich sicherlich mehr als das was ich jetzt habe und könnte mich für Wohnungssuche bewerben.

Es würde mich freuen, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

MfG

Arbeit, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen
Nicht umgemeldet, gibt das ärger?

Hallo. Ich habe folgendes Anliegen! Meine Freundin hat sich vor 2 Wochen von mir getrennt und ist zu ihren neuen Freund gegangen (er wohnt alleine, seine Wohnung wird vom Amt bezahlt). Ich meinte zu ihr das sie sich bitte bei unserem Rathaus abmelden soll, später meinte sie, sie war dort aber sie kann sie nicht "abmelden" sondern muss sich in der Stadt bei ihrem neuen Freund im Rathaus "ummelden", ihre Post die her kommt lasse ich immer zum Absender zurück gehen! Allerdings kann sie sich dort nicht ummelden, weil erstens der Vermieter ihres Freundes davon nichts weiß das sie da lebt und zweitens weil keiner beim amt Bescheid weiß das sie dort Wohnt, das Amt weiß noch nichtmal das sie von mir weg gezogen ist, geschweige das sie schwanger ist (sie bezieht hartz 4). Meine Frage ist, wie lange hat sie zeit zum ummelden? Was könnte auf sie zukommen weil sie dem Amt das nicht gemeldet hat und jetzt auch wirklich nicht erreichbar ist von den Behörden (Amt, Landkreis ect.). Und dann noch, das beide das Amt bescheißen weil beide ja den Regelsatz beziehen, ja aber jetzt in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben und das Amt davon aus geht, dass nur er dort wohnt!? Kann ich sie denn irgendwie bei mir selber abmelden? Und wenn ja, ist sie dann ja nirgends gemeldet, könnte das ein bösen Nachteil für sie geben? Vielen Dank schonmal :)

Mieter, Vermieter, Post, abmelden, Arbeitsagentur, Bedarfsgemeinschaft, Einwohnermeldeamt, Hartz IV, Jobcenter, ummelden, Rathaus, landkreis
Hartz 4 - Kontrolle - was darf vom Partner in der Wohnung sein.

Eine Bekannte ist sich etwas unsicher. Sie wohnt mit Ihren 2 Kindern in einer 3 Zi whg und bezieht ALG II & Wohngeld. Der Vater des jüngsten Kindes, mit dem sie auch eine Beziehung hat wohnt (noch) 2 Orte weiter in einer 2 zi whg. (Sie ist wegen der Schwangerschaft kurzfristig in diesen Nebenort gezogen - war vorher eine Fernbeziehung) Dieser arbeitet ganz normal 9-10 std am Tag. Er ist so oft es geht bei seiner Freundin und seinem Kind und hat dort auch ein paar Dinge wie: Klamotten zum wechseln nach der Arbeit / seinen PC (gemeinsame Spiele wenn die Kinder im Bett sind) und eben Waschzeug. Dieser Übergangslösung hat aber nun bald ein Ende. Die beiden ziehen im Juni-Juli (steht noch nicht so genau fest weil das haus noch in der Renovierung ist) zusammen und sie bezieht ab dann kein ALG 2 mehr und hat (mündlich) auch schon eine Zusage für einen Job. Gestern stand nun aber ein Kontrolleur von der Arge vor der Tür. Meine Bekannte war nur eben mit den Kindern baden und Oma bat Ihn ein ander mal wieder zu kommen. Er wird nun die Tage nochmal reinschauen. Jetzt bhat sie ein wenig Angst. Wenn das Amt ihr das Geld bis zum Auszug streicht oder evtl sogar zurück fordert was bisher bezogen wurde wäre das katastrophal. Der Vater arbeitet zwar aber kann natürlich keine 2 Mieten/Nebenkosten und Unterhalt für alle bezahlen. Ist das zuviel Zeug von ihm in Ihrer Whg? Was tun??

ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Kann ich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

Alsoo...,

ich bin momentan 19 Jahre alt und habe im August einen Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter in der Linesteuerung unterschrieben. Planmäßig würde ich demnach am 30. August um die 1200 € netto überwiesen bekommen (40 std./Woche). Allerdings werde ich mit meinem Bruder (16 Jahre alt und Schüler) zu der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern hinzugezählt. Meine Mama arbeitet als Altenpflegerin, allerdings kann man in diesem Berufszweig kaum eine ordentliche Entlohnung erwarten. Mein Vater ist langzeitarbeitslos und erzielt kein Einkommen.

