Kann ich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?
Alsoo...,
ich bin momentan 19 Jahre alt und habe im August einen Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter in der Linesteuerung unterschrieben. Planmäßig würde ich demnach am 30. August um die 1200 € netto überwiesen bekommen (40 std./Woche). Allerdings werde ich mit meinem Bruder (16 Jahre alt und Schüler) zu der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern hinzugezählt. Meine Mama arbeitet als Altenpflegerin, allerdings kann man in diesem Berufszweig kaum eine ordentliche Entlohnung erwarten. Mein Vater ist langzeitarbeitslos und erzielt kein Einkommen.
Wir bekommen also Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes- leider. Mich würde jetzt interessieren ob das Amt meine vollen Brutto-/Nettobezüge anrechnet und demnach die Leistungen drastisch kürzt ODER ob ich einfach aus der Bedarfsgemeinschaft herausfalle, sodass ich mein Gehalt behalten darf und meine Eltern im Bereich der Miete und dem Kostgeld unterstützen kann. Dadurch würde ich mehr Selbstbehalt erzielen (diese 300 Euro bei einem nicht herausfallen sind einfach nur lächerlich) und kann mir endlich ein Auto leisten, welches ich so langsam für einen Ausbildungsplatz und Fahrten zu meiner Freundin gebrauchen könnte.
Ich habe mir mehrmals die Definition der Bedarfsgemeinschaft durchgelesen, allerdings komme ich zu keinem Ergebnis.
Rein theoretisch decke ich doch meinen Lebensunterhalt mit meinem Gehalt ab, würde eben nur bei meinen Eltern wohnen bleiben und falle aus der Berechnung heraus. Die Frau auf dem Amt erzählt mir hingegen etwas anderes und macht mir Angst ständig unter der finanziellen Situation meiner Eltern zu leiden und kein Puffer für Umzugskosten usw. für einen Ausbildungsbeginn 2016 zu erarbeiten. Desweiteren würde ich doch rein rechnerisch um die 25-30 std./Woche umsonst arbeiten gehen....das kann doch nichts mit einem Sozialsystem zutun haben! =(
Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen könnte, die mir endlich Klarheit verschafft.
Vielen Dank im Voraus :)
5 Antworten
Mit 1200 netto brauchst du keine Leistungen vom JC mehr und fällst aus der BG raus. Deinen Eltern wird dadurch dein Anteil an der Meite (KdU) und dein Regelsatz gestrichen. Du musst ihnen also alle Kosten die du verursachst erstatten.
Selbst wenn du dann deinen Eltern genausoviel Geld gibst, wie sie jetzt an Leistungen für dich bekommen, lebst du immernoch günstiger als mit einer eigenen Wohnung.
Für deine Eltern macht es keinen Unterschied, ob du bei ihnen bleibst und deinen Mietanteil zahlst oder ausziehst und sie wieder die volle Miete vom JC bekommen.
Du brauchst weder für den Mietanteil noch die Lebenhaltungskosten deiner Eltern aufkommen.
Diese Antwort beruht auf mehrfacher eigener Erfahrung.
Vielen Dank für deine schnelle und nachvollziehbare Antwort :)
Wahnsinnig kompliziert. Ich an deiner Stelle würde mir eine eigene Bleibe suchen und deiner wirklich nicht auf Rosen gebetteten Familie hin und wieder einen fünfzig-Euro-Schein in die Blechdose in der Küche stecken. Ich glaube, das wäre für alle das Beste. In Deutschland ist einerseits alles geregelt - und doch kann's einen "Meinunssalat" geben. Die Fronten sind also schon abgesteckt. Dann bleibt dir nur noch der Gang zu einem Rechtsanwalt (ÖRA oder Amtgericht - würde ich machen, solange du noch in der Unterstützung bist, sonst musst du das nämlich selbst finanzieren und das kannst du dir nicht leisten!).
klar kannste das machen und im Endeffekt bleibt euch gemeinsam mehr vom Leben
Das kann er nicht nur machen, dass passiert sogar automatisch, sobald er mehr Einkommen hat, als er jetzt an Leistungen bekommt.
Solange du dort wohnst bist du in der BG. Lies dazu auch hier.Gleich der erste Absatz.
Und was ist daran falsch zu verstehen?
Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.
Wenn du den Wikipedia-Artikel etwas weiter liest, findest du den Abschnitt "Angehörige der Bedarfsgemeinschaft". Darin sind u.a. aufgeführt "die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder von den in den Nummern 1. bis 3. genannten Personen, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können". Ergo: (ausreichendes) eigenes Einkommen -> nix Bedarfsgemeinschaft.
Ich kann dir nur raten, dir schnellstmöglich eine kleine Wohnung zu suchen, damit dein Gehalt nicht zum Lebensunterhalt der Familie herhalten muss. Solange du im Elternhaus wohnst, wird das Jobcenter kaum anerkennen, dass du plötzlich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehörst.
Die ganzen Freibetragsberechnungen sind nur solange relevant, wie man noch Anspruch auf (aufstockende) Leistungen hat - wie z.B. bei deiner Mutter. Die könnte sich allein vermutlich auch selbst versorgen, ist aber gegenüber deinem Vater und deinem Bruder unterhaltspflichtig und bleibt daher im Leistungsbezug.