Hallo zusammen,

ich und mein kleiner Bruder wohnen alleine in Deutschland.

ich 26 Jahre alt und habe einen Vollzeitjob und wohne alleine in einer 3 Zimmer Wohnung.

mein Bruder ist noch 17 Jahre alt und lebt in einem Jugendheim.

Wir planen, dass Mein Bruder zu mir umzieht und mit mir in meiner Wohnung lebt.

Die Frage ist:

Wie werden die Leistung vom ihm gerechnet, Wenn er beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen wird.

Soll es eine Bedarfsgemeinschaft gebildet werden, um Leistung für ihn zu bekommen? Oder kann er seine Leistung Separat erhalten?

Ich möchte gern, dass er mit mir wohnt, Ich möchte aber nicht, dass ich dadurch weniger Geld zur Verfügung habe, wenn seine Leistung mit meinem Einkommen angerechnet wird.

Ich hoffe, ich bekomme Antwort auf meine Frage.