Wir bekommen also Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes- leider. Mich würde jetzt interessieren ob das Amt meine vollen Brutto-/Nettobezüge anrechnet und demnach die Leistungen drastisch kürzt ODER ob ich einfach aus der Bedarfsgemeinschaft herausfalle, sodass ich mein Gehalt behalten darf und meine Eltern im Bereich der Miete und dem Kostgeld unterstützen kann. Dadurch würde ich mehr Selbstbehalt erzielen (diese 300 Euro bei einem nicht herausfallen sind einfach nur lächerlich) und kann mir endlich ein Auto leisten, welches ich so langsam für einen Ausbildungsplatz und Fahrten zu meiner Freundin gebrauchen könnte.

Ich habe mir mehrmals die Definition der Bedarfsgemeinschaft durchgelesen, allerdings komme ich zu keinem Ergebnis.

Rein theoretisch decke ich doch meinen Lebensunterhalt mit meinem Gehalt ab, würde eben nur bei meinen Eltern wohnen bleiben und falle aus der Berechnung heraus. Die Frau auf dem Amt erzählt mir hingegen etwas anderes und macht mir Angst ständig unter der finanziellen Situation meiner Eltern zu leiden und kein Puffer für Umzugskosten usw. für einen Ausbildungsbeginn 2016 zu erarbeiten. Desweiteren würde ich doch rein rechnerisch um die 25-30 std./Woche umsonst arbeiten gehen....das kann doch nichts mit einem Sozialsystem zutun haben! =(

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen könnte, die mir endlich Klarheit verschafft.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzen, Angst, ALG II, Bedarfsgemeinschaft
Bedarfsgemeinschaft wird unterstellt - Partner zahlt aber nicht

Hallo!

Ende März werde ich meine zweite Ausbildung abschließen. Übergangsweise bis ich einen Job habe, möchte ich gerne Hartz 4 beantragen. Allerdings wird mir mit meinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, da wir seit über einem Jahr zusammen leben. De facto haben wir Finanzielles immer getrennt und ich bin bisher mit Unterstützung meiner Eltern für meinen Unterhalt alleine aufgekommen - wir haben alles zu 50% geteilt. Mein Freund, der selbst ab Ende März arbeitslos sein wird, verfügt über eine vermietete Eigentumswohnung (Mieteinnahmen 350 Euro) und Geldanlagen, die seine Eltern für ihn angelegt haben. Kann das Jobcenter wirklich verlangen, dass mein Freund an diese Anlagen geht, um mich zu finanzieren? Dazu ist er nicht bereit. Er ist auch nicht dazu bereit, finanziell für mich aufzukommen und sein Vermögen vor dem Amt offen zu legen... Das möchte ich auch nicht von ihm verlangen. Gibt es eine Möglichkeit die haltlose Unterstellung der Bedarfs- und einstehensgemeinschaft zu widerlegen? Eine Dame am Servicetelefon der Arbeitsagentur meinte, ich müsse ausziehen. Gibt es denn nicht eine andere Lösung? Unsere WG ist nicht WG geeignet.... also WG faken liegt nicht drin. Würde ich aber auch nicht wollen. Es muss doch eine Lösung geben, dass ich staatliche Unterstützung bekomme...Meine Eltern möchte ich unbedingt entlasten - sie sind beide Rentner und haben auch nicht viel zum Leben...

Für konstruktive Hinweise wäre ich sehr dankbar!

Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Bedarfsgemeinschaft? Freund ist hier zwar gemeldet steht aber nicht im Mietvertrag?

Hallo. Ich (ALG II Bezieherin) habe meinen "Freund"(Mindestlohn-Bezieher) vor einem Jahr mit in meiner Wohnung aufgenommen, er ist nur hier gemeldet steht aber nicht mit im Mietvertrag. Trotz unsere Liebesbeziehung liegt keine Haushaltgemeinschaft vor. Ihm gehört hier quasi nichts-es ist KEIN gemeinsamer Hausrat vorhanden und ich könnte ihn jederzeit vor die Tür setzen! Eine „Partnerschaft“ besteht nur auf emotionaler bzw. romantischer ebene, allerdings ist keiner von uns beiden bereit in irgendeiner Weise wirtschaftlich für den anderen einzustehen. Aufgrund meiner Krankheiten (Diabetes Typ 1, Herzschrittmacher, Hirntumor, etc.pp.) besteht bei mir ein komplett anderer Bedarf was Ausgaben für Lebensmittel, Medikamente, Fahrkosten für Arztbesuche etc. betrifft, sodass eine faire Wirtschaftsgemeinschaft gar nicht möglich wäre. Zumal ich wegen meiner Krankheiten auch Erwerbsunfähig bin. So haben wir den Jobcenter gegenüber argumentiert, trotz allem will uns das Jobcenter nun eine Bedarfsgemeinschaft aufzwinken. Ab den 01.07.2018 wollen sie mir die kompletten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entziehen, da wir unseren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind. Wir haben auf jedes Schreiben schriftlich reagiert, wir haben lediglich nur die Anlagen (EK, VM, WEP) nicht eingereicht, da wir sonst automatisch einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet worden wären. Gegen diesen Bescheid möchten wir nun vorgehen und wollen uns für den Widerspruch einen Anwalt nehmen. Wie stehen unsere Erfolgschancen wenn es letzten Endes vor Gericht gehen sollte? Kommen wir damit durch? Beste Grüße, Anika

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Es geht um ein Bedarfsgemeinschaft. Muss mein Freund alles angeben und ausfüllen?

