Gehören Oma und Opa zur Bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Soweit Du im großelterlichen Haushalt lebst, schulden Dir vorrangig Deine Eltern Unterhalt.

wegen dem Lohn von knapp 1900€ netto meiner Mutter ....

und Deine Mutter ist gemäß Deines vorangegangenen Fragetextes unterhaltstechnisch leistungsfähig ( gemäß Düsseldorfer Tabelle incl. Kindergeld max. 569 Euro ).

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/

soweit sie überhaupt barunterhaltspflichtig wäre !! ( sie kann sich natürlich auf Naturalunterhalt berufen - heißt sie bietet Dir weiterhin Kost und Logis, dann kannst Du max. das Kindergeld einfordern ) Desweiteren - wie sieht es mit väterlicherlichem Unterhalt aus. Es ist soweit Du unterhaltsberechtigt bist - sprich Dich in einer Ausbildung befindest - als Volljährige/r Deine Aufgabe diesen geltend zu machen.

Also inwieweit erwartest Du Leistungen nach SGB II. Was war der Grund Deines frühen Auszuges aus dem elterlichen Haushalt? Denn darauf kommt es an, ob überhaupt ein Leistungsanspruch bestehen würde.

Einfach ausziehen, weil Du die durchus nicht ganz unüblichen altersbedingten Beziehungsproblematiken mit Deiner Mutter hast - soory das führt zu keinem Leistungsanspruch.

Ich sehe unter diesen Voraussetzungen keinen Leistungsanspruch auf SGB II.

Alle Personen in einem wirtschaftlich gemeinsamen Haushalt zählen zur Bedarfsgemeinschaft!

https://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html

SWTCW48 
Fragesteller
 21.03.2022, 13:28

Ich habe mir deinen Link angeschaut und dort steht unter der Kategorie, wer nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, Großeltern und Enkel. In glaube Fsind die Großeltern sind auch Oma und Opa. Wieso sagst du dann alle in einem Haushalt gehören dazu?

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