Jobcenter nicht über Einkommen bescheid geben - strafbar o.ä?
Hallo erstmal,
Vllt kennt ihr euch mehr mit dieser Thematik aus als ich..
folgende Situation: eine junge Frau wohnt mit ihrem Bruder und Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft. Sprich sie kriegen Bürgergeld (Alg II). Die junge Frau macht eine schulische Ausbildung und hat während ihres Praktikums eine Aufwandsentschädigung von dem Betrieb erhalten, aber den Jobcenter nicht darüber benachrichtigt. Sie bekommt nebenbei auch noch weiteres Einkommen, welches jedoch beim Jobcenter gemeldet ist.
Ist sie verpflichtet die Aufwandsentschädigung beim Jobcenter anzugeben? Ist es strafbar, wenn sie die Aufwandbeschädigung "geheim hält"? Welche Konsequenzen, würde es für sie haben wenn die Aufwandsentschädigung jedoch angibt?
Hoffe ihr könnt mir bei diesen Fragen weiterhelfen.