Hallo Zusammen, komme gerade vom Jobcenter, wollte meinen Antrag auf ALGII abgeben. Vor einiger Zeit habe ich hier eine ähnliche Frage gestellt, nun bin ich wieder völlig planlos. Mein Freund (Beamter) u. ich ziehen zum 01.April zusammen. Ich erhalte noch bis Mitte April Überganggeld da ich eine berufliche Reha absolviert habe. Ich war der festen Überzeugung, einen Job zu finden, darum auch d. Zusammenziehen mit meinem Freund. Doch ich habe keine Arbeit gefunden ;o( u. muss nun zum Jobcenter, auch wegen der Krankenversicherung. Vom Jobcenter hab ich nun viele Unterlagen erhalten, d. mein Freund und sein Dienstherr ausfüllen muss. Er MUSS, laut Jobcenter alles Finanzielle offen legen, da wir ab 01.04. eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind. Doch wir haben vorher noch nicht zusammen gelebt, wir haben keine Kinder, keine gemeinsamen Konten u. verfügen auch nicht über das Geld des anderen.  Ich bin völlig planlos und verzweifelt! Was stimmt den nun? Im SGB II steht vieles, schlau werde ich daraus nicht. Muss er alles angeben, trotz unserer beschriebenen Situation? Er ist zwar Beamter und bezieht monatlich ca. 2000,-€, doch er zahlt auch ca. 1300,- € Kindesunterhalt, Kreditabzahlung und Versicherungen. Kann mir jemand helfen??? DANKESCHÖN!!! - PS. BITTE - nur Antworten, wenn Ihr WIRKLICH bescheid wisst! Keine Hören-Sagen Dinge!!!DANKESCHÖN!!! LG Josy

ALG II, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter
Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?

Ein Bekannter von mir hat zwei Töchter, die beide bei ihm wohnen und am Wochenende bei ihrer Mutter sind. Er selbst ist Bezieher von BaföG, den ganzen Tag unterwegs und hat kaum Zeit für die Mädchen.

Da er unter extremen Stress steht und der Tag immer nur aus hin und her hetzen besteht, haben er und die Mutter der Kinder abgesprochen, dass die Mutter, die nur teilzeit arbeitet, von nun an unter der Woche die Mädchen betreuen soll. Sie würden also zu ihr ziehen. Er würde die Kinder in Zukunft besuchen und auch ab und an am Wochenende gern zu sich nehmen.

Momentan bekommt er wie gesagt BaföG für sich selber und ALG ll bzw. Bürgergeld für die Kinder. Er ist nur berechtigt dieses Geld aufstockend zu erhalten wegen der Kinder.

Nun ist er sich nicht sicher wie es sich nach dem Umzug der Mädchen zur Mutter verhält. Er hat dann eigentlich keinen Anspruch mehr auf ALG ll/Bürgergeld und beide Kindergelder fallen dann auch weg. Die Miete (4 Raum Wohnung) ist aktuell so hoch wie sein BaföG. Er hätte also nichts zum leben übrig. Er könnte noch nicht mal den Strom bezahlen. Normalerweise würde ja das Jobcenter (nach meiner Kenntnis) noch für 3 Monate die Miete übernehmen, wenn plötzlich 2 Personen ausziehen, da man ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und dann in der Zeit in eine kleinere Wohnung umziehen kann. So ist das zumindest wenn man selbst Anspruch hat.

Da er aber nach dem Auszug der Kinder eben keine Berechtigung mehr auf ALG ll/Bürgergeld besteht, würde das nicht mehr greifen, oder? Er ist sich sehr unsicher, weil er ja leider nicht vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung kommt, aber die Kosten hat. Er hat keinerlei Ersparnisse um die Kosten selbst zu tragen. Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang? 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

LG

Kinder, Wohnung, Miete, ALG II, Arbeitsamt, Auszug, Azubi, BAföG, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe, Wohngeld, Wohngemeinschaft, Bürgergeld, KDU, wohnkosten